Schwieriger Umgang
Jährlich werden in Deutschland mehr als 200.000 Ehen geschieden. Die Hälfte der zerbrochenen Ehen ist kinderlos, in der anderen Hälfte ist Nachwuchs vorhanden. Jahr für Jahr müssen sich deshalb auch rund 160.000 Kinder an die endgültige Trennung ihrer Eltern gewöhnen.
Seit der Reform des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 ist nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht der beiden Eltern die Regel. Das heißt: Über wichtige Entscheidungen, wie die Schulwahl oder eine Operation des Kindes, müssen sich die Eltern einigen.
Elternteile, die kein Sorgerecht haben, oder bei denen das Kind nicht wohnt, haben ein Umgangsrecht mit dem Kind, das heißt sie dürfen regelmäßig Zeit mit dem Kind verbringen. Dieses Umgangsrecht dient vor allem der Entwicklung des Kindes. Auch nach einer Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechterhalten bleiben, die dem Kind besonders nahe stehen.
Nach einer Untersuchung der Universität Mainz einigen sich die geschiedenen Eltern in 80 Prozent der Fälle einvernehmlich auf eine Umgangsregelung. Nur in jedem fünften Fall muss das Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen. Eine typische Regelung sieht so aus, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt – meist der Vater –, das Kind jedes zweite Wochenende und in einem Teil der Ferien betreut.
Nur relativ selten versuchen Mütter, den Umgang des Vaters mit dem Kind ganz zu verhindern. Die betroffenen Väter wehren sich aber lautstark und haben sich zu Gruppen wie dem „Väteraufbruch für Kinder“ zusammengeschlossen. Der Väteraufbruch spricht von einigen tausend Vätern, die ihre Kinder zum Teil jahrelang nicht mehr gesehen haben.
Wenn Mütter das Umgangsrecht des Vaters torpedieren, ist es schwer, dieses Recht gerichtlich durchzusetzen. Familiengerichte haben in erster Linie das Kindeswohl im Auge und halten einen mit Polizei und Gerichtsvollzieher erzwungenen Sonntagsausflug meist nicht für hilfreich.
Das Gespräch zum Thema mit Geschlechter- und Generationsforscher Gerhard Amendt können Sie für begrenzte Zeit in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.
Elternteile, die kein Sorgerecht haben, oder bei denen das Kind nicht wohnt, haben ein Umgangsrecht mit dem Kind, das heißt sie dürfen regelmäßig Zeit mit dem Kind verbringen. Dieses Umgangsrecht dient vor allem der Entwicklung des Kindes. Auch nach einer Scheidung soll der Kontakt zu den Personen aufrechterhalten bleiben, die dem Kind besonders nahe stehen.
Nach einer Untersuchung der Universität Mainz einigen sich die geschiedenen Eltern in 80 Prozent der Fälle einvernehmlich auf eine Umgangsregelung. Nur in jedem fünften Fall muss das Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen. Eine typische Regelung sieht so aus, dass der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt – meist der Vater –, das Kind jedes zweite Wochenende und in einem Teil der Ferien betreut.
Nur relativ selten versuchen Mütter, den Umgang des Vaters mit dem Kind ganz zu verhindern. Die betroffenen Väter wehren sich aber lautstark und haben sich zu Gruppen wie dem „Väteraufbruch für Kinder“ zusammengeschlossen. Der Väteraufbruch spricht von einigen tausend Vätern, die ihre Kinder zum Teil jahrelang nicht mehr gesehen haben.
Wenn Mütter das Umgangsrecht des Vaters torpedieren, ist es schwer, dieses Recht gerichtlich durchzusetzen. Familiengerichte haben in erster Linie das Kindeswohl im Auge und halten einen mit Polizei und Gerichtsvollzieher erzwungenen Sonntagsausflug meist nicht für hilfreich.
Das Gespräch zum Thema mit Geschlechter- und Generationsforscher Gerhard Amendt können Sie für begrenzte Zeit in unserem Audio-on-Demand-Angebot hören.