USA muss Gründe für Trojanow-Einreiseverbot auf den Tisch legen
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat die USA aufgefordert, das Einreiseverbots für den Schriftsteller Ilja Trojanow konkret zu begründen. Trojanows Fall könne "zu einer großen Irritation" zwischen Deutschland und den USA führen.
Klingbeil, der die SPD-Arbeitsgruppe in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" leitet, sagte: "Hier ist jemand, der sich politisch engagiert, der sich intellektuell eingebracht hat, auch in die Frage NSA, und hier tun die Amerikaner gut daran, Gründe zu benennen, warum er nicht einreisen darf. Und ich erwarte auch, dass sich das Auswärtige Amt in diesen Fall einschaltet." Trojanows Fall könne anderenfalls "zu einer großen Irritation" zwischen beiden Staaten führen.
Klingbeil kritisierte zudem die "große Zurückhaltung" der Bundesregierung im NSA-Skandal. In Sachen Schutz und Aufklärung der Bürger sei dort noch so gut wie nichts passiert. "Natürlich werden wir nicht amerikanische Politik bestimmen können", sagte der SPD-Politiker. "Aber wir können Einspruch erheben, wir können unsere Stimme erheben." Er erwarte von einer deutschen Regierung, dass diese die Grundrechte schütze. Der NSA-Skandal werde auf jeden Fall Gegenstand der bevorstehenden Sondierungsgespräche zwischen SPD und Union sein.
Das vollständige Gespräch mit Lars Klingbeil können Sie bis mindestens 2. März 2014 als MP3-Audio nachhören.
Klingbeil kritisierte zudem die "große Zurückhaltung" der Bundesregierung im NSA-Skandal. In Sachen Schutz und Aufklärung der Bürger sei dort noch so gut wie nichts passiert. "Natürlich werden wir nicht amerikanische Politik bestimmen können", sagte der SPD-Politiker. "Aber wir können Einspruch erheben, wir können unsere Stimme erheben." Er erwarte von einer deutschen Regierung, dass diese die Grundrechte schütze. Der NSA-Skandal werde auf jeden Fall Gegenstand der bevorstehenden Sondierungsgespräche zwischen SPD und Union sein.
Das vollständige Gespräch mit Lars Klingbeil können Sie bis mindestens 2. März 2014 als MP3-Audio nachhören.