Sechs Jahre Haft für Helge Achenbach

Das Ende von Glitzer und Glamour

Kunstberater Helge Achenbach am 15.12.2014 in Essen
Geständnis, Reue und Tränen halfen nichts mehr: Helge Achenbach muss ins Gefängnis © picture alliance / dpa / Foto: Roland Weihrauch
Stefan Koldehoff im Gespräch mit Marianne Allweiss und Andre Hatting · 16.03.2015
Der Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach ist wegen Betrugs an reichen Kunden zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Wird das an den Exzessen am Kunstmarkt etwas ändern? Nein, meint unser Kunstkritiker Stefan Koldehoff.
Das Landgericht Essen hat Deutschlands einst bekanntesten Kunstberater des Betrugs in 18 Fällen schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Der 62-jährige Helge Achenbach hatte gestanden, den 2012 verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht sowie den Pharma-Unternehmer Christian Boehringer betrogen zu haben. Unter anderem hatte er vertragswidrig verdeckte Preisaufschläge vorgenommen.
Unser Kunstexperte Stefan Koldehoff sieht das Urteil als deutliches Signal an die Kunstszene – ändern werde sich aber trotzdem nichts, sagt er.
"Solange so unglaublich viel Geld am Markt ist, solange so unglaublich hohe Gewinnspannen dabei existieren, wird sich da nichts ändern. Der Kunstmarkt ist immer noch die reinste Form der Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage, wenn einer ein Bild hat und ein anderer will es unbedingt haben, dann tun die beiden auch alles dafür, um zusammenzukommen und ein Riesengeschäft zu machen. Da lässt man sich nicht durch irgendwelche Gerichte oder Regelungen reinreden. Wer sollte die auch treffen? Wenn das in Deutschland jetzt gesetzlich geregelt würde, dann geht man eben in die Schweiz, oder nach Luxemburg, oder nach Liechtenstein, oder nach Großbritannien. Es ist einfach nicht zu reglementieren."
Allein beim Betrug von Berthold Albrecht entstand ein Schaden von 20 Millionen
Die Richter gingen davon aus, dass bei den Kunst- und Oldtimerverkäufen an Albrecht ein Schaden von insgesamt fast 20 Millionen Euro entstanden ist. Einen schriftlichen Vertrag zwischen Achenbach und dem Milliardär habe es nicht gegeben, hob der Richter hervor. Das hat auch Koldehoff erstaunt:
"Das Verrückte ist, dass der Kunstmarkt tatsächlich noch mit Usancen arbeitet, die aus dem 19. Jahrhundert zu stammen scheinen. Es geht um enorme Summen. (...) Und vieles läuft aber nach wie vor am Kunstmarkt über Treu und Glauben und per Handschlag und eben nicht über Verträge. Und da gibt es dann noch ein Geschäftsgeheimnis, auf das man sich beruft."
Eine Revision ist wahrscheinlich, denn Achenbach droht der Ruin
Achenbach hatte vor Gericht mehrmals Reue gezeigt und sich entschuldigt. In seinem Schlusswort hatte er unter Tränen gesagt, dass er sich für seine Taten schäme. Er wisse, dass er eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe. Die sechs Jahre Haft wird er Koldehoffs Einschätzung nach allerdings nicht ohne Widerstand akzeptieren. Achenbach werde wohl in Berufung gehen, meint unser Kunstexperte.
Denn wenn das Urteil so Bestand habe, gebe es die Gefahr, dass noch Dutzende weitere ehemalige Geschäftspartner von Achenbach Forderungen anmeldeten. Achenbach müsse jetzt ohnehin die Kunst, die er noch besitzt, versteigern lassen. Mit weiteren Forderungen wäre er nicht nur beruflich, sondern auch wirtschaftlich am Ende:
"Schon deswegen wird er das wahrscheinlich nicht so stehen lassen können."
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