Teurer Tausch im Internet

Von Tarik Ahmia · 20.12.2006
Das illegale Herunterladen von Musik und Filmen hat in Deutschland bereits zu Hausdurchsuchungen und hohen Geldstrafen geführt. Trotzdem ist das Kopieren von Musik und Filmen über das Internet zum Volkssport geworden. Allein in Deutschland soll es bis zu 10 Millionen Teilnehmer von Internet-Tauschbörsen geben. Doch wer im Netz gratis tauscht, wofür man im Laden Geld bezahlen muss, verletzt die Rechte von Urhebern. Deshalb geht die Musikindustrie derzeit mit Strafanzeigen gegen zehntausende Privatleute vor.
Wer Musik haben möchte, der kauft sie im CD-Laden oder legal bei Online-Diensten wie etwa Musicload oder iTunes. Doch Millionen Surfer in Deutschland besorgen sich die neusten Film- und Musikhits mittlerweile gratis bei Internet-Tauschbörsen, ohne dass die Künstler oder Medienkonzerne dafür auch nur einen Cent bekommen. Tauschbörsen wie Edonkey, Kazaa oder Bittorrent sind so einfach wie die Suchmaschine Google zu bedienen und haben sich zum Alptraum der Medienindustrie entwickelt.

"Das Problem ist das massenweise Rechtsverletzungen erfolgen, die bei den Musikfirmen zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt haben. Die Umsätze der Tonträgerindustrie haben sich nahezu halbiert, 40 Prozent Umsatzverlust in den letzten 5 Jahren und das ist schon dramatisch von den wirtschaftlichen Auswirkungen her."

Der Anwalt Clemens Rasch jagt im Auftrag der Plattenindustrie Tauschbörsen-Nutzer, die Urheberrechte verletzen. Allein seine Kanzlei hat gegenwärtig gegen 2000 Online-Tauscher Anzeige erstattet. Ihnen ist das trügerische Gefühl der Anonymität im Internet zum Verhängnis geworden. Denn jede Einwahl in das Internet lässt sich auch noch nach Wochen anhand der so genannten IP Adresse eines PCs zurückverfolgen.

Die Teilnehmer der Online-Tauschbörsen machen sich oft doppelt strafbar: denn die meist von Freizeitprogrammierern entwickelten Tauschprogramme verteilen die herunter geladenen Daten automatisch weiter an PCs anderer Teilnehmer, die nach der gleichen Datei Ausschau halten.

Piratenjäger wie Clemens Rasch sammeln gezielt deren IP Adressen. Den Rest besorgt die Staatsanwaltschaft. Anzeigen treffen dort Waschkörbe weise ein, berichtet der auf Internet-Strafrecht spezialisierte Anwalt Ralf Dietrich von der Uni Tübingen.

"Es gab mehrere Wellen. Hier haben die Staatsanwaltschaften bundesweit - in einem Fall über 3.500 Nutzer verfolgt und es kam dann auch zu einer großen Zahl von Hausdurchsuchungen. Eine einzelne Kanzlei hat mittlerweile über 60.000 Abmahnungen in Deutschland versandt und das auf diese Form verfolgt."

Die Angeschriebenen müssen schriftlich erklären, zukünftig die Rechte der Urheber zu beachten und eine saftige Summe Schadenersatz und Anwaltsgebühren bezahlen.

"Die Forderungen reichen von 2500 bis 10.000 Euro. 2500 wäre also die Untergrenze, wenn wir sehen, das sind Heranwachsende. 10.000 Euro wäre die Summe, die gefordert würde bei jemandem, der sehr viel Dateien vorgehalten hat, aber auch in ordentlichen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt."

Neben dem Schadenersatz prüft die Staatsanwaltschaft bei jeder Anzeige, ob auch sie den Beschuldigten bestraft. Maßgeblich dafür ist die Anzahl der auf der Festplatte vorhandenen urheberrechtlich geschützten Dateien.

"Die Staatsanwaltschaften richten sich nach Faustregeln, die besagen, dass bei angebotenen Daten bis zu etwa 100 Dateien das Verfahren eingestellt werden soll. Wenn 100 bis 500 Dateien angeboten wurden, dann soll ein Anhörungsbogen versandt werden. Bei über 500 angebotenen Dateien soll weiterermittelt werden. Da kommen dann auch Hausdurchsuchungen in Betracht und das heißt, dass eine Geldbuße gezahlt werden muss."

Vertreter von Bürgerrechtsgruppen geißeln dieses Vorgehen gegen Nutzer von Online-Tauschbörsen als letztes Gefecht der Medienindustrie. Denn das digitale Verbreiten und Kopieren von Daten im Internet lasse sich technisch nicht mehr rückgängig machen, glaubt Oliver Moldenhauer von der Initative FAIRSHARING.DE. Er hält die Strafverfolgung der Tauschbörsen Nutzer für einen Kampf gegen Windmühlen.

"Die User werden sich wehren, indem sie verschlüsselte Tauschbörsen benutzen, in denen diese Techniken nicht mehr funktionieren. Letztendlich sehe ich das analog zum Versuch der DDR, das Westfernsehen zu verbieten: Hat nicht geklappt und führt aber zu massiven Einschränkungen von Freiheits- und Privatrechten der Bürger."

Auch Oliver Moldenhauer und seine Mitstreiter fordern eine faire Entlohnung von Autoren und Künstlern. Sie setzen sich für eine so genannte "Kultur Flatrate" ein, mit der Kreative im Internet ähnlich der GEZ-Gebühr entlohnt werden. Mit der Pauschale dürften alle Medieninhalte ohne weitere Lizenzkosten verbreitet werden.

"Wir schlagen vor, dass eine Abgabe erhoben wird auf schnelle Internetzugänge und auf Hardware, mit der man Musik und Film angucken kann, also Filme- und MP3-Player. Round about 5 Euro im Monat für einen schnellen Internetzugang schlagen wir vor."

Auch jetzt werden Tauschbörsen-Nutzern unliebsame Weihnachtsüberraschungen von Anwälten in die Briefkästen flattern. Ralf Dietrich von der Uni Tübingen empfiehlt in so einem Fall jahreszeitliche Besonnenheit.

"Ich rate davon ab, auf Forderungen, die man selber nicht ganz nachvollziehen kann, gedankenlos einfach zu bezahlen, um hier Ruhe zu haben. Viele Forderungen stehen da auf sehr wackeligen Beinen. Ansonsten sollte man sich professionellen Rat holen und zum Anwalt gehen."