Triage

Wen sollen Ärzte (nicht) sterben lassen?

09:36 Minuten
Die Covid-19-Station in einem italienischen Krankenhaus. Patienten liegen in nummerierten Betten. Ein Mann, vermutlich Arzt oder Pfleger, läuft durch den Raum.
Die Covid-19-Station in einem Krankenhaus in Brescia: In Italien mussten Arzte bereits entscheiden, dass Menschen nicht beatmet werden. © picture alliance / ROPI / Matteo Biatta
Till Zimmermann und Uwe Janssens im Gespräch mit Nicole Dittmer · 25.03.2020
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Was, wenn Ärzte in Deutschland entscheiden müssen, wer beatmet wird und wer nicht? Mehrere medizinische Fachgesellschaften empfehlen, dass solche Triage-Entscheidungen immer eine Gruppe treffen solle – und nie allein auf Grund des Patientenalters.
Schon bald könnten auch in Deutschland deutlich mehr Covid-19-Patientinnen und Patienten eine Beatmung benötigen – womöglich so viele, dass die Geräte nicht für alle Erkrankten ausreichen. Wer wird dann beatmet? Um die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei dieser schwierigen Entscheidung zu unterstützen, haben sieben medizinische Fachgesellschaften jetzt gemeinsam klinisch-ethische Empfehlungen für die sogenannte Triage veröffentlicht.

Keine starre Altersgrenze

Man müsse sich an der klinischen Erfolgsaussicht der Patienten orientieren, sagt Uwe Janssens, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin. Er hat die Empfehlungen mitverfasst. "Es ist nicht zulässig, allein anhand des kalendarischen Alters oder auf Grund sozialer Kriterien eine Entscheidung zu treffen."
Damit grenzen sich die medizinischen Fachgesellschaften von Triage-Regeln ab, wie sie beispielsweise im französischen Straßburg gelten: Dort werden seit dem 21. März keine Patienten mehr beatmetet, die über 80 Jahre alt sind.
Ärzte müssten eklatant schwierige Fragen entscheiden, so Janssens. "Das kann ein Mensch gar nicht alleine machen." Deshalb sprächen sich die Empfehlungen auch für ein Mehraugenprinzip aus: Mehrere fachkompetente Personen sollten diese Entscheidung gemeinsam treffen.

Moralische Entlastung der Ärzte

Till Zimmermann, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier, hält diese empfohlenen Triage-Kriterien für zulässig. Eine starre Altersgrenze wäre mit der Verfassung nicht vereinbar.
"So eine Richtlinie ist wichtig, um die Ärzte moralisch zu entlasten", so Zimmermann. "Auf der anderen Seite ist es auch wichtig, dass die Patienten wissen, dass hier transparente und faire Kriterien angelegt werden."
(jfr)
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