Sperrklausel

Brauchen wir die Fünf-Prozent-Hürde für die Bundestagswahlen?

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen verfassungswidrig ist. Die Fünf-Prozent-Hürde für Bundestagswahlen berührt das nicht. Finden Sie das richtig?
In zwei Monaten sind Europawahlen – und in Deutschland wird es dann wohl zum ersten Mal keinerlei Sperrklausel für die Parteien geben. Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen verfassungswidrig ist. Das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit besage nämlich, dass grundsätzlich jeder Wähler mit seiner Stimme den gleichen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben muss. Piratenpartei wie NPD können sich jetzt Hoffnung auf einen Sitz im Europaparlament machen. Allerdings gelte das nicht für den Bundestag, so das Bundesverfassungsgericht.
Wir fragen Sie: Brauchen wir die Fünf-Prozent-Hürde für die Bundestagswahlen?
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