Urteil zu Kippenbergers "Paris Bar": Maler Götz Valien ist Mit-Urheber

Das Münchner Landgericht hat dem Künstler Götz Valien ein Mit-Urheberrecht an zwei Werken des verstorbenen Martin Kippenberger zugesprochen. Es geht um die Bildreihe "Paris Bar". Kippenberger hatte in den 90er Jahren ein Kinoplakatunternehmen beauftragt, seine auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Berliner Paris Bar auf eine große Leinwand zu malen. Götz Valien fertigte dieses Bild an und erstellte kurz darauf auch eine zweite Version. Das Gericht befand nun, dass dem Berliner Plakatmaler bei der Schaffung der Gemälde ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung geblieben sei. Mit "Paris Bar Version 1" habe er eine einladende, lebendige und warme Atmosphäre geschaffen, die in der fotografischen Vorlage nicht zu finden sei und die Kippenberger auch nicht vorgegeben hätte. Diese individuelle Handschrift trage auch "Paris Bar 2". Ob Valien nun weitere Ansprüche geltend machen kann, ist noch unklar. Bei einer Auktion hatte "Paris Bar 1" einen Preis von fast 2,3 Millionen britische Pfund erzielt.