Staatlich geförderte Kultur

Von Jürgen König · 06.01.2012
Die Kulturpolitik ist Sache der Bundesländer - heißt es offiziell. Aber auch der Bund fördert viele Theater, Opern und Museen, wenn diese denn von nationaler Bedeutung sind. Die Länder bestehen zwar auf ihre Hoheit, sind aber auch dankbar über die Hilfe.
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehört dazu, die Klassik Stiftung Weimar, die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig, das Deutsche Literaturarchiv in Marbach, die Gedenkstätte Deutsche Teilung in Marienborn. Von "nationaler Bedeutung" sind auch das Bachhaus in Eisenach und das "Ozeaneum" in Stralsund, das "Haus der Geschichte" in Bonn, in Berlin das Deutsche Historische Museum. In Berlin ist der Bund besonders aktiv. Um den "Gesamtstaat in der Bundeshauptstadt zu repräsentieren", wurde mit dem finanzschwachen Berlin 2007 der Hauptstadtfinanzierungsvertrag" geschlossen, er bringt der Stadt jährlich 340 Millionen Euro.

Der Bund als Akteur in der Kulturpolitik – obwohl die Kulturhoheit bei den Ländern liegt. Als die Bundesrepublik Deutschland 1949 als föderaler Staat gegründet wurde, erhielten die Länder - nach den Erfahrungen mit der gleichgeschalteten Kulturpolitik der Nazis – auch die Zuständigkeit für kulturelle Einrichtungen, für Schulen und Universitäten.

Von der "Kulturhoheit der Länder" ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich die Rede. Diese leichte Unschärfe hat immer wieder zu Unsicherheiten geführt; bei der letzten Föderalismusreform 2006 haben sich die Bundesländer ihre Kulturhoheit noch einmal ausdrücklich bestätigen lassen: vereinbart - und im Artikel 104b des Grundgesetzes festgeschrieben - wurde ein "Kooperationsverbot". Dieses untersagt dem Bund, Geld auszugeben für das, wofür die Länder alleine zuständig sind: Kultur und Bildung. Dabei hat es die Kulturpolitik in den Gemeinde- und Stadträten schwer: Kulturangebote sind freiwillige Leistungen der Gemeinden. In Zeiten knapper oder gar leerer Kassen haben die Kämmerer gegenüber den Kulturdezernenten zumeist die - vermeintlich - gewichtigeren Argumente.

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Ländersache Kultur - Reihe im Länderreport, jeden ersten und dritten Freitag im Monat, vom 6. Januar bis 4. Mai 2012.
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