Streit um Paragraph 219a

Selbsternannte Lebensschützer gegen Frauenärzte

Kundgebung für die Streichung von Paragraph 219a vor dem Bundestag
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das "Werbeverbot" des Paragraphen 219a solle abgeschafft werden, fordern diese Demonstrantinnen. © imago/Christian Ditsch
Von Gaby Mayr · 09.04.2018
Eine Gießener Ärztin wurde 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbruch informierte. Das Urteil stieß auf Protest. Dabei ist sie nicht die Erste, die ins Visier von "Lebensschützern" geriet.
"Erfahren habe ich das, das werde ich nie vergessen, ich hab meinen letzten Arbeitstag vor einem dreiwöchigen Sizilienurlaub gehabt, Ende August, und wir bekamen die Post, meine Kollegin und ich parallel, eine Strafanzeige wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach §219a."
Nora Szász, niedergelassene Frauenärztin aus Kassel.
"Ich hab dann erstmal den Text mir angeschaut, weil ich überhaupt gar nicht wusste, wie der 219a formuliert ist. Ich hab dem bis dahin überhaupt keine Aufmerksamkeit geschenkt."

Paragraph 219a des Strafgesetzbuches verbietet, für Schwangerschaftsabbruch zu "werben". Nora Szász und ihre Kollegin informieren auf ihrer Homepage im Internet über die Leistungen, die sie in ihrer Praxis anbieten: Krebsvorsorge, Behandlung gynäkologischer Erkrankungen, Verhütungsberatung, Kinderwunschberatung, Betreuung von Schwangerschaft und Geburt, Schwangerschaftsabbruch. Der Hinweis, dass sie Abbrüche vornehmen, brachte den beiden Gynäkologinnen die Anzeige ein.
Die Frauenärztinnen Natascha Nicklaus (l.) und Nora Szász stehen vor einer Bücherwand und lächeln.
Die Frauenärztinnen Natascha Nicklaus (l.) und Nora Szász in ihrer Praxis.© dpa / picture alliance

Strafanzeigen gegen Ärzte und Ärztinnen als Hobby

"Wenn ich Zeit habe, am Wochenende meistens, dann suche ich halt in meinem Arbeitszimmer am Computer über Google nach Schwangerschaftsabbrüchen, wo man die vornehmen könnte. Ich überleg mir, wo würden schwangere Frauen suchen im Internet? Und gucke dann, ob ich dort auf irgendwelche Seiten stoße, also auf Seiten von Arztpraxen, auf denen angegeben ist, dass Schwangerschaftsabbrüche dort vorgenommen werden. Wenn das der Fall ist, dann erstatte ich online Strafanzeige."
Markus Krause. Er hat Nora Szász und ihre Kollegin angezeigt.
"Ich mach das Ganze jetzt seit gut drei Jahren. Ich habe, so würde ich mal schätzen, 60, 70 Anzeigen erstattet. Das ist halt so mein Hobby."
"Gemeinschaftspraxis Nicklaus/Szász, mein Name ist Meißner, guten Tag. Sie möchten einen Termin. Dann schau ich mal ..."

Schwangerschaftsabbruch – notwendiges medizinisches Hilfsangebot

In die Praxis kommen Frauen aus ganz Kassel, Junge und Ältere, Einheimische und Eingewanderte.
"Es gibt Frauen mit Kinderwunsch, da beschäftigt man sich, und die Nächste, die reinkommt, die sagt, mir spannen die Brüste, und ich frage: Wann war die letzte Regel? Und sie sagt: Vielleicht vor fünf Wochen. Und ich sag: Da machen wir vielleicht mal einen Schwangerschaftstest, und der ist positiv, und sie ist überrascht. Oder sie kommt und sagt schon: Ich bin schwanger."
Schwanger zu sein, bedeutet für jede Frau etwas anderes, sagt Nora Szász:
"Dann ist meine erste Frage immer, immer, immer: Ist das eine gute oder schlechte Nachricht? Weil ich finde, ein ganz, ganz wichtiger Aspekt in der Arbeit, die wir ausführen, ist, immer genau hinzugucken, mit welchen Beschwerden kommt die Frau, was ist ihr Anliegen, und das ernst zu nehmen und sich darauf einzustellen."
Krause: "Also ich versuche, das Leben zu schützen im Rahmen dessen, was der Gesetzgeber vorgesehen hat. Ich finde, der Gesetzgeber hat hier mit dem §219, als er ihn erlassen hat, ein durchaus sinnvolles, logisches begründbares Verbot erlassen, und ich möchte eben, dass das, eine Straftat, dann natürlich auch in allen ihren Konsequenzen verfolgt wird."
Aus der Anzeige der Staatsanwaltschaft Kassel gegen Nora Szász und ihre Kollegin:
"Die Angeschuldigten handelten dabei in der Absicht, Patientinnen für sich und die Durchführung derartiger Eingriffe durch sie zu werben, um bei Inanspruchnahme der Leistung das entsprechende Honorar vereinnahmen zu können."
Für Gynäkologin Nora Szász ist ein Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau, die ungewollt schwanger ist, ein selbstverständlicher Teil ihrer Arbeit: Frauen im gebärfähigen Alter können beim Geschlechtsverkehr mit einem zeugungsfähigen Mann schwanger werden - das gehört zum Leben. Eine ungewollte Schwangerschaft kann entstehen, weil die Verhütung versagt. Weil die Frau und der Mann hoffen, dass "nichts passiert". Weil der Überschwang einfach so groß war.
Zu allen Zeiten und überall auf der Welt haben Frauen ungewollte Schwangerschaften abgebrochen. Unsachgemäße Versuche, eine Schwangerschaft zu beenden, weil ein medizinisch einwandfreier Abbruch nicht möglich ist, hat unendlich viele junge Frauen das Leben gekostet. In Westdeutschland war die Lage ungewollt schwangerer Frauen bis vor wenigen Jahrzehnten dramatisch.

Nora Szász: "Meine Mutter selbst ist ja Krankenschwester, und hat in den Fünfziger-Jahren in Frankfurt in der Universitätsfrauenklinik gearbeitet, und die hat wirklich die Zeit noch erlebt, wo die Frauen mit versuchten Schwangerschaftsabbrüchen, wo sie sich an irgendjemand gewandt haben, in die Klinik kamen, und meine Mutter sagte: Die Frauen sind da reihenweise gestorben. Und es war nicht nur das elendige Sterben der Frauen, sondern das Schlimme war die Art und Weise, wie sie behandelt wurden, vor allen Dingen von den Ärzten.
Und sie erinnert sich an eine junge Frau, und das hat sie dann unter Tränen erzählt, meine Mutter ist Mitte 80, dass eine junge Frau, die ein vierjähriges Kind hatte, weinend im Bett lag und gesagt hat: Was soll mit meinem Kind werden? Überlebe ich? Und wenn ich nicht überlebe, was wird mit meinem Kind? Und da hat sie die Hand so nach dem Arzt ausgestreckt, und der hat sie in die Seite geboxt und gesagt: Sie sind selber dran schuld, das hätten Sie sich früher überlegen können."

In Deutschland wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 etwas mehr als 100.000 Frauen ungewollt schwanger und ließen einen Abbruch durchführen.
Seit 1995 gilt für ganz Deutschland, dass ein Schwangerschaftsabbruch verboten ist. Unter bestimmten Umständen wird er allerdings nicht bestraft: Bei Gefahr für das Leben der Frau, nach einer Vergewaltigung und bei einer schweren Schädigung des Fötus.
Mit einem Plakat mit der Aufschrift "Frauen haben ein Recht auf Information" spricht sich diese Demonstrantin am 24.11.2017 vor dem Amtsgericht in Gießen (Hessen) für die Selbstbestimmung von Frauen beim Thema Abtreibung aus. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten. Sie soll auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben und sich damit strafbar haben.
"Frauen haben ein Recht auf Information" - Protest vor dem Amtsgericht in Gießen.© dpa / Boris Roessler
Außerdem wird ein Abbruch in den ersten drei Monaten nicht bestraft, wenn die Frau ein genau festgelegtes Verfahren einhält. Sie muss sich beraten lassen - auch wenn sie sicher weiß, dass sie einen Abbruch will und nicht unter einem "Schwangerschaftskonflikt" leidet. Das alles regeln die Paragraphen 218 und 219 des Strafgesetzbuches.

DDR-Fristenlösung ging mit der Einheit verloren

Für Viola Hellmann bedeuteten die Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch eine beträchtliche Umstellung. Hellmann hat bis vor kurzem als niedergelassene Frauenärztin in Dresden gearbeitet, nun ist sie im Ruhestand. Wir sitzen in ihrem Wohnzimmer, oben auf einem Hügel der Stadt. In der DDR ging man mit einer ungewollten Schwangerschaft völlig anders um als in Westdeutschland.
"Seit 1972, also während meiner gesamten Berufstätigkeit, gab es die reine Fristenlösung, also jede Frau konnte bis zur zwölften Schwangerschaftswoche einen Schwangerschaftsabbruch machen lassen, wenn sie das wollte. Es gab keine Beratungspflicht, es war kostenlos, es wurde sozialversicherungsrechtlich wie ein Krankheitsfall behandelt, also die Frau bekam einen Krankenschein. Es war selbstverständlich, dass das möglich war."
Mit der Wende von 1989/90 geriet die Regelung, wonach schwangere Frauen alleine entscheiden, ob sie ein Kind bekommen wollen oder nicht, sofort unter Beschuss.
Damals, in der turbulenten Phase nach der Grenzöffnung, arbeiteten politisch Aktive an einer Verfassung für Ostdeutschland, die mehr sein wollte als eine Anpassung an westdeutsche Vorgaben. In dieser Verfassung sollte auch das Recht auf Schwangerschaftsabbruch verankert sein. Vertreter der beiden großen Kirchen traten massiv dagegen auf, erinnert sich Gesine Lötzsch, heute Bundestagsabgeordnete der Linken.
"Dann kamen die Kirchenvertreter in alle Fraktionen und in die Ausschüsse und erklärten, dass das nicht ginge. Bärbel Bohley war auch in dem Ausschuss, in dem das verhandelt wurde, Ingrid Köppe, die ja damals wichtige Figuren waren in der Wende. Die waren völlig schockiert, mit welchem moralischen Überanspruch die Kirchenvertreter in dieser Frage Paragraph 218 aufgetreten sind."
Viola Hellmann: "Keiner wollte eine Veränderung. Es mag sein, dass der Ablauf mitunter nicht zufriedenstellend war, wie das organisatorisch geregelt ist. Man hätte sich gewünscht, dass man wahrscheinlich mehr Zeit gehabt hätte für einzelne Frauen in der Klinik. Aber keiner wollte - bis auf Kollegen vielleicht, die religiös gebunden waren - keiner wollte das anders haben."

Rechtslage tabuisiert Schwangerschaftsabbruch

Die geltende Regelung setzt Ärztinnen und Ärzte unter Druck. Zum Beispiel können Mediziner nach Paragraph 219a angezeigt werden, wenn sie gegen das sogenannte Werbeverbot verstoßen. Auch Viola Hellmann wurde angezeigt.
"Wir haben 2006 schon eine Anzeige gehabt, weil wir das auch auf unserer Leistungsbeschreibung unserer Praxis mit genannt haben, dass wir medikamentöse Abbrüche machen. Und wir haben uns dann einen Rechtsanwalt genommen, der hat einen Schriftsatz und ein Telefonat mit dem zuständigen Staatsanwalt gemacht. Und der hat gesagt, wenn wir das runternehmen von der Webseite, ist die Sache erledigt. Das haben wir auch gemacht."
Die Anzeige gegen Viola Hellmann stammte von Klaus Günter Annen aus Baden-Württemberg. Der selbsternannte Lebensschützer rühmt sich, Hunderte Anzeigen erstattet zu haben. Für Medien ist er nicht zu sprechen.

Schwangerschaftsabbruch wird nicht gelehrt in der Frauenheilkunde

Die Rechtskonstruktion des Paragraph 218 - ein Verbot, dessen Übertretung unter bestimmten Umständen nicht bestraft wird - hat eine weitere, schwerwiegende Folge: Schwangerschaftsabbruch, ein alltägliches Thema in der Frauenheilkunde, wird nicht konsequent gelehrt. Ob angehende Gynäkologinnen und Gynäkologen lernen, wie man einen Abbruch vornimmt, hängt vom Zufall ab - nämlich davon, an welchem Krankenhaus sie ihre Facharztausbildung machen. Später, bei der ärztlichen Fortbildung, sieht es nicht besser aus:
"Für alles Mögliche geben Pharmafirmen Geld aus, um Weiterbildungen zu finanzieren, oder auch die Berufsverbände, aber für Schwangerschaftsabbruch nicht. Jeder lernt das in der Klinik, wo er zufällig Ausbildung gemacht hat, je nachdem, ob dort überhaupt Abbrüche stattfanden oder nicht, und aus diesem Wissen schöpft er dann sein ganzes Berufsleben draus.
Es gibt ja nicht mal schriftlich irgendwas, wo man nachlesen könnte. Es gibt keine ordentlichen Studien zu den medizinischen Verfahren, was es sonst zu allem Möglichen gibt - wird alles untersucht, was ist die beste Methode. Das gibt´s einfach nicht."
Eva Waldschütz: "Da hinten ist dann die Aufklärung, wo unser Narkosearzt mit den Frauen spricht. Das läuft hier."
Eva Waldschütz führt mich durch den Teil ihrer Praxis in Wuppertal, in dem eine Kollegin und ein Kollege kleinere Eingriffe durchführen: Zum Beispiel Entfernung von Zysten, Behandlung von Abszessen, diagnostische Untersuchung der Gebärmutterhöhle - und Schwangerschaftsabbruch.
Die meisten Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten werden ambulant vorgenommen. Der Eingriff zählt zu den unkompliziertesten Operationen und dauert höchstens 15 Minuten, erklärt Eva Waldschütz.
Der medikamentöse Abbruch, bei dem eine Blutung ausgelöst wird, ist eher in den ostdeutschen Bundesländern üblich, aber auch in Frankreich.
"Das sind drei Liegen, wo die Frauen, bis sie wieder ganz wach sind, eben kurz liegen können. Und ich meine, die stehen schon relativ schnell wieder auf. Nur erstmal müssen sie liegen, und werden natürlich auch Kreislauf überwacht und geguckt, dass alles in Ordnung ist."

Sachliche Information ist eine Straftat?

Auch für Eva Waldschütz sind Schwangerschaftsabbrüche selbstverständlicher Teil ihrer gynäkologischen Arbeit. Deshalb stand diese Leistung auf der Homepage ihrer Praxis. Die erfahrene Ärztin wurde angezeigt - und verurteilt …
"... weil sie für den Schwangerschaftsabbruch geworben hat, davon sind wir überzeugt."
Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal.
"Wir haben im Januar 2015 eine Strafanzeige entgegengenommen, nach der im Internet geworben worden sein soll für den Schwangerschaftsabbruch, namentlich von einer Ärztin, die in einer Arztpraxis mit anderen Kollegen zusammen tätig ist. Wir haben erste Ermittlungen aufgenommen und festgestellt, dass die Ärztin bereits verurteilt worden war, und zwar durch Urteil des Amtsgerichts in Wuppertal vom 20.8.2008, wegen einer gleichartigen Tat."
Das Urteil von 2008 wurde nicht vollstreckt, es war gewissermaßen zur Bewährung ausgesetzt. Beim zweiten Strafbefehl von 2015 musste Eva Waldschütz 6400 Euro bezahlen. Obwohl auch Oberstaatsanwalt Baumert feststellt:
"Sogenannte schrille Anpreisungen gab es nicht. Es gab ein Leistungsangebot, was über die Branchenseiten veröffentlicht worden ist."
Das reicht für eine Verurteilung! Außerdem stellt Paragraph 219a unter Strafe, wenn Ärzte mit Schwangerschaftsabbruch Geld verdienen:
"Wenn ein Arzt damit wirbt, dass er einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt, dann tut er das, um Honorare damit zu generieren, das heißt, er macht es um seines Vermögensvorteils willen."
Weiß der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal, wieviel Ärzte für einen Abbruch in Rechnung stellen können?
"Nein, das ist mir im Detail nicht bekannt, was der Arzt dafür als Honorar verlangt. Wichtig für uns ist auch nicht die Höhe dieses Honorars, sondern dass er überhaupt eines dafür nimmt."
Das klingt bizarr: Soll ein Arzt, eine Ärztin unbezahlt arbeiten? Schließlich ist der Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten erlaubt, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.
Krankenkassen zahlen nicht für Schwangerschaftsabbrüche - es sei denn, das Leben der Frau ist in Gefahr. Oder nach einer Vergewaltigung.
Frauen mit geringem Einkommen erhalten finanzielle Unterstützung aus einem Fonds. Gynäkologin Nora Szász in Kassel zum Beispiel bekommt in diesen Fällen rund 125 Euro. Bei Selbstzahlerinnen berechnet sie gut 200 Euro. Von diesem Betrag erhält sie ihr Honorar, außerdem müssen davon Personal sowie Einrichtung und Unterhalt von Operationsraum und Aufwachzimmer finanziert werden.
An einer ausgetragenen Schwangerschaft mit Geburt verdient sie jedenfalls deutlich mehr.

Informations- und Werbeverbot als moralisches Druckmittel

Bleibt die Frage, warum die Wuppertaler Staatsanwaltschaft überhaupt angeklagt und warum das Amtsgericht einen Strafbefehl ausgestellt hat. Denn viele Ermittlungsverfahren nach Paragraph 219a werden eingestellt. Das Amtsgericht Wuppertal begründete 2008, der Strafbefehl sei ergangen ...
"... um zu verhindern, dass die Abtreibung in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt und kommerzialisiert wird."
Genau so steht es bereits in einem Urteil des Landgerichts Bayreuth von 2006, das als wegweisend gilt. Beide Urteile stützen sich auf den Strafrechtskommentar von "Tröndle/Fischer".
"Das ist ein sehr bekannter Standardkommentar, der in der Praxis hier oft verwendet wird, und das wundert mich jetzt gar nicht, dass der zu Rate gezogen wurde."

Ob der Einsatz von "Tröndle/Fischer" auch in Strafverfahren zum Schwangerschaftsabbruch angemessen ist, erscheint zweifelhaft - wenn man die beiden Autoren ein wenig näher betrachtet.
Herbert Tröndle, Jahrgang 1919, Träger des Eisernen Kreuzes I. und II. Klasse sowie des Infanterie-Sturmabzeichens und des Deutschen Kreuzes in Gold aus dem Zweiten Weltkrieg. Der hoch dekorierte Soldat avancierte in Westdeutschland zu einem führenden Strafrechtler. Er trat massiv gegen die Entkriminalisierung männlicher Homosexualität auf: Der "etablierten Schwulenszene" werde dadurch erlaubt ...
"... die in der Pubertät und Adoleszenz befindlichen Jugendlichen für ihre Zwecke zu rekrutieren."
Tröndle zog außerdem gegen die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu Felde: Er war Autor beim sogenannten "Lebensschutzhandbuch" aus dem katholischen Bonifatius Verlag und engagierte sich an führender Stelle in der "Juristen-Vereinigung Lebensrecht", einer Lobbyorganisation selbsternannter Lebensschützer:
"Die Juristen-Vereinigung Lebensrecht ... sorgt sich um Menschenwürde und Menschenrechte Ungeborener wie Schwangerer."
Herbert Tröndle starb 2017 im Alter von 98 Jahren – die wichtige Randnummer 1 in seiner Kommentierung zu Paragraph 219a lebt weiter. (*)
Koautor Thomas Fischer, Jahrgang 1953, war bis vor kurzem Richter am Bundesgerichtshof. Bekannt wurde Fischer durch Auftritte außerhalb des Gerichtssaales, als Zeitungskolumnist und in Fernseh-Talkshows. Fischer formuliert gerne zugespitzt. Es fällt allerdings auf, dass er nur Frauen, anders als Männer, sexistisch angeht - jüngst etwa im Zusammenhang mit der MeToo-Debatte zu sexuellen Übergriffen:
"Die ersten Berichte zur Sache, die ich in den TV-Kanälen sah, wurden allesamt von sehr betroffen blickenden Moderatorinnen mit Push-up-Brüsten und auf mindestens 80-mm-Heels ‚anmoderiert‘."
Dass der Strafrechtskommentar dieser beiden Juristen auch im Zusammenhang mit dem Thema Werbeverbot nach Paragraph 219a von Staatsanwaltschaften und Gerichten besonders gerne benutzt wird, ist schlecht für die Rechtsprechung. (*)
Eine Frau mit zugeklebtem Mund demonstriert gegen das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbruch unter dem Motto "Weg mit dem Paragraph 219a StGb".
Eine Frau mit zugeklebtem Mund demonstriert gegen das Informationsverbot für Schwangerschaftsabbruch unter dem Motto "Weg mit dem Paragraph 219a StGb".© imago/IPON

Ursprung von Paragraph 219a – nationalsozialistische Bevölkerungspolitik

Bleibt der Paragraph 219a selber. Weiß der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal, unter welchen Umständen dieser Paragraph ins Strafgesetzbuch gelangte?
"Nein, das ist mir persönlich nicht bekannt, das müsste ich nachschlagen."
Nachlesen könnte Wolf-Tilman Baumert zum Beispiel beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Der schrieb 2017:
"Im Nationalsozialismus rückte der Schutz bevölkerungspolitischer Interessen wieder in den Vordergrund. Es verwundert insofern nicht, dass der nationalsozialistische Gesetzgeber alsbald auch die Strafbestimmungen gegen die Abtreibung ausdehnte. Das Ausmaß von Abtreibungen und entsprechender Annoncen in Zeitungen und Zeitschriften wurde als zunehmende Bedrohung wahrgenommen.
Insofern unterlag der Gesetzgeber dem Standpunkt, dass bei Schwangeren oftmals erst ... der Entschluss zur Abtreibung geweckt oder doch zumindest erheblich gefördert würde. Vor diesem Hintergrund wurde das öffentliche Anbieten von Abtreibungen unter Strafe gestellt."

Im Mai 1933 wurde Paragraph 219a ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

Im Schatten der Gesetze gedeiht der Druck

Die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs nach Paragraph 218 und die gesetzlich verordnete Unterdrückung entsprechender Informationen durch den Paragraph 219a - all das belastet ungewollt schwangere Frauen und setzt ihre Ärztinnen und Ärzten unter Druck, sagt Gynäkologin Eva Waldschütz:
"Das wird immer in die Schmuddelecke gestellt. Es fehlt in der Ausbildung das Thema, und die meisten scheuen auch den Umgang damit. Also auch unter den GynäkologInnen, also sowohl die Frauen wie auch die männlichen Gynäkologen, setzen sich nicht alle gerne damit auseinander. Wobei das für mich eigentlich nicht ein ‚gerne‘ ist, sondern von guter Versorgung."
Als Eva Waldschütz das erste Mal angezeigt wurde wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a, bemühte sie sich um Unterstützung im Kollegenkreis. Sie versuchte, Medien für das Thema zu interessieren. Mit geringem Erfolg.
Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden dagegen auch von Kollegen diffamiert. Als junge Ärztinnen an der Universitätsfrauenklinik in Essen wurden Eva Waldschütz und eine Kollegin als "Killing Sisters" diffamiert - als "Mordende Schwestern".
Eva Waldschütz und Nora Szász wurden vom demselben Mann angezeigt. Er stammt aus Kleve in Nordrhein-Westfalen.

Kreis Kleve: Keine Möglichkeit für einen Schwangerschaftsabbruch

Die Kreisstadt am Niederrhein hat 50.000-Einwohner und neuerdings eine Hochschule. Klinkerhäuser stehen ordentlich aufgereiht wie in den benachbarten Niederlanden. Internationale Restaurants und Lebensmittelläden erinnern eher an eine Großstadt, die Buchläden sind gut sortiert. Eine weitere Viertel Million Menschen leben im Kreis Kleve: Der ist flach, grün, landwirtschaftlich geprägt.
Für Frauen, die ungewollt schwanger werden, ist Kleve ein hartes Pflaster. Es ist schwierig für sie ...
Nicole Saat: "... in der Familie darüber zu reden, oder mit Freunden darüber zu reden, aus Angst in eine Ecke gedrückt zu werden. Die Ecke heißt: Wie kannst du ein Kind nicht austragen? Wie kannst du so etwas machen?"
Nicole Saat leitet die Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt in Kleve. Dort werden auch Frauen beraten, die einen Schwangerschaftsabbruch wollen.
"Es gibt gehäuft Frauen, die ganz klar entschieden schon in diese Beratungsstelle reingehen, und in diese Beratungssituation reingehen müssen - und das auch nicht verstehen, warum sie das müssen. Auch ganz klar sagen: Ich bin doch schon entschieden. Warum muss ich denn jetzt hier sitzen?"

Nicole Saat und ihre Kolleginnen stellen den Schein aus, dass die Frau an der Pflichtberatung teilgenommen hat. Manche Leute sprechen von Zwangsberatung. Einen Abbruch bekommt die ungewollt schwangere Frau im gesamten Kreis Kleve nicht.

"Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit in den Niederlanden besteht."

Ein Gynäkologe machte einige Jahre lang Abbrüche, das ist seit Anfang 2017 vorbei. Über die Gründe spricht er nicht. Auch die meisten seiner niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen möchten nicht mit mir reden. Eine Ärztin sagt, sie gebe ungewollt schwangeren Frauen die Adressen der Beratungsstellen - neben der AWO bieten die beiden Amtskirchen Beratung an. "Mehr hat man damit nicht zu tun", sagt die Ärztin. Das einzige Krankenhaus ist in katholischer Hand.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt schreibt mir im Auftrag der Bürgermeisterin:
"Die Stadt Kleve liegt mit ihren Stadtgrenzen direkt an dem europäischen Nachbarstaat Niederlande. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruches in den umliegenden grenznahen Städten in den Niederlanden besteht."

Online auf der Jagd: Der anonyme "Lebensschützer" aus Kleve

Ich bin verabredet mit dem Mann aus Kleve, der in ganz Deutschland Ärztinnen und Ärzte wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a anzeigt. Per Mail haben wir vereinbart, dass wir uns an einer Kreuzung in einer Einfamilienhaus-Siedlung treffen. Als ich komme, wartet dort bereits ein junger Mann - etwas massig, dunkle unauffällige Kleidung, Brille. Er steigt in meinen Wagen - das Interview soll im Auto stattfinden. Wir fahren in eine Parkbucht. Seinen richtigen Namen möchte der junge Mann nicht im Radio hören.
"Es geht ja hier um die Erstattung von Strafanzeigen gemäß Paragraph 219a, und leider gibt es einige gewaltbereite linke Abtreibungsbefürworter, und davor möchte ich mich schützen."
Der Anzeigeerstatter nennt sich Markus Krause.
"Ich bin 27, ich habe hier Abitur gemacht, in Kleve, und habe danach Mathematik studiert, mache ich auch noch. Ich arbeite derzeit an meiner Abschlussarbeit. Das sind eher theoretische Gebiete der Mathematik, wo ich forsche, die nicht direkt anwendbar sind. Also ich würde, wenn es geht, gerne an der Uni bleiben, dort übernommen werden als Dozent, als Fachkraft, das würde mir sehr gut gefallen."
Das Thema Schwangerschaftsabbruch interessiert Markus Krause seit seiner Schulzeit.
"Das ist auf jeden Fall meine Leidenschaft, das menschliche Leben zu schützen, ja."
Wo immer Eizelle und Spermium zusammenkommen, will Markus Krause "schützen".
"Es gibt ja auch zum Beispiel Fälle, dass sich die befruchtete Eizelle statt in der Gebärmutter in den Eierstöcken einnistet. Die Eizelle ist zu diesem Zeitpunkt ja befruchtet, ist also bereits zu dem Zeitpunkt als Mensch zu sehen. Ist nach Möglichkeit zu schützen."
Eine Eileiterschwangerschaft ist für die Frau, wenn sie nicht rechtzeitig entfernt wird, lebensbedrohlich.
"Und da bin ich natürlich auch irgendwann auf den Paragraphen 219a gestoßen: Ob das umgesetzt wird. Ob sich daran Ärzte auch halten. Und habe dann festgestellt, dass das vielfach nicht so ist. Der Gesetzgeber möchte hier, dass die Frauen diese Informationen, wo sie ihren Schwangerschaftsabbruch vornehmen können, ausschließlich von den gesetzlich anerkannten Beratungsstellen haben. Denn die sind zur Neutralität verpflichtet. Sie haben auch keinen finanziellen Vorteil, ob die Frau jetzt abtreibt oder nicht, dadurch verdienen sie nichts.
Anders wäre es ja bei den Praxisärzten, die natürlich ein finanzielles Interesse daran haben könnten, wenn eine schwangere Frau, die überlegt: Soll ich abtreiben oder nicht, dann tatsächlich sich entscheidet abzutreiben."

Ungewollt schwangere Frauen stehen unter Druck

Zwei Stunden zuvor hatte mir Nicole Saat von der Arbeiterwohlfahrt erzählt, unter welchem Druck ungewollt schwangere Frauen in Kleve stehen. Manche Frauen kommen nach dem Abbruch noch einmal in die Beratungsstelle...
"... weil sie eben im Nachhinein ihren Schwangerschaftsabbruch offen gemacht haben und da eine enorme Stigmatisierung in der Familie oder im Freundeskreis erfahren haben, und plötzlich sich ein Schuldgefühl da aufbaut, was vorher gar nicht da war."
Über Männer hatte Nicole Saat erzählt, dass sie viel öfter als früher mit in die Beratungsstelle kämen, wenn es um Verhütung oder um finanzielle Hilfen für junge Eltern geht. Anders beim Schwangerschaftsabbruch:
"Bei uns hier im Kreis Kleve ist es immer noch so, dass die meisten Frauen alleine in die Beratung kommen, mit der Aussage: Mein Mann steht hinter mir. Mein Partner steht hinter mir. Es hakt daran, dass er schon nicht mit in die Beratung kommt."
Markus Krause ist ein Pseudonym. Aber warum machen wir das Interview, versteckt in einer Parkbucht, im Auto?
"Ich mache das für mich. Ich bin nicht in irgendwelchen Vereinen, Initiativen tätig. Ich mache das ganz für mich alleine, also da weiß niemand etwas von."

Zwei Anzeigenerstatter beschäftigen Deutschland Staatsanwaltschaften

Markus Krause ist einer von nur zwei Männern, die Anzeigen nach Paragraph 219a erstatten. Den zweiten Anzeigeerstatter, der Deutschlands Staatsanwaltschaften landauf, landab beschäftigt, kennt Markus Krause dem Namen nach. Es gibt keine Zusammenarbeit.
Während des ganzen, über einstündigen Interviews versuche ich, das Gespräch auf eine persönliche, emotionalere Ebene zu lenken: Weiß Markus Krause, wie es ungewollt schwangeren Frauen geht? Hat er mit Frauen gesprochen? Nein. Im Gegenteil.
"Die Tatsache, dass ich ein Mann bin und keine Frau, also nicht selber schwanger werden kann - ich kann deshalb auch nicht so voreingenommen sein. Sondern auch objektiv damit umgehen."
Ein anderer Gedanke: Hatte Markus Krause vielleicht eine Erfahrung im Zusammenhang mit einem Abbruch, die ihm besonders nahe ging? Er hatte mir erzählt, dass er seit zwei Jahren eine Freundin hat.
"Wir wollen Kinder haben, aber eben erst, wenn wir unsere Ausbildung fertig haben."
"Und da sorgen, wenn Sie mir die Frage gestatten, beide sorgen dafür, dass keine ungewollte Schwangerschaft entsteht?"
"Wir wollen bis zur Ehe enthaltsam leben, bislang, deshalb stellt sich diese Frage jetzt nicht, ja."

Politik sollte bei Neuregelung nicht nur §219a in den Blick nehmen

Um das sogenannte "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraph 219a ist in den letzten Monaten ein heftiger politischer Streit entbrannt - nachdem die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und dies öffentlich gemacht hatte.
Ende 2017 stellten die Bundestagsfraktionen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen und SPD Anträge auf Streichung des Paragraphen. Eine Bevölkerung, die sich im Internet über jede Art medizinischer Behandlung informiert - von der professionellen Zahnreinigung bis zur Herzoperation - erwartet, dass ihre Ärztinnen und Ärzte auch veröffentlichen dürfen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Im März 2018 zog die SPD ihren Antrag auf Streichung des Paragraph 219a zurück - mit Rücksicht auf den alten und neuen Koalitionspartner CDU/CSU, der den Paragraphen unverändert erhalten will. Justizministerin Katarina Barley von der SPD soll nun einen Gesetzentwurf erarbeiten.
Es ist momentan völlig offen, wie der politische Streit um Paragraph 219a ausgeht. Aber schon längst ist die gesamte Rechtskonstruktion um den Schwangerschaftsabbruch ins Blickfeld geraten. Für Viola Hellmann, die Frauenärztin aus Dresden, ist klar:

"Ich denke, bei der Diskussion um den 219 kann es nicht bleiben. Also ich war zu der Gerichtsverhandlung in Gießen dabei, und der Staatsanwalt, der sehr, sehr gut vorbereitet war, der hat sich ja sehr wohl auf das Gesamtpaket immer bezogen in seiner Argumentation. Also die Rechtswidrigkeit steht ja immer dahinter. Das ist nicht nur der 219. Und ich denke, das ganze Thema muss neu in der Öffentlichkeit diskutiert werden, und es muss neu geregelt werden. Wo leben wir denn?"
Redaktioneller Hinweis: Wir haben die Aussagen der vorangegangenen Textversion hier mit dem Hinweis auf Paragraf 219a präzisiert.
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