Urteil: Der Spiegel muss zwei Stellen aus Bericht über Christian Ulmen streichen

Das Magazin "Der Spiegel" muss in seiner Berichterstattung über den Fall Christian Ulmen zwei Aussagen streichen und darf sie nicht weiterverbreiten. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg entschieden. Unzulässig ist die Aussage, dass der Schauspieler Deep Fakes von seiner damaligen Ehefrau Collien Fernandes angefertigt hat. Außerdem darf das Magazin nicht mehr aus einer E-Mail von Ulmen an dessen Anwalt zitieren. Die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Fernandes an Ulmen bleibt dagegen weiter zulässig. Die Schauspielerin Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Partner Ulmen virtuelle Vergewaltigung, digitalisierte und sexualisierte Gewalt vor. Seit Ende Mai ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ihn. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, es gilt die Unschuldsvermutung.