Testlauf im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Einsatz der Blockchain im Asylverfahren

07:17 Minuten
 Buchstaben und Zahlen symbolisieren Datentransaktionen
Ein Problem der Blockchain: Das Recht auf Vergessen bleibt auf der Strecke © imago | Science Photo Library
Von Pia Rauschenberger · 29.04.2019
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Trotz Schwankungen beim Bitcoin – die Bundesregierung entwickelt aktuell eine Blockchain-Strategie. Nun soll die Technologie, die Transparenz und Effizienz verspricht, im Bundesamt für Migration eingesetzt werden. Datenschützer haben Bedenken.
Wenn ein Geflüchteter an der deutschen Grenze ankommt, wird er erstmal von der deutschen Bürokratie willkommen geheißen: Das Einreisedatum steht ab dem Moment, in dem ein Geflüchteter sich an der Grenze meldet oder aufgegriffen wird 9000 Behörden zur Verfügung.
"Dann nimmt der Flüchtling durch die verschiedenen Behörden seinen Weg. Zum Beispiel Gesundheitschecks bei den Kommunen. In der Landesaufnahmeeinrichtung, in der Unterbringung beim Bundesamt, was das Asylverfahren anbelangt. Und jede Behörde speichert aktuell ihre Daten in ihren Bereichen und kopiert sie gleichzeitig in ein Zentralregister auf Bundesebene. Und kann sich daraus wieder Daten zurück in sein Verfahren kopieren", erklärt Markus Richter, der Vizepräsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF.
"Und ich erinnere mich an einige Sachverhalte, wo es im Nachhinein schwer war festzustellen, in welcher Kommune, bei welcher Zuständigkeit, bei welcher der 9000 Behörden war Person XY gerade in der Zuständigkeit. Und dann geht man in sehr, sehr viele Datenbanken rein und versucht sich den Sachverhalt mühsam zu erarbeiten, weil diese Daten ja nicht originär beim BAMF vorliegen, sondern eben bei vielen anderen Beteiligten."

Eine dezentral gespeicherte Datenbank

Nun soll sich das ändern. Mehr Transparenz, mehr Sicherheit. Das verspricht eine Technologie, die zuletzt durch "Bitcoin" und "Ethereum", den Kryptowährungen bekannter wurde: die Blockchain - eine auf vielen unterschiedlichen Rechnern, dezentral gespeicherte Datenbank. Mit ihr kann Geld von Nutzer zu Nutzer überwiesen werden, ohne dass eine Bank dazwischengeschaltet wird. Oder es lassen sich eben Asyldaten austauschen, ohne immer über ein Zentralregister zu gehen.
Das BAMF hat diese Technologie für den Asylprozess getestet, ab Sommer soll ein Pilotprojekt in Dresden folgen.
"Der Unterschied wäre nur, dass an den vielen Schnittstellen, die zwischen den verschiedenen Behörden, die an dem Verfahren beteiligt sind, die Kommunikation nicht über ein Zentralregister stattfinden würde, wo die Daten immer reinkopiert werden und dann gehalten werden und dann wieder rauskopiert werden. Und wenn mehrere Behörden gleichzeitig ihre Daten rausziehen, dann ist das ein großer Aufwand was die Synchronizität anbelangt. Sondern es wäre grundsätzlich so, dass die Daten federführend dort bleiben, wo sie bei der Behörde erhoben worden sind. Und ich habe die Möglichkeit, von der Behörde direkt auch Daten zu ziehen."

Schutz gegen nachträgliche Manipulation

Das Ausländerzentralregister soll nicht ersetzt werden. Das BAMF hofft jedoch mit der Blockchain-Technologie transparent zu machen, welche Behörde wann zuständig war. Ein Prinzip der Blockchain ist, dass jeder einzelne Bearbeitungsschritt auf vielen unterschiedlichen Rechnern gespeichert wird – und die dort gespeicherten Daten sich wie Schichten aufeinander aufbauen. Dadurch lassen sich Daten nachträglich praktisch nicht mehr manipulieren.
Anna Biselli ist freie Journalistin unter anderem für die Nachrichtenseite Netzpolitik.org und beschäftigt sich dort hauptsächlich mit dem BAMF.
"Das heißt eine Blockchain ist ja eigentlich etwas, das dafür da ist, zum einen dezentral zu sein, zum anderen aber auch, dass Daten, die auf der Blockchain sind, nicht mehr gelöscht werden können. Und das widerspricht so ein bisschen den geltenden Gesetzen, nämlich dass Daten über Asylverfahren nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht werden."
Der Informatiker Jürgen Geuter war als Sachverständiger im Bundestag zu einer Anhörung über die Blockchain geladen. Auch er hat Zweifel an der Vereinbarkeit dieses Anwendungsfalls mit geltendem Recht:
"Die Datenschutzgrundverordnung betrifft halt jede Person in Europa und gibt jeder Person über die Daten erfasst werden von irgendwem das Recht, dass diese Daten gelöscht und oder korrigiert werden, wenn sie falsch sind. Und jetzt kann man sagen, bei der Blockchain, man könnte sie korrigieren, die falsch sind. Die stehen aber immer noch drin. Man würde halt eine neue Version anlegen, aber das Falsche wäre immer noch da. Da müsste man sich die Frage stellen, ob das legal ist. Und man kann eben vor allem nicht löschen. Und deshalb kann man personenbezogene Daten nicht wirklich sinnvoll darin ablegen, also nicht legal ablegen."

Das Recht auf Vergessen bleibt auf der Strecke

Dieses Recht auf Vergessen von personenbezogenen Daten gilt auch für Menschen in einem Asylprozess. Auch ein juristisches Gutachten, das die Machbarkeitsstudie des BAMF überprüft, kommt zum Schluss: "Der geplante Einsatz einer Permissioned-Blockchain ist ... grundsätzlich datenschutzrechtlich zulässig. Ein zwingender Anpassungsbedarf besteht hinsichtlich der Ausarbeitung eines Löschkonzepts für die in der Blockchain eingespeicherten personenbezogenen Daten."
Die Frage ist nun, ob - oder wie - das BAMF wirklich personenbezogene Daten in der Blockchain ablegen will. Eine Idee ist, eine anonymisierte Nummer statt konkreter Daten wie Name und Geburtsdatum in der Blockchain zu speichern. Dann könnte das Verfahren mit rechtlichen Standards vereinbar sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte prüft das zurzeit.
Anna Biselli glaubt, dass es schon möglich sein könnte, die Blockchain datenschutzrechtlich unbedenklich anzuwenden. Zum Beispiel mit einer anonymisierte Nummer. Wie nützlich wäre die Technologie dann aber noch für den Behördenalltag?
Jürgen Geuter kritisiert, dass keine anderen Technologien getestet wurden, die eventuell einfacher anwendbar wären: "Man will gefühlt irgendwie an der Zukunft teilhaben, indem man solche Technologien einfach in die Existenz will. Und vergisst dabei manchmal zu evaluieren, ob das sinnhaft ist an der Stelle."
Politisch ist der Einsatz der Blockchain ganz klar gewünscht. Ein Whitepaper über die Machbarkeitsstudie des BAMF bezieht sich auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, innovative Technologien wie die Blockchain zu erproben.

Anwendungsfall für eine gehypte Technologie

"Blockchain war in den letzten Jahren ja ein großer Hype im Endeffekt", sagt Anna Biselli. "Und manchmal kommt es einem so vor als wäre das dieser Hammer und man sucht die Nägel dafür. Das heißt man hat eine Technologie, die gilt gerade als modern, die gilt gerade als fortschrittlich und dann versucht man dafür Anwendungsfälle zu finden."
Trotz dieser Bedenken will Markus Richter die Blockchain für das BAMF nutzen. Auch wenn in der Blockchain letztendlich nicht viel mehr abgebildet werden kann, als wer im Asylprozess gerade für welche Person zuständig ist.
"Wir hatten zum Beispiel Fälle wie Amri oder andere Sicherheitsvorfälle, wo es um die Frage ging: Wo war die Person in welcher Zuständigkeit zu welchem Zeitpunkt? Und hier ist die Blockchain-Technologie geeignet eben über verteilte Protokollierung festzuhalten, per Knopfdruck quasi, wo sind die jeweiligen Zuständigkeiten gewesen. Und ich muss dann nicht aufwendig in verschiedenen Datenbanken suchen."
Das BAMF will nun erstmal die Prüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten abwarten. Für den Fall, dass er seine Zustimmung gibt, soll es ein Pilotprojekt geben und dann, ab 2020, den regulären Einsatz der Blockchain. Andere Technologien sollen vorerst nicht getestet werden.
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