Sorge wegen steigender Telekommunikationsüberwachung
Die Verfassungsrechtlerin Rosemarie Will hat anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes die steigende Telekommunikationsüberwachung in Deutschland beklagt. Der Staat habe Freiheit zugunsten eines Sicherheitsbedürfnisses aufgegeben.
Christopher Ricke: Es ist das täglich gelebte Rechtsverständnis, je einfacher eine Regel ist, umso weniger Ausnahmen kennt sie und umso einfacher kann man sie verstehen. Ganz einfache Regeln kann man nennen. Man findet sie zum Beispiel in der Bibel – "Du sollst nicht morden, Du sollst nicht die Ehe brechen, Du sollst nicht stehlen" –, und man findet sie auch im Grundgesetz, auch hier drei Beispiele: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich."
Der Unterschied zwischen den zehn Geboten und dem Grundgesetz: Bei den zehn Geboten wird nicht nachträglich ein "ja, aber" hinzugefügt. Morgen wird unser Grundgesetz 60 Jahre alt. Ich spreche jetzt mit Rosemarie Will. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, sie ist Vorsitzende der Humanistischen Union, guten Morgen, Frau Will!
Rosemarie Will: Guten Morgen!
Ricke: Teilen Sie meine Sympathie und meine Zuneigung für klare, einfache Regeln?
Will: Ja, die teile ich unbedingt. Das Ganze wird übersichtlich, verständlich und ist auch am Ende schön.
Ricke: Jetzt wird aber am Grundgesetz immer mal wieder gearbeitet, und der Artikel 10 beginnt noch immer mit dem Satz: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Aber dann wird’s länger, dann heißt es: Beschränkungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie den Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch die von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. Da geht einem ja die Luft aus.
Will: Ja, das ist richtig. Also der letzte Satz, den Sie vorgelesen haben, also Artikel 10, Absatz 2, Satz 2, ist 1968 eingefügt worden ins Grundgesetz – er stand ursprünglich also nicht drin – und hat jetzt nicht etwa eine Verbesserung des Schutzes gebracht, sondern ermöglicht, dass sehr viel tiefer gehende und weitergehende Einschnitte in Artikel 10 möglich geworden sind. Also was ist das Unmögliche an dieser Erweiterung gewesen, was vorher nicht denkbar war? Man konnte ohne Benachrichtigung geheime Überwachung, also Telekommunikationsüberwachungen, durchführen, und man hat den Rechtsschutz gegen diese Überwachungen ausgeschlossen. Das ist das berühmte G-10-Gesetz, also Gesetz zu Artikel 10, was die nachrichtendienstliche Überwachung flächendeckend, also wenn’s ins Ausland geht, ermöglicht hat.
Ricke: Kritiker von solchen Grundgesetzänderungen sprechen von einer Verwässerung, eine Präzisierung kann es wahrscheinlich nicht sein, aber die Unterstützer von solchen Veränderungen sagen, dass man natürlich auch eine Verfassung, auch ein Grundgesetz immer wieder an die Anforderungen der Gegenwart anpassen muss.
Will: Also das Beispiel, was wir gerade hatten bei Artikel 10, ist ein Beispiel dafür, dass wir glauben, wegen unserer Sicherheitsbedürfnisse ein Stück Freiheit – also hier das Post- und Fernmeldegeheimnis – aufgeben zu müssen. Das hat man 1968 getan, und wir haben seitdem eine steigende Telekommunikationsüberwachung.
In den 90er-Jahren bewegte sich das, was die Anzahl der Fälle angeht, so noch in den Tausendern, inzwischen sind wir bei etwa 50.000 Anordnungen pro Jahr, was die Telekommunikationsüberwachung angeht. Und dem muss man nachgehen. Natürlich muss man reagieren. Aber ist tatsächlich es möglich, mit Telefonüberwachung Betäubungsmittel-Kriminalität zu bekämpfen? Das sind etwa 60 Prozent aller Fälle, wegen denen Telekommunikationsüberwachung angeordnet wird.
Ricke: Gehen wir mal weg vom Artikel 10 und sehen uns das Grundgesetz, das ja ein kleines, ein schlankes Büchlein einmal war und inzwischen etwas angeschwollen ist, an. Befördert denn eine Entwicklung von Verfassung, eine Ergänzung, eine Erweiterung, vielleicht manchmal eine Verwässerung, befördert das Verfassungsbegeisterung und Verfassungspatriotismus?
Will: Also ich denke, Verfassung muss geändert werden. Die Frage ist, aus welchen Gründen. Also das, was wir gerade hatten, wegen vorgeblicher Sicherheitsbedürfnisse Freiheiten aufgeben, ist kein Grund dafür. Aber wenn Sie an die deutsche Einheit denken und die Notwendigkeit, bestimmte Dinge zusammenzubringen, hätte man durchaus sich vertieft widmen können und nicht erst nachträglich, wie das geschehen ist 1994, um dann das zu tun, was eigentlich hätte 1990 passieren müssen.
Ricke: Da Sie gerade die deutsche Einheit ansprechen, Frau Will: Sie haben ja das Grundgesetz erst einmal sozusagen von außen kennengelernt, aus dem Blickwinkel Ihrer Partei damals, der SED. Sie haben ja auch promoviert mit der Arbeit "Studien zum Kampf der Arbeiterklasse um soziale Grundrechte im Kapitalismus unter besonderer Berücksichtigung der BRD". Wann haben Sie denn den Charme des Grundgesetzes erkannt? Erst 1990 in der Demokratie oder schon vorher?
Will: Spätestens mit dieser Arbeit, die Sie da erwähnen, habe ich mich intensiv mit dem Grundgesetz beschäftigt und habe gewusst, welche Vorteile es hat.
Ricke: Und die gelten heute noch?
Will: Sicher gelten die heute noch, aber das bedeutet nicht, dass man nun zu jeder Grundgesetzänderung Ja und Amen zu sagen hat.
Ricke: Rosemarie Will, sie ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, sie ist Vorsitzende der Humanistischen Union. Vielen Dank, Frau Will!
Will: Bitte!
Der Unterschied zwischen den zehn Geboten und dem Grundgesetz: Bei den zehn Geboten wird nicht nachträglich ein "ja, aber" hinzugefügt. Morgen wird unser Grundgesetz 60 Jahre alt. Ich spreche jetzt mit Rosemarie Will. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, sie ist Vorsitzende der Humanistischen Union, guten Morgen, Frau Will!
Rosemarie Will: Guten Morgen!
Ricke: Teilen Sie meine Sympathie und meine Zuneigung für klare, einfache Regeln?
Will: Ja, die teile ich unbedingt. Das Ganze wird übersichtlich, verständlich und ist auch am Ende schön.
Ricke: Jetzt wird aber am Grundgesetz immer mal wieder gearbeitet, und der Artikel 10 beginnt noch immer mit dem Satz: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Aber dann wird’s länger, dann heißt es: Beschränkungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie den Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch die von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt. Da geht einem ja die Luft aus.
Will: Ja, das ist richtig. Also der letzte Satz, den Sie vorgelesen haben, also Artikel 10, Absatz 2, Satz 2, ist 1968 eingefügt worden ins Grundgesetz – er stand ursprünglich also nicht drin – und hat jetzt nicht etwa eine Verbesserung des Schutzes gebracht, sondern ermöglicht, dass sehr viel tiefer gehende und weitergehende Einschnitte in Artikel 10 möglich geworden sind. Also was ist das Unmögliche an dieser Erweiterung gewesen, was vorher nicht denkbar war? Man konnte ohne Benachrichtigung geheime Überwachung, also Telekommunikationsüberwachungen, durchführen, und man hat den Rechtsschutz gegen diese Überwachungen ausgeschlossen. Das ist das berühmte G-10-Gesetz, also Gesetz zu Artikel 10, was die nachrichtendienstliche Überwachung flächendeckend, also wenn’s ins Ausland geht, ermöglicht hat.
Ricke: Kritiker von solchen Grundgesetzänderungen sprechen von einer Verwässerung, eine Präzisierung kann es wahrscheinlich nicht sein, aber die Unterstützer von solchen Veränderungen sagen, dass man natürlich auch eine Verfassung, auch ein Grundgesetz immer wieder an die Anforderungen der Gegenwart anpassen muss.
Will: Also das Beispiel, was wir gerade hatten bei Artikel 10, ist ein Beispiel dafür, dass wir glauben, wegen unserer Sicherheitsbedürfnisse ein Stück Freiheit – also hier das Post- und Fernmeldegeheimnis – aufgeben zu müssen. Das hat man 1968 getan, und wir haben seitdem eine steigende Telekommunikationsüberwachung.
In den 90er-Jahren bewegte sich das, was die Anzahl der Fälle angeht, so noch in den Tausendern, inzwischen sind wir bei etwa 50.000 Anordnungen pro Jahr, was die Telekommunikationsüberwachung angeht. Und dem muss man nachgehen. Natürlich muss man reagieren. Aber ist tatsächlich es möglich, mit Telefonüberwachung Betäubungsmittel-Kriminalität zu bekämpfen? Das sind etwa 60 Prozent aller Fälle, wegen denen Telekommunikationsüberwachung angeordnet wird.
Ricke: Gehen wir mal weg vom Artikel 10 und sehen uns das Grundgesetz, das ja ein kleines, ein schlankes Büchlein einmal war und inzwischen etwas angeschwollen ist, an. Befördert denn eine Entwicklung von Verfassung, eine Ergänzung, eine Erweiterung, vielleicht manchmal eine Verwässerung, befördert das Verfassungsbegeisterung und Verfassungspatriotismus?
Will: Also ich denke, Verfassung muss geändert werden. Die Frage ist, aus welchen Gründen. Also das, was wir gerade hatten, wegen vorgeblicher Sicherheitsbedürfnisse Freiheiten aufgeben, ist kein Grund dafür. Aber wenn Sie an die deutsche Einheit denken und die Notwendigkeit, bestimmte Dinge zusammenzubringen, hätte man durchaus sich vertieft widmen können und nicht erst nachträglich, wie das geschehen ist 1994, um dann das zu tun, was eigentlich hätte 1990 passieren müssen.
Ricke: Da Sie gerade die deutsche Einheit ansprechen, Frau Will: Sie haben ja das Grundgesetz erst einmal sozusagen von außen kennengelernt, aus dem Blickwinkel Ihrer Partei damals, der SED. Sie haben ja auch promoviert mit der Arbeit "Studien zum Kampf der Arbeiterklasse um soziale Grundrechte im Kapitalismus unter besonderer Berücksichtigung der BRD". Wann haben Sie denn den Charme des Grundgesetzes erkannt? Erst 1990 in der Demokratie oder schon vorher?
Will: Spätestens mit dieser Arbeit, die Sie da erwähnen, habe ich mich intensiv mit dem Grundgesetz beschäftigt und habe gewusst, welche Vorteile es hat.
Ricke: Und die gelten heute noch?
Will: Sicher gelten die heute noch, aber das bedeutet nicht, dass man nun zu jeder Grundgesetzänderung Ja und Amen zu sagen hat.
Ricke: Rosemarie Will, sie ist die Professorin für Öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, sie ist Vorsitzende der Humanistischen Union. Vielen Dank, Frau Will!
Will: Bitte!