Schaar: Flugdatenspeicherung widerspricht Grundgesetz

02.02.2011
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar übt heftige Kritik an den Plänen der EU zur Flugdatenspeicherung. Damit könne die Grenze zur Totalüberwachung auch Unverdächtiger überschritten werden.
Auch das Bundesverfassungsgericht habe sich bereits in diesem Sinne geäußert. Die schon vorhandenen "klassischen Instrumente" der Überwachung würden ergänzt durch "eine anlasslose, massenhafte Speicherung von Unverdächtigen. Das nenne ich Vorratsdatenspeicherung. Und eine solche Vorratsdatenspeicherung wäre aus meiner Sicht nicht vereinbar mit der verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland."

Schaar sagte weiter, das Beispiel USA zeige, dass ein solches System zu vielen Pannen führe und peinliche, aufwändige Befragungen und schlimmstenfalls auch Einreiseverbote für vollkommen Unverdächtige mit sich bringe. "Ich weiß wirklich nicht, ob wir uns an diesem Vorbild orientieren sollten."

Es sei immer Misstrauen angesagt, "wenn der Staat so viele Daten von uns wissen will". Er habe "sehr große Zweifel", dass die Verhältnismäßigkeit bei solchen Datenspeicherungen immer gewahrt bleibe.


Das vollständige Gespräch mit Peter Schaar können Sie bis zum 2.7.2011 als
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