US-Handelspolitik unter Präsident Trump

Trade America Great Again?

US-Präsident Donald Trump (m.) mit dem Dektret zum Ausstieg aus dem Handelsabkommen TPP. Links ist Vize-Präsident Mike Pence, rechts ist der Stabschef im Weißen Haus, Reince Priebus, zu sehen.
US-Präsident Donald Trump mit dem Dektret zum Ausstieg aus dem Handelsabkommen TPP. Nur drei Tage nach seiner Amtseinführung kündigte er das Abkommen zur transpazifischen Partnerschaft. © pa/dpa/AP/Vucci
Von Michael Braun · 27.03.2017
Höhere Einfuhrzölle, Strafzölle und Handelsabkommen aufkündigen: All das hat US-Präsident Trump angedroht - seine Maxime: "America First". In Europa sorgt man sich um die transatlantischen Handelsbeziehungen. Aber wie viel Einfluss kann der Präsident im Alleingang auf die Handelspolitik nehmen?
Am Anfang seiner Präsidentschaft setzten die Börsen auf Donald Trump, auf seine Ausgabenprogramme und Steuersenkungspläne. Mittlerweile macht sich auch Sorge breit, seine Pläne für eine rigide Handelspolitik könnten das Weltwirtschaftswachstum schmälern. Die Macht dazu hätte er.
Denn die amerikanische Handelsgesetzgebung gibt dem amerikanischen Präsidenten umfassende Rechte. Er könnte etwa die niedrigen Zölle, die innerhalb der nordamerikanischen Handelsorganisation NAFTA mit Mexiko und Kanada verabredet sind, leicht auf das höhere Niveau der Welthandelsorganisation WTO anheben.
Bernd Weidensteiner, Amerika-Experte der Commerzbank, kann sich auch vorstellen, Trump könne Mexiko aus der NAFTA ausgrenzen und die Handelsvergünstigungen nur mit Kanada teilen.
"Also, NAFTA ist ja letztlich ein Nachfolger eines damals kanadisch-US-Abkommens, das Ende der 80er-Jahre abgeschlossen wurde. Und NAFTA war gewissermaßen eine Fortentwicklung um Mexiko. Also, wenn es für die Mexikaner ganz dumm läuft, wird sich NAFTA wieder zum Alten zurückentwickeln. Dass eben vor allem bilateral zwischen Kanada und USA es ganz gut läuft. Und Herr Trump vielleicht mit Mexiko sich nicht ganz so gut versteht."

Strafzölle würden die deutsche Wirtschaft treffen

Die handelspolitische Macht des Präsidenten geht aber darüber hinaus. Will er Strafzölle verhängen, so kann er das, sagt Christoph Schalast, ein Wirtschaftsanwalt, der auch an der Frankfurt School of Finance and Management lehrt:
"Also, es ist einfacher, als man zunächst denkt, weil der amerikanische Kongress, der ja an sich zuständig ist für Handelsabkommen, diese Rechte in einer Vielzahl von Gesetzen übertragen hat weitgehend auf den Präsidenten. Das wichtigste ist vielleicht der Trade Act von 1974.
Das heißt: Der amerikanische Präsident kann Verträge aufkündigen, kann sie beenden, kann sogar sehr weitgehend, wenn er möchte, Strafzölle einführen bis zu einem Zeitraum von 150 Tagen. Das ist schon ganz schön viel – überhaupt nicht zu vergleichen mit dem, was Frau Merkel könnte."
Die deutsche Wirtschaft würde das treffen. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel hat ermittelt, rechnerisch seien rund 200.000 Arbeitsplätze in Deutschland allein von der Autoausfuhr in die USA abhängig.
Deshalb hatte das Bundeswirtschaftsministerium ja auch schnell gedroht, die Vereinigten Staaten vor die Welthandelsorganisation zu zerren. Die erlaubt zwar, Autos bei der Einfuhr mit 2,5 Prozent zu belasten, nicht aber - wie Trump es erwägt - mit 35 Prozent. Auch verletzte er die WTO-Regeln, wenn er Strafzölle gegen einzelne Unternehmen verhängte.
Doch gilt eine Klage vor der WTO als nicht besonders wirksam, weiß Professor Friedrich Heinemann. Er leitet am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim den Forschungsbereich Unternehmensbesteuerung:
"Das sind dann langwierige Verfahren, die laufen. Und dann ist natürlich der ökonomische Schaden erst einmal da. Und es gibt da ja auch keine Vollzugsmöglichkeiten, dass Sie da jetzt jemanden hinschicken, der das durchsetzt oder so. Am Ende könnte er sich natürlich darüber hinwegsetzen. Und da sind die WTO-Regeln doch machtlos."

Trumps handelspolitische Agenda

Auch deshalb ist es unwahrscheinlich, dass Trump und die Vereinigten Staaten sich ganz von der WTO abwenden. Das ginge mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Dann würde sich Amerika zwar die sowieso schwachen WTO-Sanktionen ersparen, hätte aber einen Imageverlust zu erleiden. Es stünde dann außerhalb der Welthandelsgemeinschaft, auf einer Stufe mit Nordkorea und einigen afrikanischen Ländern mit ähnlich zweifelhafter Regierungskultur.
Was Trump ansteuern könnte, wären bilaterale Handelsverträge, die allgemeine Handelsabkommen ersetzten. Das Kalkül dabei: Amerika als in der Regel größerer Partner könnte die Bedingungen diktieren.
Erkennbar in Trumps handelspolitischen Agenda ist aber vor allem ein Weg, Importe über Unternehmenssteuern abzuwehren. Er denkt an eine Bestimmungslandsteuer, die Waren nur dann etwa mit einer Umsatzsteuer belegt, wenn sie in die USA eingeführt, nicht aber, wenn sie von dort ausgeführt werden.

Abschreckung, auch ohne Beschlüsse

Der Mannheimer ZEW-Ökonom Heinemann schildert die Folgen:
"Alle Importe in die USA herein, die würden mit dieser Unternehmenssteuer belegt, mit der Grenzabgabe. Und, das ist dann das Spiegelbild, alle Exporte und alle Erlöse, die US-Unternehmen aus Exporten erzielen, die bleiben steuerfrei. Und das würde wirklich wirken wie ein gigantischer Abschottungs- und Wettbewerbsvorteil für den US-Markt."
Das handelsrechtlich Perfide daran:
"Hier kommt im Grunde der Protektionismus über die Verkleidung, über die Kostümierung einer Steuerreform. Und Steuern sind nationale Autonomie. Also, da werden die Rechtsstreitigkeiten dann noch viel komplizierter. Und damit könnte er in dem Sinne rechtlich mehr Erfolg haben."
Dazu benötigte der Präsident allerdings, wie auch für den Abschluss neuer Handelsabkommen, die Zustimmung des Kongresses. Das scheint kein Hindernis. Denn die Republikaner, weiß Ökonom Heinemann, hätten die zollähnlichen Steuerpläne schon mehrheitlich empfohlen.
Die Wirkung dieser Politik, obwohl sie noch nicht beschlossen ist: Schon jetzt dürften Investitionen etwa in Mexiko unterbleiben, weil die Wirtschaftlichkeit des Standortes unsicher geworden ist.
Und schon wird überall daran gedacht, wie dem Trumpschen Protektionismus Einhalt geboten werden könne. Gleiches mit Gleichem vergelten, daran denkt selbst Anton Börner, der Präsident des Bundesverbandes Groß- und Außenhandel:
"Da muss man sagen: Dann müssen wir uns eben auch Sanktionen überlegen. Wie die dann immer aussehen, das wird dann in Brüssel entschieden. Das können wir in Deutschland nicht machen. Aber ich bin dann sehr dafür, dass man eben dann wirklich tit for tat macht. Das ist die Sprache, die er versteht."
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