Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Kein Kinderrecht auf DNA-Test

Für einen Vaterschaftstest werden Speichelproben entnommen.
Nicht in allen Fällen gibt es ein Recht von Kindern auf einen Vaterschaftstest, wie die Karlsruher Richter jetzt in einem Urteil festschrieben. © picture alliance / dpa/ dpa/web / KNA-Bild Christian Wölfel
Karin Delerue im Gespräch mit Marianne Allweis und André Hatting  · 19.04.2016
Die Berliner Familienanwältin Karin Delerue begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als ausgewogen und klar begründet. Sie glaubt aber, dass die Klägerin jetzt noch vor den Europäischen Gerichtshof zieht.
Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem Gentest zwingen. Die Klärung der Abstammung ist weiterhin nur innerhalb einer Familie gegenüber dem sogenannten rechtlichen Vater möglich, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied. Damit scheiterte eine 65 Jahre alte Frau, die einen 88-jährigen Mann zu einem DNA-Test zwingen wollte.

Konsequente Rechtsprechung

Die Berliner Familienanwältin Karin Delerue sagte im Deutschlandradio Kultur, sie finde das Karlsruher Urteil "sehr ausgewogen und sehr klar begründet". Es bleibe jedem selbst überlassen, ob er diese Entscheidung gut heiße. "Aber ich empfinde sie als konsequent in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte die Fachanwältin.

Gang nach Straßburg

Delerue sagte, dass die Klägerin nun noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen könne. Sie erwarte dies auch, weil die Frau sich schon im dem Karlsruher Verfahren auf die Europäische Menschenrechtskonvention bezogen habe. "Das ist so ein Indiz dafür, dass sie sich jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden werde", sagte die Anwältin. "Das kann sie ja als deutsche Bürgerin tun und dann werden wir sehen, wie der Europäische Gerichtshof entscheidet."

Aktenzeichen: 1 BvR 3309/13

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