Staatliche Förderung des rechtsextremen Buches "Kulturkampf um das Volk" bleibt bestehen

Während der Corona-Pandemie wurde das rechtsextreme Buch „Kulturkampf um das Volk“ von Martin Wagener mit staatlichem Geld gefördert. Wie das Landgericht Frankfurt/Main am Freitag bekanntgab, wurde eine Klage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels auf Rückzahlung der 7500 Euro abgewiesen. Im Rahmen des Förderprogramms "Neustart Kultur" bezuschusste der Börsenverein damals die Druck- und Produktionskosten. Der Lau-Verlag hatte zuvor zugesichert, das Buch werde "keine jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen oder strafbaren Inhalte" haben. Nach der Veröffentlichung wurde es vom Bundesamt für Verfassungsschutz allerdings doch als verfassungsfeindlich eingestuft. Deutschlandfunk Kultur machte den Fall öffentlich und der Börsenverein ließ darauhin die Verfassungstreue des Buches in einem Rechtsgutachten überprüfen - und klagte. Im nun vorliegenden Urteil kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Inhalt des Buches "Kulturkampf um das Volk" zwar als durchaus reaktionär und in großen Teilen auch rechtsnational sowie verfassungskritisch, aber noch nicht als verfassungsfeindlich einzuordnen sei. Entsprechend sei der Text „gerade noch als Beitrag zu einem kontroversen Diskus anzusehen, dem es – trotz einiger sprachlichen und inhaltlichen Entgleisungen – insgesamt an dem aggressiv kämpferischen Duktus, der eine Bewertung der Veröffentlichung als verfassungsfeindlich eröffnen würde, fehlt.” Gegen das Urteil kann der Börsenverein innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen.