Verfassungsbeschwerde von Berliner Galeristen scheitert

Das Berliner Galeristenpaar König meinte sich in dem Kunstwelt-Roman "Innerstädtischer Tod" von Christoph Peters wiederzuerkennen - und wollte ihn verbieten lassen. Wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte wandten sich die Königs zuletzt an das Bundesverfassungsgericht. Wie jetzt bekannt wurde, haben die Karlsuher Richter die Beschwerde aber nicht angenommen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Ihr liegt nach eigenen Angaben der entsprechende Beschluss vor, der bereits Ende Juni gefällt wurde. Demnach hätten die Beschwerdeführer nicht aufzeigen können, dass der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukomme. Beide gerichtlichen Vorinstanzen hatten zwar Parallelen zwischen Fiktion und Realität bestätigt. Diese reichten für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung aber nicht aus, hieß es. Eine der Romanfiguren ist ein Berliner Galerist, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird – ähnliche Vorwürfe hatte es auch gegen Johann König gegeben. Gegen diese Anschuldigungen hatte er teils erfolgreich geklagt.