Schertz: Recht auf informelle Selbstbestimmung gilt auch für Lehrer

24.06.2009
Der Rechtsanwalt Christian Schertz hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs kritisiert, wonach die Beurteilung von Lehrern durch Schüler mittels des Internet-Portals "spickmich.de" zulässig ist.
Schertz äußerte Zweifel, ob der BGH bei seiner Entscheidung das Volkszählungsurteil von 1983 ausreichend berücksichtigt habe. Damals sei grundsätzlich festgestellt worden, dass jeder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und es nicht hinnehmen müsse, dass Angaben zu seiner Person veröffentlicht werden. Dieser Rechtsgrundsatz gelte auch für Lehrer, betonte der Anwalt für Medien- und Persönlichkeitsrecht.

"Es spricht gar nichts dagegen, Leistungen von Lehrern zu bewerten. Aber ob das in einer solchen Öffentlichkeit, faktisch weltweit, geschehen muss, unter Namensnennung - da habe ich doch arge Zweifel."

Auch die Unterscheidung des BGH zwischen der Privatperson des Lehrers und der öffentlichen Person, die bewertet werden dürfe, ist aus Sicht des Anwalts nicht überzeugend. Lehrer zählten in der Regel nicht zu den Personen der Zeitgeschichte, die Einschränkungen ihrer Persönlichkeitsrechte hinnehmen müssten.

Schertz äußerte die Hoffnung, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs keinen Bestand haben wird. Man müsse die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber vermutlich werde der Fall noch zum Bundesverfassungsgericht gehen. "Es ist nicht selten so gewesen, dass der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts die Entscheidungen des 6. Zivilsenats des BGH aufgehoben hat", sagte Schertz.