Verfassungsrechtler Gersdorf beklagt Einfluss der Politik auf öffentlich-rechtliche Medien

Hubertus Gersdorf im Gespräch mit Dieter Kassel · 26.11.2009
Der Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf hat den Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Medien kritisiert. Anlässlich der Debatte um eine mögliche Vertragsverlängerung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender forderte er, dass Politiker, die Gegenstand der Berichterstattung sind, in den Verwaltungsräten "die Stühle räumen".
Dieter Kassel:Morgen Nachmittag ab 14 Uhr entscheidet der Verwaltungsrat des Zweiten Deutschen Fernsehens über die Wiederwahl des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender, und er wird sich wohl gegen diese Wiederwahl entscheiden, weil Hessens Ministerpräsident Roland Koch, stellvertretender Vorsitzender dieses Verwaltungsrats, den parteilosen Brender nicht mag und dafür gesorgt hat, dass die CDU-Mehrheit im Verwaltungsrat ihn nicht mehr will. Die Front der Menschen, die gegen diesen Vorgang sind, die gegen zu viel Macht der Politik im ZDF und überhaupt in den öffentlich-rechtlichen Medien sind, die ist in den letzten Tagen und Wochen immer größer geworden.

Sie reicht von Menschen wie dem "heute-journal"-Moderator Klaus Kleber über den ehemaligen FDP-Innenminister Gerhard Baum bis hin zum eigentlich nicht gerade unionsfeindlichen Intendanten des Bayerischen Rundfunks, Thomas Gruber. Und in diese Front eingereiht haben sich auch 35 renommierte deutsche Verfassungsrechtler, sie alle haben einen offenen Brief unterzeichnet, in dem deutlich gemacht wird, dass der große Einfluss der Politik beim ZDF der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Rundfunkfreiheit zuwiderlaufe. Einer der Unterzeichner dieses offenen Briefes ist der Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf, er ist Professor für Kommunikationsrecht an der Universität Rostock. Schönen guten Tag, Herr Gersdorf!

Hubertus Gersdorf: Guten Tag!

Kassel: Wenn nun morgen Nachmittag, was ja tatsächlich zu erwarten ist, der ZDF-Verwaltungsrat aus politischen Gründen die Wiederwahl von Nikolaus Brender zum Chefredakteur verhindert, wird das Ganze dann zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht?

Gersdorf: Das ist theoretisch möglich, setzt allerdings voraus, dass der politische Mut für einen solchen Antrag vorhanden ist. Einen solchen Antrag könnte eine Landesregierung stellen, auch die Bundesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Realistisch könnte sein, dass eine Landesregierung, wenn sie den politischen Mut hat, einen solchen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht stellt.

Kassel: Bitte erklären Sie mir das, denn ich habe bisher immer geglaubt, dass jeder Bundesbürger das Recht hat, wenn er der Meinung ist, irgendetwas stimme nicht mit dem Grundgesetz überein, vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Warum kann in diesem Fall nicht jeder, warum ist der Personenkreis so beschränkt?

Gersdorf: Also, zunächst einmal - der Einzelne könnte schon deswegen nicht, weil die Norm, um die es geht, schon seit über einem Jahr in Kraft ist und dementsprechend eine Verfassungsbeschwerde befristet wäre. Unabhängig davon gibt es, wie es die Juristen so ausdrücken, kein eigenes einklagbares Recht, allgemein die Einhaltung der Rechtsordnung verlangen zu können und dementsprechend hätte schon der Einzelne kein einklagbares Recht, konkret: Es scheiterte an der Beschwerdebefugnis im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.

Aber das Entscheidende ist vor allem: Die Frage ist verfristet, soweit es um die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers geht, während eine Landesregierung, auch ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages oder auch die Bundesregierung sehr wohl berechtigt wären, einen solchen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Kassel: Nun gibt es aber natürlich das Problem, dass genau die ja im ZDF-Verwaltungsrat sitzen, da sitzen Vertreter - na ja, gut, nun will ich mal juristisch etwas Wasserdichtes sagen, vielleicht nicht in jedem Fall Vertreter, aber es sitzen Menschen, die der Union oder auch der SPD nahe sind, der Bund ist auch vertreten. Da ist eigentlich keiner da, der sich trauen könnte, zu klagen, oder?

Gersdorf: Ja. Das ist es eben, und deswegen sagte ich eingangs auch, soweit der politische Mut hierfür vorliegt. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass die Politiker eben Nutznießer dieses aus meiner Sicht unerträglichen Zustandes, nämlich des Staatseinflusses auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sind, und man sägt ungern an dem Ast, auf dem man sitzt, konkret seine Machtposition basiert. Und dementsprechend ist es vielleicht auch nicht außerordentlich realistisch, dass eine Landesregierung oder auch andere politische Akteure den Weg zum Bundesverfassungsgericht tatsächlich suchen.

Kassel: Das heißt aber doch, man kann eigentlich nichts machen?

Gersdorf: Das Bundesverfassungsgericht kann nur angerufen werden, wenn ein Antrag gestellt wird, das ist sehr wohl richtig. Aber es kann weiterhin eine politische Diskussion geführt werden, dass die Politik sich aus dem Zweiten Deutschen Fernsehen aber auch aus anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern freiwillig zurückzieht. Es ist dann freiwillig, solange das Bundesverfassungsgericht zu dieser grundlegenden Frage noch nicht letztverbindlich Stellung genommen hat.

Kassel: Nun ist die Zusammensetzung des Verwaltungsrates des ZDF und auch die Zusammensetzung des Fernsehrates, der letzten Endes auch über diese Zusammensetzung des anderen Rates entscheidet, ja nichts Neues. Das ist auch nichts, was neu zusammengewürfelt wurde nur wegen der Causa Brender. Was hat denn in Ihren Augen dazu geführt, dass die Diskussion jetzt plötzlich so intensiv geführt wird?

Gersdorf: Ja, weil das erste Mal in aller Deutlichkeit nach außen offen gesagt wird, was man politisch möchte und was man politisch nicht möchte. Üblicherweise werden solche Dinge hinter verschlossenen Türen, in Hinterzimmern geführt, und die demokratische Öffentlichkeit kann keinerlei Kenntnis davon nehmen.

Dieses Mal sagt der Ministerpräsident Koch ganz deutlich, was er will und was er nicht will, und deswegen erregt sich auch die demokratische Öffentlichkeit - zu Recht - über diesen Vorfall. Das ändert aber nichts daran, dass wir grundlegend dieses Problem lösen müssen, ob und inwieweit politische Akteure, die staatliche Ämter bekleiden – und damit meine ich nicht nur den Herrn Ministerpräsidenten Koch, sondern selbstverständlich auch den Ministerpräsidenten Beck und andere Spitzenpolitiker –, ob diese Politiker im öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt etwas zu suchen haben.

Kassel: Es stellt sich ja noch eine andere Frage. Die eine Frage ist: Müssen die weg, weil es eben Politiker sind, die politische Ämter bekleiden? Und die andere Frage ist natürlich: Wer soll stattdessen hin? Kein Politiker zu sein, kann ja nicht als Qualifikation ausreichen. Müsste man nicht auch darüber nachdenken, wer eigentlich überhaupt in solche Räte gehört?

Gersdorf: Ja, auf jeden Fall nicht staatliche Funktionsträger. Der Staat selbst ist Gegenstand einer kritischen journalistischen Berichterstattung, und wenn der zu Kontrollierende selbst beim Kontrolleur, beim Rundfunk, beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitwirkt, muss der Kontrollvorgang Schaden nehmen.

Deswegen ist es gerade so wichtig, dass Politiker, die Gegenstand der Berichterstattung sind, die Stühle räumen und nicht, wie bislang beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, vertreten sind. Wir brauchen - und dies ist sehr, sehr wichtig - Unvereinbarkeitsklauseln, Unvereinbarkeitsregeln.

Derjenige, der staatliche Ämter bekleidet - ein Mitglied einer Landesregierung, der Bundesregierung, ein Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft, also eines Landtages oder des Bundestages oder wie auch immer, staatliche Ämter bekleidet -, hat in einem Gremium, ob es nun der Verwaltungsrat ist oder der Rundfunkrat ist einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, nichts zu suchen.

Eine solche klare Unvereinbarkeitsregelung bräuchten wir, ebenso wie wir sie haben bei den Gerichten, die selbstverständlich ist. Es ist doch ausgeschlossen, dass beim Bundesverfassungsgericht kein Ministerpräsident sitzt. Die Gerichte, das Bundesverfassungsgericht, haben unabhängig zu sein nach unserer Verfassung. Bitteschön sollten die gleichen Maximen auch gelten für die Zusammensetzung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders wie dem Zweiten Deutschen Fernsehen.

Kassel: Wir reden im Deutschlandradio Kultur mit dem Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf über den politischen Einfluss der Parteien in den öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland, insbesondere natürlich beim ZDF. Ein offener Brief, den auch er unterzeichnet hat, wendet sich gegen diesen starken Einfluss der Politik im ZDF.

Herr Gersdorf, sehen Sie denn wirklich die Chance auf grundsätzliche Veränderung? Bleiben wir mal beim ZDF und gucken wir mal auf das, was das ZDF historisch gewesen ist oder was es beinah noch härter geworden wäre, der damalige Bundeskanzler Adenauer wollte in den 60er-Jahren ein Adenauer-TV als Gegenpol zu den in seinen Augen politisch zu weit nach links blickenden ARD-Anstalten.

Das hat damals ja schon das Verfassungsgericht erst mal untersagt, aber das ZDF, so wie es später dann doch noch entstanden ist, war von Anfang an vom Farbenspiel der Parteien abhängiger als viele andere Sender. Glauben Sie wirklich, man kann das jetzt ändern?

Gersdorf: Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt. Ich habe immer noch die Hoffnung, dass der Staat sich zurückzieht aus öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und damit auch aus dem Zweiten Deutschen Fernsehen, aber Sie sind skeptisch und diese Skepsis teile ich natürlich.

Warum? Es geht bei dem Grundsatz der Staatsfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems nicht nur um die Unabhängigkeit der publizistischen Tätigkeit des Senders. Das steht immer im Vordergrund, das wird aktuell auch diskutiert. Nein, es geht noch weiter, es geht auch um die Unabhängigkeit der Politik! Die Politik hat ja zu entscheiden über regulatorische Fragen, über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darüber, welche Internetaktivitäten es geben darf, in welcher Weise überhaupt der öffentlich-rechtliche Rundfunk tätig sein darf. Und die Politik ist selbst befangen, wenn sie personell verflochten ist mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Kassel: Was wäre eigentlich bei der Verwaltungsratssitzung besser für diese Diskussion, die wir beide jetzt gerade ein bisschen führen und die ja Gott sei Dank auch in einer breiten Öffentlichkeit geführt wird in den Medien? Wenn das passieren würde, womit die meisten rechnen, nämlich, wenn dank der Intervention von Roland Koch tatsächlich Brender als Chefredakteur entweder gar keine Zukunft hat oder nur eine sehr kleine, oder wenn das doch nicht passiert? Denn ich fürchte so ein bisschen: Wenn es für Brender gut aussieht und er doch ganz normal wiedergewählt wird, dann wird diese Diskussion verebben und alles wird so bleiben, wie es war.

Gersdorf: Das steht zu befürchten. Wir sollten auch nicht die Diskussion, die wir aktuell führen, davon abhängig machen, wie die Entscheidung nun am Freitag getroffen wird. Es gilt, die Strukturen zu verändern.

Kassel: Professor Hubertus Gersdorf, einer von 35 Juristen, die einen offenen Brief unterzeichnet haben, der vor zu großem Einfluss der Parteien im Verwaltungsrat des ZDF und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Allgemeinen warnt im Gespräch in Deutschlandradio Kultur.

Professor Gersdorf, ich glaube, wir werden beide nicht nur die morgige Entscheidung, sondern auch, was danach weiter diskutiert wird, mit Spannung beobachten. Für heute danke ich Ihnen für das Gespräch!

Gersdorf: Ja. Tschüss!

Kassel: Tschüss!