Sänger Heino geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor

    Heino steht mit Mikrofon in der Hand auf einer Bühne und trägt eine schwarze Sonnenbrille
    Heino gilt als eine der prägendsten Figuren im deutschen Schlager © dpa / Michael Bahlo
    Heino geht juristisch gegen eine Wahlwerbung der AfD vor. Der 87-jährige Sänger fordert nach Angaben seines Managements 30.000 Euro Schadenersatz. Geklagt wurde vorm Landggericht Innsbruck, in der Nähe seines Wohnortes. Auslöser ist ein Wahlaufruf des AfD-Kreisverbandes Uckermark für ihren Kandidaten in sozialen Medien. Dort hieß es vor der Landratswahl wörtlich: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Der Sänger weist das zurück. Sein Management betont, dass Heino sich grundsätzlich nicht für politische Werbung vereinnahmen lässt. Nach den Worten seines Managers Helmut Werner ist die AfD-Wahlwerbung ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt wird. Dort gehöre er nicht hin. Der AfD-Kreisverband hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Sie verpflichtet sich damit, eine solche Werbung künftig nicht mehr zu verbreiten.