Transplantationsgesetz

Organverteilung ist keine rein medizinische Frage

Eine Lungentransplantation in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH)
Eine Lungentransplantation in der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) © picture alliance / dpa / Junge /MHH
Heike Haarhoff im Gespräch mit Nana Brink · 06.05.2015
Die Organtransplantation in Deutschland muss auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, meint die Medizinjournalistin Heike Haarhoff. Die bisherigen Richtlinien seien zum Teil verfassungswidrig.
Über die Vergabe der Organe müsse unparteiisch und unabhängig von einzelnen medizinischen Fällen entschieden werden, so die Medizinjournalistin und Autorin Heike Haarhoff im Deutschlandradio Kultur. Dies sei bislang nicht der Fall gewesen.
"Der Arzt hat nur seinen Patienten im Blick und möchte für diesen Patienten das Beste herausholen – das ist auch legitim."
Dabei könne er jedoch kaum auch noch die Gesamtheit der anderen bedürftigen Patienten berücksichtigen. Haarhoff: "Das kann nur schief gehen."
Das System wird verhandelt
Der heute zu Ende gehende Prozess gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum sei insofern nicht nur als Verfahren gegen einen einzelnen Arzt zu verstehen. "Letztendlich wurde auch das System der Organverteilung verhandelt." Denn wie die Organe verteilt würden, sei kein medizinisches Thema, sondern eines, das die Gesellschaft insgesamt betreffe:
"Da geht es um normative Entscheidungen – um Gerechtigkeitsfragen. Es ist ja eine brutale Frage – wer soll leben, wer soll sterben? Die Politik muss Verantwortung übernehmen und diese Frage künftig selbst beantworten."

Das Gespräch im Wortlaut:
Nana Brink: Der Skandal um manipulierte Patientendaten an der Uniklinik Göttingen hat das Vertrauen in die Organspende in Deutschland ja massiv erschüttert. Nicht nur Politik und Ärzteschaft waren entsetzt, als im Sommer 2012 bekannt wurde, dass ein Leberchirurg seine Patienten auf dem Papier kranker gemacht haben soll als sie waren, um schneller an Spenderorgane zu kommen. Seit August 2013 steht der 47-jährige Medizinprofessor nun vor Gericht. Ihm wird versuchter Totschlag in elf und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. In wenigen Stunden soll nun das Urteil gefällt werden. Anlass für uns, uns die Praxis bei der Organspende noch einmal anzusehen. Zuletzt ist ja die Bereitschaft, seine Organe zu spenden, massiv eingebrochen. Heike Harhoff arbeitet als Redakteurin bei der "taz", die Tageszeitung in Berlin, und beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Transplantationsmedizin. Ihr Buch "Organversagen" ist letztes Jahr erschienen. Guten Morgen, Frau Harhoff!
Heike Harhoff: Schönen guten Morgen!
Brink: Bleiben wir noch mal einen Moment bei diesem akuten Fall. Das Urteil steht ja noch aus. Was sagt Ihnen dieser Fall über das System Organspende?
Harhoff: Vor Gericht stand ja jetzt 20 Monate lang ein einzelner Arzt, aber schlussendlich wurde auch das System der Organverteilung verhandelt. Es ist nämlich so, dass die Krise, in der die Transplantationsmedizin insgesamt steckt, eigentlich eine strukturelle Krise ist. Und davon betroffen sind neben den ärztlichen Standesorganisationen auch die Institutionen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, aber eben auch Regierung und Parlament. Und diese ganzen Stellen haben über Jahre halt ausgeblendet, dass die Frage, wie man jetzt die Organe verteilt, keine rein medizinische Frage ist, sondern das ist eine Frage, die die Gesellschaft insgesamt betrifft. Da geht es um normative Entscheidungen, um Gerechtigkeitsfragen. Das ist ja eine brutale Frage, zu sagen, wer soll leben, wer soll sterben. Und diese Frage hat man eben über Jahre die Bundesärztekammer entscheiden lassen, weil man gesagt hat, das ist eine medizinische Frage. Das ist es aber nicht. Und die Politik muss eigentlich Verantwortung übernehmen und diese Frage künftig selbst beantworten.
Brink: Wir wollen das noch mal ein bisschen sortieren, weil Sie gesagt haben, das ist ja sehr komplex. Fangen wir mal bei der Ärzteschaft an. Was läuft da schief, ganz konkret auf der medizinischen Ebene, Ihrer Meinung nach?
Harhoff: Der Arzt hat nur seinen Patienten im Blick und möchte für diesen Patienten das Beste herausholen. Das ist auch legitim. Und jetzt ist es eben so, dass man in einem solchen Fall – das haben wir ja ansonsten nicht in der Medizin –, müssen eben Entscheidungen getroffen werden. Diese Entscheidungen sind sehr schwierig zu treffen, und die kann ein einzelner Arzt, der nur seinen Patienten sieht – der sieht ja nicht die Gesamtheit der anderen, sondern der möchte für seinen Patienten was herausholen – und der soll nun aber eigentlich die Entscheidung treffen. Das kann nur schief gehen.
Brink: Aber das ist doch eigentlich bei uns klar geregelt, anders als in anderen Ländern. Bei uns ist doch klar, nur bei Hirntod dürfen die Organe entnommen werden, wenn der Patient zugestimmt hat.
Harhoff: Ja. Aber es geht ja jetzt darum, wie komme ich an ein Organ für meinen Patienten. Und da habe ich dann eben Regeln, an die habe ich mich zu halten. Aber vielleicht denke ich ja, diese Regeln entsprechen gar nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Und dann versuche ich eben, für meinen Patienten was anderes herauszuholen.
Brink: Also wir reden jetzt von zwei unterschiedlichen Dingen, auf der einen Seite von der Vergabe und auf der anderen Seite von der Bereitstellung. Sie sagen, das System krankt auch, zu entscheiden, welcher Patient welches Organ bekommt und mit welcher Dringlichkeit. Ist das das eigentliche Problem, die eigentlichen Fragen, die wir neu verhandeln müssen?
Harhoff: Das Transplantationsgesetz sagt nur, Organe sollen vergeben werden nach zwei Kriterien, nämlich nach der Dringlichkeit und nach der Erfolgsaussicht. Diese beiden Kriterien widersprechen schon einmal einander, denn dringlich bin ich, wenn ich sehr krank bin, dann brauche ich auf jeden Fall ein Organ. Aber vielleicht bin ich so krank, dass das Organ, das ich bekomme, gar nicht mehr so lange hält. Das heißt, die Erfolgsaussicht ist gering. Und die Richtlinien sind zum Teil vermutlich verfassungswidrig. Es gab zum Beispiel Richtlinien, die haben vorgesehen, dass man alkoholkranke Menschen pauschal von der Organzuteilung ausschließt, wenn sie noch nicht sechs Monate trocken waren. Das ist vermutlich gar nicht haltbar. Und das ist aber nur der eine Punkt. Man muss diese Regeln überprüfen, man muss aber auch sehen, dass die Regeln, wenn sie aufgestellt sind, überwacht werden könne, überprüft werden können, hinterfragt werden können. Auch das war bisher nicht der Fall. Das müssen Menschen tun, die unabhängig sind, die unparteiisch sind und die nicht interessengeleitet entscheiden. Das heißt, da brauchen wir eine Gerichtsbarkeit, die transparent ist und die vor allem auch schnell entscheidet.
Brink: All das sind Fragen, die ja viele Menschen sehr bewegt haben. Also, was passiert da eigentlich, wie komme ich da ran, auch was passiert mit mir, wenn ich mich bereiterkläre – dieser Fall in Göttingen, den wir ja da gerade erwähnt haben, hat auch dazu geführt, dass die Spendenbereitschaft massiv eingebrochen ist. Das ist ja interessant, weil auf der anderen Seite gibt es Umfragen, die sagen, eigentlich sind viele Menschen bereit, ihr Organ zu spenden. Wie erklären Sie sich das?
Harhoff: Es ist richtig, dass nach diesem Skandal die Zahl der Organspender in Deutschland gesunken ist. Man muss aber fairerweise dazusagen, dass die Zahl der Organspender auch schon vor dem Skandal in Deutschland lausig war, zumindest im Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die einen vergleichbaren medizinischen Standard haben. Und das liegt nicht nur an der Spendebereitschaft der Menschen, sondern auch an der Organisation, wie Organentnahme und Organverteilung bei uns stattfindet.
Brink: Wie können wir das ändern? Haben Sie da Vorschläge?
Harhoff: Na ja, wie man das jetzt steigern könnte, das ist eigentlich bekannt, das ist aber sehr umstritten, weil das sehr harte Maßnahmen wären. Und wird ja immer erzählt, dass Spanien – Spanien ist das Land, glaube ich, mit der höchsten Organspenderate in Europa, es gilt immer so als Vorbild. Und dann kann man sich natürlich angucken, was machen die denn anders als wir. Und da ist es zum Beispiel so, dass die Kliniken viel besser vergütet werden, wenn sie Organe entnehmen. Das heißt, wenn Sie dort einen Operationssaal frei machen für eine Organentnahme, dann lohnt sich das für die Klinik. Das tut es bei uns nicht. Und der zweite Punkt ist, die Transplantationsbeauftragten dort haben viel mehr Kompetenzen als bei uns, die dürfen schon in der Notaufnahme die Patienten sich angucken und dürfen dann auch die Patienten begleiten während ihres Weges durch das Krankenhaus und sind zum Teil in therapeutische Entscheidungen mit eingebunden. Das würde hier vermutlich kein Chefarzt mitmachen, dass da jetzt ein Transplantationsbeauftragten da auf seine Station lässt und ihn quasi gleichberechtigt da mit beraten lässt. Das sind alles Fragen, das sind hochkomplexe ethische Fragen, und die müsste man zumindest in der Gesellschaft diskutieren. Das sind aber auch unangenehme Fragen, und davor scheut man sich hier halt.
Brink: Heike Harhoff hat sich als Redakteurin bei der "taz" lange mit dem Thema Transplantationsmedizin beschäftigt. Schönen Dank!
Harhoff: Gerne!
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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