Späte NS-Prozesse

"Mord ist Mord ist Mord ist Mord"

06:53 Minuten
Lagerbegrenzung des KZ Sachsenhausen bei Berlin.
Lagerbegrenzung des KZ Sachsenhausen bei Berlin: Hier war Richard Fagot interniert. © picture alliance / dpa / McPhoto-Schulz
Richard Fagot im Gespräch mit Dieter Kassel · 06.10.2021
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Vor dem Landgericht Neuruppin beginnt ein weiterer NS-Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wächter. Ob solche späten Verfahren überhaupt noch Sinn ergeben, fragt sich der Arzt und Holocaust-Überlebende Richard Fagot. Er plädiert für mehr Aufklärung in Schulen.
Vor dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg beginnt am 7. Oktober ein weiterer Prozess gegen einen mutmaßlichen NS-Täter. Dem hundertjährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen.
Recht und Gesetz sind in Gesellschaften dazu da, die Ordnung aufrecht zu erhalten und Werte und Moralvorstellungen durchzusetzen. NS-Prozesse zeigen, dass die Gesellschaft nicht ruht, bis das Unrecht gesühnt ist.

Geboren im Getto, mit neun Jahren befreit

Das wäre die rechtstheoretische Betrachtungsweise. Und auch wenn er diese nicht für falsch hält, denkt Richard Fagot anders über diesen Prozess.
Fagot ist Arzt im Ruhestand, geboren im jüdischen Getto Łódź. Als kleiner Junge überlebte er zusammen mit seiner Mutter das KZ Ravensbrück und das KZ Sachsenhausen.
Häftlinge im KZ Sachsenhausen.
Terrorregime: Häftlinge im KZ Sachsenhausen, am rechten Rand des Bildes ist ein Maschinengewehr zu sehen.© picture alliance / dpa / AP Photo
Als sie befreit wurden, war er neun Jahre alt. Immer wieder berichtet er als Zeitzeuge in Interviews und bei Veranstaltungen von seinen Erinnerungen.
"Mord ist Mord ist Mord ist Mord", sagt Fagot. Er selbst habe bei Urteilen gegen NS-Täter in der Vergangenheit keine persönliche Genugtuung verspürt und kein Bedürfnis nach Rache, betont der Arzt, der seit 1949 in Israel lebt: Die juristische Verfolgung habe seinem Rechtsempfinden entsprochen.

"Wo war die Justiz bis heute?"

Das ist die eine Seite. Zur anderen Seite gehört unter anderem, dass der Prozess in Neuruppin erst jetzt stattfindet. "Wo war die Justiz bis heute?", fragt Fagot.
Auf die NS-Prozesse der Gegenwart blickt Fagot desillusioniert. Er beschreibt ein Muster, das den gesellschaftlichen Sinn der Strafverfolgung in Frage stellt.
Es beginnt für ihn damit, dass die Zeugen der Anklage von Gräueln berichten, deren Wahrheitsgehalt noch immer von einigen bezweifelt wird. Diejenigen, die nicht daran glauben wollten, würden auch weiterhin behaupten, dass alles gelogen sei, sagt er. Und:
"Auch die, die es glauben, sind schon ermüdet und stumpf geworden. Genug damit, werden sie sagen. Sehr viele werden Mitleid mit einem gutmütigen Greis, dem netten Nachbarn von nebenan, empfinden."
"Welchen erzieherischen Wert kann so ein Prozess nach mehr als 75 Jahren haben?", fragt Fagot. "Und was für eine Strafe kann er schon bekommen? Lebenslänglich? Ein Jahr und zwei, drei, vier Monate Haft?"

Warten auf die "ekelerregenden Argumente"

Die Verteidigung werde ihre "ekelerregenden Argumente" vorbringen, sagt Fagot - und darauf verweisen, dass ehemals andere Werte und Gesetze gegolten hätten. Es werde darauf hinauslaufen, dass der Angeklagte "nur zugeschaut" habe, nur ein kleines Rädchen im System gewesen sei:
"Doch zugeschaut haben wir alle. Und das ist vielleicht das Hauptproblem, nicht nur damals, auch heute", sagt Fagot mit Blick auf die Verbrechen in Ruanda, Myanmar, Tibet, Jugoslawien und Syrien.
Schulklasse an der Gedenkstätte, Konzentrationslager Sachsenhausen, Oranienburg, Brandenburg, Deutschland, Europa.
Jugendliche Besucher der Gedenkstätte Sachsenhausen: Den Glauben an Erziehung und Bildung noch nicht verloren.© picture alliance / Imagebroker
"Was soll also der Zirkus?", fragt Fagot: "Vielleicht wäre es zweckmäßiger, die Ressourcen anderweitig zu verwenden." Beispielsweise für Programme in Kindergärten und Schulen. An Erziehung glaube er noch. Ob solche späten NS-Prozesse einen Nutzen hätten, sei hingegen eher fraglich.
(ahe)

Späte NS-Prozesse - ein Überblick

Der Prozess vor dem Landgericht Neuruppin gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist das zweite NS-Verfahren, das binnen weniger Tage beginnt. Laut Staatsanwaltschaft gehörte der Angeklagte dem Wachbataillon des Lagers an, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte.

Insgesamt wurden dort über die Jahre rund 200.000 Menschen gefangen gehalten. Zehntausende Häftlinge starben an Hunger und Krankheiten, durch Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen sowie systematische Vernichtungsaktionen der SS. Im August 1941 wurde zudem eine Genickschussanlage errichtet, in der mindestens 13.000 sowjetische Kriegsgefangene ermordet wurden.

Um die Befreiung der Häftlinge durch die vorrückende Rote Armee zu verhindern, trieb die SS 1945 mehr als 30.000 verbliebene Häftlinge auf Todesmärsche. Dabei starben noch einmal Tausende Gefangene.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor diesem Hintergrund vor, zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt zu haben. Dabei gehe es unter anderem um die Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und die Tötung "durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen".

Der Angeklagte soll einem Gutachten zufolge trotz seines hohen Alters verhandlungsfähig sein - aber nur für zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag. Deshalb wurden nach Gerichtsangaben bis Januar 22 Verhandlungstage angesetzt. Aus organisatorischen Gründen findet der Prozess in einer Veranstaltungshalle in Brandenburg an der Havel statt.

In den vergangenen Jahren gab es in Deutschland eine Reihe von Anklagen und Prozessen gegen ehemalige Angehörige der Wach- und Verwaltungsmannschaften verschiedener Todes- und Konzentrationslager. Vier Prozesse gegen ehemalige Mitglieder von Lagermannschaften der Vernichtungslager Sobibor, Stutthof und Auschwitz endeten mit Verurteilungen.

Zuletzt verurteilte das Landgericht in Hamburg vor etwas mehr als einem Jahr im Juli 2020 einen 93-jährigen früheren Stutthof-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen zu einer Jugendhaft von zwei Jahren auf Bewährung.

Parallel zum nun beginnenden Prozess vor dem Landgericht Neuruppin läuft ein Prozess vor dem Landgericht in Itzehoe. Angeklagt ist eine ehemalige Sekretärin des früheren Konzentrations- und Vernichtungslagers Stutthof wegen tausendfacher Beihilfe zum Mord.

Dieser Prozess machte auch deswegen Schlagzeilen, weil die Frau nicht vor Gericht erschien (AUDIO.) Sie setzte sich von ihrem Wohnort Quickborn nach Hamburg ab, wurde nach mehrstündiger Flucht in der Hansestadt festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Der Prozess soll nun am 19. Oktober fortgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren ist es vermehrt zu NS-Prozessen gekommen. Grund dafür ist eine andere juristische Sichtweise.

Früher galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für die Strafverfolgung. In jüngerer Zeit hat sich nun eine alternative Rechtsprechung durchgesetzt. Danach sind bereits unterstützende Tätigkeiten im Rahmen einer auf einen systematischen Massenmord ausgerichteten Lagerlogistik als Mordbeihilfe zu werten und können entsprechend geahndet werden. (afp/ahe)

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