Veraltetes Familienrecht

Unterhalt als Geschäftsmodell

Ein Vater arbeitet mit seinem Sohn auf dem Arm an einem Computer
Der Vater arbeitet, betreut die Kinder mit - und zahlt der getrennten Mutter den vollen Unterhalt. Ist das gerecht? © imago / Westend61
Von Julia Friedrichs · 23.07.2015
Auch wenn sich Vater und Mutter nach einer Trennung die Erziehung der Kinder teilen, zahlt der Mann oft den vollen Unterhalt. Die Autorin Julia Friedrichs findet das ungerecht und meint: Das Sorgerecht ist völlig veraltet.
Nennen wir sie Dirk und Carola. Beide waren mal ein Paar. Die Liebe ging. Die zwei Kinder, acht und sechs, blieben. Für Dirk war klar: Er wollte trotz Trennung ein Vater sein, der sich kümmert. So einer, wie ihn heute viele fordern: ein moderner, ein anwesender Vater. Die Kinder leben also abwechselnd bei der Mutter und beim Vater: acht Tage bei Carola, sechs bei Dirk.
Egal bei wem sie gerade sind, die Kinder essen, sie brauchen Kleidung, sie wollen ein Eis. Wenn die Kinder bei Dirk sind, bezahlt er diese Dinge. Und trotzdem zahlt er der Mutter zusätzlich den vollen Unterhalt: auch für die Tage, an denen die Kinder bei ihm leben. Das ist fast die Hälfte der Zeit.
Aber eben nur fast. Und deshalb wird Dirk vom Gesetzgeber genauso behandelt wie die vielen abwesenden Väter, die nur gelegentlich am Wochenende ins Leben der Kinder schneien und die Kinokarte zahlen.
Finanziell betrachtet ist die Sorge um seine Kinder ein schlechtes Geschäft. Für Dirk. Nicht für seine Ex-Frau. Die hat zwölf Tage im Monat frei und wird vom Staat trotzdem behandelt wie eine Alleinerziehende: steuerrechtlich und eben auch unterhaltstechnisch.
Das Familienrecht ist überholt
Das liegt an einem Familienrecht, das in Teilen immer noch so wirkt, als lebten deutsche Familien unverändert in der "Papa-arbeitet-Mama-kocht"-Zeit der westdeutschen 50er-Jahre. Acht Tage bei der Mutter und sechs beim Vater? Das ist dem Gesetzgeber offenbar zu kompliziert.
In Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuchs heißt es: "Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes." Der andere, so müsste der Satz eigentlich weitergehen, der andere zahlt.
Mami kümmert sich. Papa überweist das Geld. So simpel, so veraltet schätzt das Bürgerliche Gesetzbuch die Lebenswirklichkeit von Scheidungsfamilien ein. Dass Eltern sich die Betreuung teilen, ist im Gesetz schlicht nicht vorgesehen. Zum Nachteil moderner Väter.
"Die Rechtsprechung hat ein großes Beharrungsvermögen und reagiert nur verhalten auf gesellschaftliche Veränderungen", sagt Familienrichter Heinrich Schürmann der Tageszeitung "taz".
Zwar hat der der Bundesgerichtshof zuletzt geurteilt: Wenn Kinder bei Vater und Mutter ein Zuhause haben und die Eltern sich die Betreuung genau hälftig teilen, dann, aber nur dann, kann der Kindesunterhalt der beiden verrechnet werden. Akzeptable Betreuungsanteile sind also ganz oder hälftig oder gar nicht. Alles andere wird ignoriert. Als wäre der Staat zu faul zum Rechnen.
Ist der Staat zu faul zum Rechnen?
In Fällen wie denen von Dirk und Carola, in denen der Vater 43 Prozent der Zeit mit seinen Kindern verbringt, die Mutter aber 57 Prozent, gilt deshalb weiter die alte Regel: Rein rechtlich ist Carola die Betreuerin und Dirk der Zahler. Wenn man unterstellt, dass Eltern auch rational-finanziell kalkulieren, dann senden Richter und Gesetzgeber damit zwei fatale Signale.
Erstens: Für die Mütter lohnt es, den Betreuer-Status zu halten. Sich also einer 50:50-Betreuung zu verweigern und es so zu machen, wie Carola: kompletter Unterhalt, zwölf Tage Freizeit. Ein prima Business-Modell.
Zweites Signal: Für die Väter rechnet es sich nicht, den Kindern ein zweites Zuhause zu bieten. Ein Zimmer. Gemeinsamen Alltag. Und das mehr als an jedem zweiten Wochenende.
Das ist weder fair noch vernünftig. Noch im Sinne derer, um die es eigentlich gehen sollte: die Kinder.
Julia Friedrichs, Jahrgang 1979, ist Journalistin und schreibt Bücher zu gesellschaftspolitischen Themen. Ihre Kinder erzieht sie gemeinsam mit dem Vater. Bisherige Veröffentlichungen: "Wir Erben. Was Geld mit Menschen macht" (2015), "Ideale. Auf der Suche nach dem, was zählt" (2011), "Deutschland dritter Klasse. Leben in der Unterschicht" (mit Eva Müller und Boris Baumholt, 2009) sowie "Gestatten: Elite. Auf den Spuren der Mächtigen von morgen" (2008).
Die Journalistin und Autorin Julia Friedrichs
Die Journalistin und Autorin Julia Friedrichs© dpa / picture alliance / Uwe Zucchi
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