US-Gericht: Sind nicht für Streit um Welfenschatz zuständig

    Ein Sirenen-Aquamanile (um 1230) und ein Löwen-Aquamanile im Bode-Museum in Berlin
    Der Welfenschatz umfasst viele verschiedene Kunstwerke, wie hier Austellungsstücke im Bode-Museum in Berlin. In dem Gerichtsverfahren in den USA ging es um 42 Gold-Reliqien. © picture alliance / dpa / Stephanie Pilick
    Im jahrelangen Streit um den sogenannten Welfenschatz hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz einen weiteren Etappensieg errungen. Ein Bezirksgericht in Washington stellte fest, dass US-Gerichte nicht zuständig seien. Die Kläger prüfen nun eine mögliche Berufung. In dem Verfahren ging es um 42 Gold-Reliquien aus dem Welfenschatz. Dieser gilt als einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. Die Stiftung sieht keine Grundlage für eine Rückgabe, weil der Verkauf 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf gewesen sei. Die Nachfahren der früheren jüdischen Besitzer aber gehen davon aus, dass der Verkauf der Objekte nur scheinbar legal war und in Wahrheit eben doch aufgrund von NS-Verfolgung geschah. Sie taxieren den Wert der Exponate heute auf 220 bis 260 Millionen Euro. Die Klage war im Februar 2015 eingereicht worden.