Übersetzer vs. Verlage
Vor zehn Jahren tobte in der Bundesrepublik ein heftiger Streit über ein Regierungsvorhaben mit dem umständlichen Titel Urhebervertragsrecht. Es sollte selbstständigen Kreativen, also Autoren, Journalisten, Bildreportern, Komponisten, die in der Regel zwischen 10 000 und 20 000 Euro brutto jährlich verdienen, einen gesetzlichen Anspruch auf "angemessene Honorare" sichern.
Ausdrücklich wurden die hoch qualifizierten Übersetzer literarischer Werke als unterbezahlt bezeichnet. Die Buch- und Zeitungsverlage, die höhere Honorare auf sich zukommen sahen, warnten vor Insolvenzen, vor Verletzungen der Vertragsfreiheit, vor teureren Büchern und Zeitungen. 2002 wurde das Gesetz dennoch verabschiedet.
Doch seitdem haben die Buchverlage einzig mit den Autoren die vorgesehenen Vereinbarungen über angemessene Honorare geschlossen. Mit den literarischen Übersetzern verhandelten sie erst gar nicht, dann platzten die Treffen. Die Übersetzer gingen vor Gericht, und die Verlage kündigten an, den Bundesgerichtshof anzurufen. Als vor fünf Jahren die erste Instanz den Übersetzern durchweg Beteiligungen am Verkaufserlös der Bücher zusprach, änderten die Verlage ihre Strategie und baten die Politik, das Gesetz zu ändern. Doch keine Partei wollte den mühsam gefundenen Kompromiss neu aushandeln.
Verlage und Übersetzer fochten weiter vor Gericht, bis im Oktober 2009 der Bundesgerichtshof, die letzte Instanz, ein salomonisch wirkendes Urteil fällte: Die Übersetzer erhalten eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös eines Buches zusätzlich zu seinem Seitenhonorar, aber sie fällt recht niedrig aus und ist erst ab 5000 verkauften Exemplaren zu zahlen; die meisten Bücher werden nicht so oft verkauft. Außerdem sicherte der Bundesgerichtshof 2009 den Übersetzern eine Beteiligung an der Verwertung des Buches als Hörbuch oder E-Book zu. Die Übersetzer waren nicht ganz zufrieden, sahen sich aber bestätigt. Die Verlage protestierten erneut.
Doch seitdem haben die Buchverlage einzig mit den Autoren die vorgesehenen Vereinbarungen über angemessene Honorare geschlossen. Mit den literarischen Übersetzern verhandelten sie erst gar nicht, dann platzten die Treffen. Die Übersetzer gingen vor Gericht, und die Verlage kündigten an, den Bundesgerichtshof anzurufen. Als vor fünf Jahren die erste Instanz den Übersetzern durchweg Beteiligungen am Verkaufserlös der Bücher zusprach, änderten die Verlage ihre Strategie und baten die Politik, das Gesetz zu ändern. Doch keine Partei wollte den mühsam gefundenen Kompromiss neu aushandeln.
Verlage und Übersetzer fochten weiter vor Gericht, bis im Oktober 2009 der Bundesgerichtshof, die letzte Instanz, ein salomonisch wirkendes Urteil fällte: Die Übersetzer erhalten eine prozentuale Beteiligung am Verkaufserlös eines Buches zusätzlich zu seinem Seitenhonorar, aber sie fällt recht niedrig aus und ist erst ab 5000 verkauften Exemplaren zu zahlen; die meisten Bücher werden nicht so oft verkauft. Außerdem sicherte der Bundesgerichtshof 2009 den Übersetzern eine Beteiligung an der Verwertung des Buches als Hörbuch oder E-Book zu. Die Übersetzer waren nicht ganz zufrieden, sahen sich aber bestätigt. Die Verlage protestierten erneut.