Verlage dürfen Vergütung von Plattformen verlangen

    Das Foto zeigt ein Schild mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'Union Europeene" vor einem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg
    Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg © picture alliance / dpa / Harald Tittel
    Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Presseverlagen gegenüber Online-Plattformen wie Facebook gestärkt. Laut einem Urteil des Gerichtshofes in Luxemburg dürfen die EU-Mitgliedstaaten Facebook & Co durch nationale Gesetze zur Vergütung von Nachrichten zwingen, wenn die Plattformen Presseinhalte online nutzen. Ausgenommen sind einzelne Wörter und kurze Auszüge, die kostenlos genutzt werden können. Hintergrund ist eine Klage vom Facebook-Mutterkonzern Meta gegen italienische Vorschriften zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Diese verpflichtet Online-Dienste unter anderem dazu, mit Verlagen über eine Vergütung zu verhandeln und währenddessen die Sichtbarkeit der Inhalte nicht einzuschränken.