Verleger-Klage gegen Dortmunder Stadtportal bleibt wohl erfolglos

    Ein Mann liest die "Ruhr Nachrichten"
    "Ruhr Nachrichten" © picture-alliance/ dpa/dpaweb
    Im Streit um journalistische Inhalte auf dem Internetportal der Stadt Dortmund zeichnet sich in letzter Instanz eine Entscheidung zugunsten der Kommune ab. Das Dortmunder Medienhaus Lensing, das die Ruhr-Nachrichten herausgibt, hatte geklagt, weil die Seite "dortmund.de" nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch journalistische Inhalte veröffentlichte. Die Richter des Bundesgerichtshofs gehen nach ersten Beratungen davon aus, dass der klagende Verlag für ein Verbot zum Beispiel einen Leserverlust wegen der Konkurrenz hätte nachweisen müssen. Das Urteil soll in den nächsten Wochen verkündet werden. Das Landgericht Dortmund hatte dem Verlag zunächst Recht gegeben, aber das Oberlandesgericht Hamm hatte in zweiter Instanz anders entschieden.