Thilo Weichert zur Vorratsdatenspeicherung

"Ein valider Kompromiss"

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert © dpa/picture alliance/Markus Scholz
Moderation: Liane von Billerbeck und Hans-Joachim Wiese · 15.04.2015
Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert ist bekannt für seine scharfe Kritik an staatlicher Datensammelwut. Doch für den neuen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung findet er lobende Worte - trotz einiger Mängel.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat die Einigung von Justiz- und Innenministerium beim Thema Vorratsdatenspeicherung gelobt. "Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, dass beide Seiten aus ihren Schützengräben gekommen sind und versuchen, eine sinnvolle, rechtssichere Lösung zu finden", sagte Weichert im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur. Manches müsse zwar noch geändert werden, aber insgesamt sei die Einigung ein "valider Kompromiss". Das deutsche Vorgehen bei diesem Thema könne "stilbildend" für andere EU-Länder werden.
"Bei den Telefoniedaten könnte man noch weiter runtergehen"
Dennoch sei er "nicht begeistert" von den geplanten Speicherfristen, sagte Weichert. Überzogen sei vor allem die Standortsdatenspeicherung von vier Wochen, eine Woche würde dafür aus seiner Sicht genügen. "Auch bei den Telefoniedaten könnte man noch weiter runtergehen", sagte der Datenschutz-Experte. Weichert wünscht sich zudem eine Regelung zur Evaluierung nach drei oder vier Jahren, "also eine Überprüfung der entsprechenden Regeln auf ihre Praxis- und ihre Grundrechtstauglichkeit hin". Dies fehle in dem nun vorgestellten Konzept bislang.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatten den Kompromiss am Mittwoch in Berlin vorgestellt. Im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen soll eine eine Speicherung von Telekommunikationsdaten künftig für maximal zehn Wochen erlaubt sein. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ausgeschlossen.
In den vergangenen Jahren waren zunächst das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und schließlich eine EU-Richtlinie dazu vor dem EuGH gescheitert. Die Bundesregierung suchte daher nach einer neuen Lösung.