Skrupellose Wirtschaftsführer, nachsichtige Richter
Unter den 177 Mitgliedern der NS-Elite, die sich nach dem Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg zwischen 1946 und 1949 vor US-Militärgerichten verantworten mussten, waren auch leitende Angestellte der Großindustrie. Vor allem der Chemie-Konzern IG Farben verdankt seine enormen Gewinne dem skrupellosen Einsatz von KZ-Häftlingen als Arbeitssklaven. Die Manager des Unternehmens erhielten milde Strafen – wenn überhaupt.
"Carl Krauch - Jawohl!"
"Hermann Schmitz - Jawohl!"
"Georg von Schnitzler - Jawohl!"
Mit einem markigen "Jawohl" meldeten sich die Angeklagten im August 1947 im sechsten der 12 so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse zur Stelle. Im Anschluss an den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden in diesen Verfahren NS-Täter aus dem zweiten Glied zur Verantwortung gezogen - Generäle und Diplomaten, Juristen, Mediziner und Wirtschaftsführer. Im "Fall sechs", in dem am 30. Juli 1948 die Urteile gesprochen wurden, standen 23 Manager des Konzerns IG Farben vor den US-Militärrichtern. Die Anklage warf ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Misshandlung, Folterung und Ermordung versklavter Menschen vor.
Wer war diese IG Farben? Ein in den zwanziger Jahren aus einer Reihe von Chemie-Firmen verschmolzener Großkonzern, zu seiner Zeit das größte Chemie-Unternehmen der Welt, von dem einer der Angeklagten, SS-Obersturmbannführer Heinrich Bütefisch, vor dem Militärtribunal zu recht sagte:
"Ohne IG Farben, insbesondere ohne die IG-Produktion auf den Gebieten des synthetischen Gummis, der Treibstoffe, des Magnesiums, wäre es für Deutschland ausgeschlossen gewesen, einen Krieg zu führen ..."
Deshalb hatte die IG Farben auch keine Probleme, sich für ihre kriegswichtige Produktion mit Zwangsarbeitern zu versorgen, und was lag näher, als Teile der Produktion in die unmittelbare Nachbarschaft des größten Sklaven-Reservoirs, des Konzentrationslagers Auschwitz, zu verlegen. Adam König, im Oktober 1942 aus dem Lager Sachsenhausen nach Auschwitz verschleppt, erinnert sich:
"Damals wurden alle jüdischen Gefangenen aus den KZ im Reichsgebiet nach Auschwitz deportiert, zunächst in das Stammlager. Dort wurden nach einigen Tagen Transporte zusammengestellt von arbeitsfähigen Häftlingen, die in der Nähe von Auschwitz auf dem Gelände der Gemeinde Monowitz ein Häftlingslager aufbauen sollten, das speziell dazu ausersehen war, für den IG-Farben-Konzern Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen."
Die KZ-Häftlinge mussten in den IG-Farben-Produktionsstätten im Lager Monowitz unter erbärmlichen Bedingungen schuften, bei Hungerrationen. Wer nicht mehr arbeitsfähig war, wurde ausgesondert und abgeschoben. Wohin - das wussten die Angestellten der IG Farben nur zu gut. Adam König:
"Und sie wussten auch, dass diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig waren in Monowitz, dass die selektiert wurden, um in der Nachbarschaft, in Auschwitz Birkenau, industriemäßig vergiftet zu werden."
Das Giftgas Zyklon B für die Gaskammern lieferte die deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung DEGESCH, eine Tochter des IG-Farben-Konzerns. So machte der Konzern seinen Profit mit der Ausbeutung der KZ-Häftlinge ebenso, wie er noch an ihrer Vernichtung verdiente. Letzteres für die Militärrichter von Nürnberg aber kein Strafgrund. Der mitangeklagte Wehrwirtschaftsführer Karl Wurster, IG-Farben-Vorstandsmitglied und DEGESCH-Verwaltungsrat, wurde freigesprochen - das Gericht bescheinigte ihm Unkenntnis über den Zweck der gelieferten mehr als 10.000 Kilobüchsen Zyklon B. KZ-Kommandant Rudolf Höss war da ganz anderer Meinung:
"Ich nehme als sicher an..., "
...sagte der später in Polen hingerichtete Auschwitz-Kommandant im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess aus,
"...dass diese Firma den Verwendungszweck des gelieferten Zyklon B kannte, da sie dies aus der Tatsache schließen musste, dass das Gas ständig und in großen Mengen für Auschwitz, ... für die anderen Departements der SS-Truppen nur einmalig oder in Abständen von 6 Monaten bestellt wurde."
Karl Wurster war nicht der einzige IG-Farben-Angeklagte, der nachsichtige Richter fand. Von den 23 leitenden Angestellten der IG Farben, für den Holocaust-Historiker Raul Hilberg ein "Hauptfaktor der Vernichtungsmaschinerie", wurden am 30. Juli 1948 nur zwölf verurteilt, zu Haftstrafen von maximal acht Jahren, die anderen elf wurden freigesprochen. Und die Verurteilten waren bis 1952 sämtlich wieder auf freiem Fuß - der Kalte Krieg hatte begonnen, Hitlers Eliten waren wieder gefragt. Nicht nur die Wehrmachtsgeneräle profitierten von der neuen weltpolitischen Situation, auch die Wehrwirtschaftsführer von IG Farben - eben noch als Beteiligte am größten Genozid der Geschichte vor Gericht, nahmen sie schnell wieder Platz in den Chefetagen der Chemieindustrie.
"Hermann Schmitz - Jawohl!"
"Georg von Schnitzler - Jawohl!"
Mit einem markigen "Jawohl" meldeten sich die Angeklagten im August 1947 im sechsten der 12 so genannten Nürnberger Nachfolgeprozesse zur Stelle. Im Anschluss an den Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wurden in diesen Verfahren NS-Täter aus dem zweiten Glied zur Verantwortung gezogen - Generäle und Diplomaten, Juristen, Mediziner und Wirtschaftsführer. Im "Fall sechs", in dem am 30. Juli 1948 die Urteile gesprochen wurden, standen 23 Manager des Konzerns IG Farben vor den US-Militärrichtern. Die Anklage warf ihnen unter anderem Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Misshandlung, Folterung und Ermordung versklavter Menschen vor.
Wer war diese IG Farben? Ein in den zwanziger Jahren aus einer Reihe von Chemie-Firmen verschmolzener Großkonzern, zu seiner Zeit das größte Chemie-Unternehmen der Welt, von dem einer der Angeklagten, SS-Obersturmbannführer Heinrich Bütefisch, vor dem Militärtribunal zu recht sagte:
"Ohne IG Farben, insbesondere ohne die IG-Produktion auf den Gebieten des synthetischen Gummis, der Treibstoffe, des Magnesiums, wäre es für Deutschland ausgeschlossen gewesen, einen Krieg zu führen ..."
Deshalb hatte die IG Farben auch keine Probleme, sich für ihre kriegswichtige Produktion mit Zwangsarbeitern zu versorgen, und was lag näher, als Teile der Produktion in die unmittelbare Nachbarschaft des größten Sklaven-Reservoirs, des Konzentrationslagers Auschwitz, zu verlegen. Adam König, im Oktober 1942 aus dem Lager Sachsenhausen nach Auschwitz verschleppt, erinnert sich:
"Damals wurden alle jüdischen Gefangenen aus den KZ im Reichsgebiet nach Auschwitz deportiert, zunächst in das Stammlager. Dort wurden nach einigen Tagen Transporte zusammengestellt von arbeitsfähigen Häftlingen, die in der Nähe von Auschwitz auf dem Gelände der Gemeinde Monowitz ein Häftlingslager aufbauen sollten, das speziell dazu ausersehen war, für den IG-Farben-Konzern Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen."
Die KZ-Häftlinge mussten in den IG-Farben-Produktionsstätten im Lager Monowitz unter erbärmlichen Bedingungen schuften, bei Hungerrationen. Wer nicht mehr arbeitsfähig war, wurde ausgesondert und abgeschoben. Wohin - das wussten die Angestellten der IG Farben nur zu gut. Adam König:
"Und sie wussten auch, dass diejenigen, die nicht mehr arbeitsfähig waren in Monowitz, dass die selektiert wurden, um in der Nachbarschaft, in Auschwitz Birkenau, industriemäßig vergiftet zu werden."
Das Giftgas Zyklon B für die Gaskammern lieferte die deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung DEGESCH, eine Tochter des IG-Farben-Konzerns. So machte der Konzern seinen Profit mit der Ausbeutung der KZ-Häftlinge ebenso, wie er noch an ihrer Vernichtung verdiente. Letzteres für die Militärrichter von Nürnberg aber kein Strafgrund. Der mitangeklagte Wehrwirtschaftsführer Karl Wurster, IG-Farben-Vorstandsmitglied und DEGESCH-Verwaltungsrat, wurde freigesprochen - das Gericht bescheinigte ihm Unkenntnis über den Zweck der gelieferten mehr als 10.000 Kilobüchsen Zyklon B. KZ-Kommandant Rudolf Höss war da ganz anderer Meinung:
"Ich nehme als sicher an..., "
...sagte der später in Polen hingerichtete Auschwitz-Kommandant im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess aus,
"...dass diese Firma den Verwendungszweck des gelieferten Zyklon B kannte, da sie dies aus der Tatsache schließen musste, dass das Gas ständig und in großen Mengen für Auschwitz, ... für die anderen Departements der SS-Truppen nur einmalig oder in Abständen von 6 Monaten bestellt wurde."
Karl Wurster war nicht der einzige IG-Farben-Angeklagte, der nachsichtige Richter fand. Von den 23 leitenden Angestellten der IG Farben, für den Holocaust-Historiker Raul Hilberg ein "Hauptfaktor der Vernichtungsmaschinerie", wurden am 30. Juli 1948 nur zwölf verurteilt, zu Haftstrafen von maximal acht Jahren, die anderen elf wurden freigesprochen. Und die Verurteilten waren bis 1952 sämtlich wieder auf freiem Fuß - der Kalte Krieg hatte begonnen, Hitlers Eliten waren wieder gefragt. Nicht nur die Wehrmachtsgeneräle profitierten von der neuen weltpolitischen Situation, auch die Wehrwirtschaftsführer von IG Farben - eben noch als Beteiligte am größten Genozid der Geschichte vor Gericht, nahmen sie schnell wieder Platz in den Chefetagen der Chemieindustrie.