Theologe Schröder: DDR-Opferrenten nicht vererbbar

Der Theologe Richard Schröder hat sich gegen die Forderung von DDR-Opfer-Verbänden gewandt, Rentenansprüche aus Haftstrafen zu vererben. Er habe kein Verständnis dafür, dass jemand eine lebenslange Rente haben wolle, weil der Vater oder der Ehemann im Gefängnis gewesen sei. "Auch Opfer haben nicht immer Recht. Es gibt auch die Möglichkeit, dass sie in ihren Forderungen Grenzen überschreiten", sagte SPD-Mitglied Schröder
Es liege ihm fern, den Opferstatus nicht zu akzeptieren. Trotzdem plädiere er für gemäßigte Forderungen. "Lasst uns Augenmaß bewahren. Es ist schließlich immer unser gemeinsames Geld, bei dem wir überlegen müssen, wo es als Hilfeleistung zusätzlich einzusetzen gerechtfertigt ist", sagte Schröder.
Die DDR-Opferrente sei ein Akt der verspäteten Gerechtigkeit. "Denjenigen, die durch Verfolgung Nachteile erlitten haben, wird ein Mindestlebensstandard garantiert. Denn das ist ja eine Rente, die unabhängig von den anderen Rentenansprüchen gezahlt werden soll." Diese Rente solle aber nicht als Ehrensold"v erstanden werden.
Neben aktiven Widerständlern gegen das DDR-Regime sollten auch solche Menschen miteinbezogen werden, die Risse in ihrer Berufsbiografie erlitten hätten, sagte der Theologe. "Es ist schwer, sie zu erfassen. Aber ich würde eher dafür plädieren, auch diese Gruppen unter diese Opferrente einzubeziehen, als denjenigen, die im Gefängnis gesessen haben, unabhängig vom Einkommen lebenslang eine Rente zu zahlen."
Schröder kritisierte die mangelnde Anerkennung der DDR-Opfer durch die Gesellschaft. So sollte ihnen mehr Gelegenheit gegeben werden, vor Jüngeren ihre Erlebnisse zu erzählen. Hier müsse mehr geschehen. Eine Ehrenpension könne dies aber nicht kompensieren. "Es müsste viel mehr fordert werden, dass die Gesellschaft im Ganzen sich bewusst ist, dass dort Leute sind, die mehr als du oder ich unter dem Regime gelitten haben", sagte Schröder.
Die DDR-Opferrente sei ein Akt der verspäteten Gerechtigkeit. "Denjenigen, die durch Verfolgung Nachteile erlitten haben, wird ein Mindestlebensstandard garantiert. Denn das ist ja eine Rente, die unabhängig von den anderen Rentenansprüchen gezahlt werden soll." Diese Rente solle aber nicht als Ehrensold"v erstanden werden.
Neben aktiven Widerständlern gegen das DDR-Regime sollten auch solche Menschen miteinbezogen werden, die Risse in ihrer Berufsbiografie erlitten hätten, sagte der Theologe. "Es ist schwer, sie zu erfassen. Aber ich würde eher dafür plädieren, auch diese Gruppen unter diese Opferrente einzubeziehen, als denjenigen, die im Gefängnis gesessen haben, unabhängig vom Einkommen lebenslang eine Rente zu zahlen."
Schröder kritisierte die mangelnde Anerkennung der DDR-Opfer durch die Gesellschaft. So sollte ihnen mehr Gelegenheit gegeben werden, vor Jüngeren ihre Erlebnisse zu erzählen. Hier müsse mehr geschehen. Eine Ehrenpension könne dies aber nicht kompensieren. "Es müsste viel mehr fordert werden, dass die Gesellschaft im Ganzen sich bewusst ist, dass dort Leute sind, die mehr als du oder ich unter dem Regime gelitten haben", sagte Schröder.