Schmuck-Diebstahl aus dem Grünen Gewölbe: Bundesgerichtshof bestätigt Urteile

    Ein Aufseher und eine Besucherin stehen im Grünen Gewölbe in Dresden vor den prachtvollen Spiegeln und den Vitrinen mit wertvollen Schmuckstücken.
    Nach dem spektakulären Einbruch im November 2019 war das Grüne Gewölbe mehr als ein halbes Jahr geschlossen, inzwischen ist es wieder zugänglich. © picture alliance / dpa / Oliver Killig
    Schmuckstücke im Wert von schätzungsweise mehr als 110 Millionen Euro hatten Einbrecher im November 2019 aus dem Grünen Gewölbe in Dresden gestohlen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Leipzig entschieden: Die Verurteilung von vier Angeklagten im Prozess um den Einbruch ist rechtskräftig. Bestätigt wurde das Urteil des Landgerichts Dresden vom Mai vergangenen Jahres. Das Landgericht hatte gegen die Männer aus dem Berliner Clanmilieu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verhängt. Der Polizei wurde ein erheblicher Teil der Beute übergeben. Die Rückgabe war Teil einer gerichtlichen Vereinbarung.