Umstrittene Verwaltungsräte
Eigentlich haben die Verwaltungsräte der BayernLB geradezu Glück: In einem Unternehmen wie Siemens reicht schon fahrlässiges Verhalten, um am Ende selbst zur Kasse gebeten zu werden. Bei der BayernLB dagegen muss ein Verwaltungsrat schon grob fahrlässig handeln.
Grob fahrlässig, so sagt das deutsche Straßenverkehrsrecht, handelt derjenige, der "die erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt." Man könnte einfacher formulieren: Grob fahrlässig ist ein Handeln dann, wenn sich jeder vernünftige Mensch an den Kopf langt und sagt: "Wie kann man nur ...!"
Wenn das der Maßstab ist, dann sieht es für die früheren Verwaltungsräte der BayernLB düster aus.
Wie kann man nur einem Bank-Vorstand so blind vertrauen? Wie kann man nur eine Kaufpreis-Summe von 1,6 Milliarden abzeichnen, ohne auch nur ein bisschen skeptisch zu sein.
Wie kann man nur eine Verwaltungsratssitzung nach der anderen verpassen? Bisweilen nicht mal einen Stellvertreter schicken? Wie kann man 80-seitige Berichte in ein paar Minuten durchlesen? Wie kann man Milliarden-Entscheidungen im Umlaufverfahren treffen? Und nach einem halbstündigen Gespräch dem Kauf einer Bank zuzustimmen, von der die österreichische Bankenaufsicht sagt, sie sei unterkapitalisiert und betreibe zudem Geldwäsche?
Ist das nicht grob fahrlässig? Klar, hinterher weiß man immer mehr. Als die BayernLB vor vier Jahren die Kärntner Landesbank HGAA für 1,6 Milliarden Euro kaufte, da haben all diejenigen nicht gewarnt, die es jetzt tun: SPD, FDP - und die Journalisten.
Allerdings hatten die auch keinen Zugang zu Informationen, die sich ein Verwaltungsrat der BayernLB problemlos beschaffen konnte. Wenn er denn gewollt hätte. Im Untersuchungsausschuss zeigte sich aber – manche der zum Prüfen bestellten Politiker taten das Gegenteil von Recherche: Sie wollten lieber nichts wissen.
Wie kann man nur?
Man kann, weil manche Politiker die Rolle von Verwaltungsräten lange Zeit falsch interpretiert haben. Sie sahen sich nicht als Skeptiker, sondern als Abzeichner. Ein Verwaltungsratssitz war eine lästige Pflicht. Er kam mit dem Amt, man bekam kaum Geld dafür – und das wenige spendete man auch noch an einen guten Zweck. Wer sich die lange Liste von Aufsichts- und Verwaltungsratsposten heutiger Politiker anschaut, muss sich fragen: wie soll das gehen? Woher sollen diese Menschen überhaupt die Zeit nehmen, um einen Verwaltungsratsposten kritisch und wachsam auszufüllen?
Vielleicht ist das die Lehre, die die Politik aus dem BayernLB-Untersuchungsauschuss zieht: den Posten des Verwaltungsrats wieder ernster zu nehmen. Ihn kritischer zu sehen – im Wortsinn. Ihn nur an fachlich kompetente und zeitlich belastbare Personen zu vergeben.
Egal, ob ein Faltlhauser, ein Huber oder ein Beckstein am Ende persönlich haften müssen oder nicht - in Zukunft werden viele Verwaltungsräte ihre Aufgaben ernster nehmen. Denn nach diesem Untersuchungsausschuss muss ihnen klar sein: Wenn’s schiefgeht, stehen sie möglicherweise selbst im Feuer – und nicht nur der Vorstand.
Wenn das der Maßstab ist, dann sieht es für die früheren Verwaltungsräte der BayernLB düster aus.
Wie kann man nur einem Bank-Vorstand so blind vertrauen? Wie kann man nur eine Kaufpreis-Summe von 1,6 Milliarden abzeichnen, ohne auch nur ein bisschen skeptisch zu sein.
Wie kann man nur eine Verwaltungsratssitzung nach der anderen verpassen? Bisweilen nicht mal einen Stellvertreter schicken? Wie kann man 80-seitige Berichte in ein paar Minuten durchlesen? Wie kann man Milliarden-Entscheidungen im Umlaufverfahren treffen? Und nach einem halbstündigen Gespräch dem Kauf einer Bank zuzustimmen, von der die österreichische Bankenaufsicht sagt, sie sei unterkapitalisiert und betreibe zudem Geldwäsche?
Ist das nicht grob fahrlässig? Klar, hinterher weiß man immer mehr. Als die BayernLB vor vier Jahren die Kärntner Landesbank HGAA für 1,6 Milliarden Euro kaufte, da haben all diejenigen nicht gewarnt, die es jetzt tun: SPD, FDP - und die Journalisten.
Allerdings hatten die auch keinen Zugang zu Informationen, die sich ein Verwaltungsrat der BayernLB problemlos beschaffen konnte. Wenn er denn gewollt hätte. Im Untersuchungsausschuss zeigte sich aber – manche der zum Prüfen bestellten Politiker taten das Gegenteil von Recherche: Sie wollten lieber nichts wissen.
Wie kann man nur?
Man kann, weil manche Politiker die Rolle von Verwaltungsräten lange Zeit falsch interpretiert haben. Sie sahen sich nicht als Skeptiker, sondern als Abzeichner. Ein Verwaltungsratssitz war eine lästige Pflicht. Er kam mit dem Amt, man bekam kaum Geld dafür – und das wenige spendete man auch noch an einen guten Zweck. Wer sich die lange Liste von Aufsichts- und Verwaltungsratsposten heutiger Politiker anschaut, muss sich fragen: wie soll das gehen? Woher sollen diese Menschen überhaupt die Zeit nehmen, um einen Verwaltungsratsposten kritisch und wachsam auszufüllen?
Vielleicht ist das die Lehre, die die Politik aus dem BayernLB-Untersuchungsauschuss zieht: den Posten des Verwaltungsrats wieder ernster zu nehmen. Ihn kritischer zu sehen – im Wortsinn. Ihn nur an fachlich kompetente und zeitlich belastbare Personen zu vergeben.
Egal, ob ein Faltlhauser, ein Huber oder ein Beckstein am Ende persönlich haften müssen oder nicht - in Zukunft werden viele Verwaltungsräte ihre Aufgaben ernster nehmen. Denn nach diesem Untersuchungsausschuss muss ihnen klar sein: Wenn’s schiefgeht, stehen sie möglicherweise selbst im Feuer – und nicht nur der Vorstand.