Verbot für Handel mit Elfenbein in der EU

In der Europäischen Union ist ab heute der Handel mit Elfenbein weitgehend verboten. Um Mitternacht trat ein entsprechendes Gesetzespaket in Kraft. Es sieht einige wenige Ausnahmen vor. So darf etwa rohes Elfenbein für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Dagegen darf verarbeitetes Elfenbein nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als 75 Jahre sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Nach Angaben der EU-Kommission werden jedes Jahr schätzungsweise bis zu 20-Tausend Elefanten wegen ihrer Stoßzähne illegal getötet.