Verfassungsklage

Darf ein Bundespräsident Andersdenkende als "Spinner" bezeichnen?

Joachim Gauck an einem Rednerpult mit Mikrofon, hinter ihm die deutsche Flagge
Bundespräsident Joachim Gauck bei einem Staatsbesuch in Litauen © picture alliance / dpa / Dzoja Barysaite
25.02.2014
In Berlin gab es vor der Bundestagswahl Proteste gegen ein Asylbewerberheim. Bundespräsident Joachim Gauck sprach von demonstrierenden "Spinnern". Die NPD fühlte sich gemeint und klagte.
Das Verfassungsgericht verhandelt nun darüber, wie stark sich der Bundespräsident im Wahlkampf in politische Debatten einmischen darf.
Wir fragen Sie: Darf ein Bundespräsident Andersdenkende als "Spinner" bezeichnen? Hat Joachim Gauck seine Neutralitätspflicht verletzt?
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