Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kabarettist Steimle wegen "Androhung von Straftaten"

Nach dem Auftritt des Kabarettisten Uwe Steimle bei einer AfD-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Man habe ein Verfahren nach Paragraf 126 des Strafgesetzbuches eingeleitet, sagte eine Sprecherin dem "Spiegel“. Der Paragraf sanktioniert die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Der Kabarettist hatte bei der AfD-Veranstaltung zum kürzlich enthüllten Porträt der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel gesagt: „Im Moment hängt sie erst mal und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand. Uns wird schon was einfallen.“ Über den amtierenden Kanzler sagte Steimle: "Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“ Der Widerstandskämpfer Claus Schenk Graf von Stauffenberg hatte im Juli 1944 ein Attentat auf Adolf Hitler verübt. Der Anschlag misslang und Stauffenberg bezahlte den Umsturzversuch mit seinem Leben. An der AfD-Veranstaltung in Dessau-Rosslau nahm unter anderen auch der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla teil. Am Ende der Podiumsdiskussion stimmte Kabarettist Steimle die DDR-Hymne "Auferstanden aus Ruinen“ an. Im Anschluss wurde die deutsche Nationalhymne gesungen.