Jurist Möllers

Antisemitismus kann man nicht mit dem Strafrecht bekämpfen

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Verfassungsrechtler Christoph Möllers.
Das Grundgesetz erlaube erstmal grundsätzlich, auch Unsinn verbreiten zu dürfen, sagt Verfassungsrechtler Christoph Möllers. © picture alliance / dpa / Jörg Carstensen
Führer, Susanne · 25. November 2023, 17:30 Uhr
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Die Meinungsfreiheit gelte auch für Feinde der Freiheit, sagt Jurist Christoph Möllers. Dies gelte auch für Antisemitismus. Dieser sei ein politisches Problem - und brauche eine politische Lösung.
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