Verfahren gegen Twitter wegen Umgang mit Beleidigungen

Gegen Twitter ist ein Verfahren in Deutschland wegen des Umgangs mit Beschwerden über Beleidigungen eingeleitet worden. Das Bundesamt für Justiz prüft laut Mitteilung, ob es bei dem Online-Dienst ein "systemisches Versagen im Beschwerdemanagement" gebe. Die Behörde kann ein Bußgeld verhängen, wenn das Amtsgericht Bonn die Rechtswidrigkeit der angeprangerten Inhalte feststellt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, NetzDG, legt Online-Plattformen in Deutschland Pflichten im Umgang mit Beschwerden über potenziell rechtswidrige Inhalte auf. Sie müssen unter anderem schnell prüfen, ob etwas nach dem NetzDG als rechtswidrig einzustufen ist. Ein rechtswidriger Beitrag soll in spätesten sieben Tagen gelöscht werden.