Umstrittene Forschung
Wissenschaftler setzen große Hoffnungen in die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Doch im Gegensatz zu anderen Ländern sind die Beschränkungen in Deutschland sehr strikt. Vor allem die Stichtagsregelung stößt bei Forschern auf Kritik.
In Deutschland ist die Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen umstritten. Auf der einen Seite versprechen diese embryonalen Stammzellen wichtige Erkenntnisse, vielleicht in Zukunft auch Fortschritte in der Therapie. Auf der anderen Seite muss ein Embryo zerstört werden, um sie zu gewinnen und das verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz. So weit so eindeutig.
Umstritten war aber der Status der im Ausland nach den dort geltenden Regelungen gewonnenen menschlichen embryonalen Stammzellen. Prof. Oliver Brüstle von der Universität Bonn stellte 2001 einen Antrag, solche Zellen importieren zu dürfen. Damit musste sich auch die Politik mit der Frage beschäftigen, ob deutsche Wissenschaftler mit Zellen arbeiten dürfen, deren Herstellung hierzulande verboten ist. Am Ende verabschiedete der Bundestag einen Kompromiss: Forschung ja, aber nur wenn es um hochrangige Ziele geht, wenn es keine Alternativen gibt und vor allem nur mit embryonalen Stammzellen, die vor dem 1.1.2002 im Ausland legal hergestellt wurden.
So sollte vermieden werden, dass deutsche Forschung anderswo Anlass zur Zerstörung weiterer Embryonen liefert. Damit hatte Deutschland eine eher strenge Gesetzgebung. Nur wenige Nationen wie Polen, Irland oder Österreich verbieten jegliche Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Für eine Stichtagsregelung hatte sich schon die USA entscheiden, allerdings gilt sie nur für öffentlich geförderte Forschung. Private finanzierte Wissenschaftler können mehr oder weniger machen, was sie wollen. In den meisten anderen Ländern ist die Arbeit mit embryonalen Stammzellen erlaubt. Großbritannien, Schweden, Spanien, Israel, Australien und viele Nationen Asiens ermöglichen auch die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung neuer Stammzelllinien.
Auch ohne Nachfrage aus Deutschland sind in diesen Nationen hunderte neuer embryonaler Stammzelllinien gewonnen worden. Auch die Wissenschaftler zwischen Bonn und Berlin, zwischen Konstanz und Rostock würden gerne mit diesen neuen Zellen arbeiten. Zwar laufen bislang 28 Forschungsvorhaben mit importierten embryonalen Stammzellen. Doch diese älteren Zellen sind alle mit tierischen Eiweißen verunreinigt und eignen sich deshalb nicht für eine mögliche Therapie. Außerdem haben sie im Lauf der Zeit genetische Veränderungen angesammelt, ein Problem, das sich mit modernem Zellmanagement weitgehend vermeiden lässt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat deshalb im Jahr 2006 gefordert, die Stichtagsregelung abzuschaffen und damit die zweite Runde in der Debatte um die menschlichen embryonalen Stammzellen eingeläutet.
Umstritten war aber der Status der im Ausland nach den dort geltenden Regelungen gewonnenen menschlichen embryonalen Stammzellen. Prof. Oliver Brüstle von der Universität Bonn stellte 2001 einen Antrag, solche Zellen importieren zu dürfen. Damit musste sich auch die Politik mit der Frage beschäftigen, ob deutsche Wissenschaftler mit Zellen arbeiten dürfen, deren Herstellung hierzulande verboten ist. Am Ende verabschiedete der Bundestag einen Kompromiss: Forschung ja, aber nur wenn es um hochrangige Ziele geht, wenn es keine Alternativen gibt und vor allem nur mit embryonalen Stammzellen, die vor dem 1.1.2002 im Ausland legal hergestellt wurden.
So sollte vermieden werden, dass deutsche Forschung anderswo Anlass zur Zerstörung weiterer Embryonen liefert. Damit hatte Deutschland eine eher strenge Gesetzgebung. Nur wenige Nationen wie Polen, Irland oder Österreich verbieten jegliche Arbeit mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Für eine Stichtagsregelung hatte sich schon die USA entscheiden, allerdings gilt sie nur für öffentlich geförderte Forschung. Private finanzierte Wissenschaftler können mehr oder weniger machen, was sie wollen. In den meisten anderen Ländern ist die Arbeit mit embryonalen Stammzellen erlaubt. Großbritannien, Schweden, Spanien, Israel, Australien und viele Nationen Asiens ermöglichen auch die Zerstörung von Embryonen zur Gewinnung neuer Stammzelllinien.
Auch ohne Nachfrage aus Deutschland sind in diesen Nationen hunderte neuer embryonaler Stammzelllinien gewonnen worden. Auch die Wissenschaftler zwischen Bonn und Berlin, zwischen Konstanz und Rostock würden gerne mit diesen neuen Zellen arbeiten. Zwar laufen bislang 28 Forschungsvorhaben mit importierten embryonalen Stammzellen. Doch diese älteren Zellen sind alle mit tierischen Eiweißen verunreinigt und eignen sich deshalb nicht für eine mögliche Therapie. Außerdem haben sie im Lauf der Zeit genetische Veränderungen angesammelt, ein Problem, das sich mit modernem Zellmanagement weitgehend vermeiden lässt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat deshalb im Jahr 2006 gefordert, die Stichtagsregelung abzuschaffen und damit die zweite Runde in der Debatte um die menschlichen embryonalen Stammzellen eingeläutet.