Verfahren um Ansprüche des Hauses Hohenzollern eingestellt

    Georg Friedrich Prinz von Preußen im Porträt
    Georg Friedrich Prinz von Preußen ist der Chef des Hauses Hohenzollern. © imago /Thomas Frey
    Das Verwaltungsgericht Potsdam hat das Verfahren um Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegen das Land Brandenburg eingestellt.
    Wie ein Sprecher mitteilte, erklärte nach den Hohenzollern nun auch das brandenburgische Finanzministerium den Rechtsstreit für erledigt. Anfang März hatte der Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich Prinz von Preußen, erklärt, alle Klagen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz seien zurückgezogen worden. Mit dem Schritt wolle man den Weg freimachen für eine unbelastete Debatte über die Rolle des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. während des Nationalsozialismus, erklärte der Prinz. Die Hohenzollern hatten seit Jahrzehnten versucht, Entschädigungen für die Enteignung von Kunstwerken sowie Gebäuden nach dem Zweiten Weltkrieg oder deren Rückgabe durchzusetzen. Dies ist nach deutschem Recht aber nur möglich, wenn der Enteignete dem NS-Regime keinen erheblichen Vorschub geleistet hat.