Türkei muss Journalist Yücel Schadensersatz zahlen

Vier Jahre nach seiner Entlassung aus türkischer Haft hat der Journalist Deniz Yücel mit seiner Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilweise Recht bekommen. Nach dem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil war die Untersuchungshaft unangemessen. Auch sei die damit verbundene Einschränkung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht hinreichend gerechtfertigt. Zudem befand die Straßburger Kammer eine vom türkischen Verfassungsgericht zugestandene finanzielle Entschädigung als zu gering. Die Türkei muss Yücel 12.300 Euro Schadensersatz zahlen und 1.000 Euro an Verfahrenskosten erstatten. Das Urteil kann noch angefochten werden. Der heute 48 Jahre alte Yücel war als Korrespondent der Tageszeitung "Die Welt" im Februar 2017 in der Türkei festgenommen und saß dort ohne Anklage ein Jahr in Untersuchungshaft, bevor er nach Deutschland ausreisen konnte. Der Fall beschäftigte auch die Regierungen Deutschlands und der Türkei.