Sächsisches Oberlandesgericht erlaubt "Böhmermann-Honig"

Der sächsische Imker Rico Heinzig darf weiter mit Foto und Namen des Moderators und Satirikers Jan Böhmermann für seinen Honig werben. Das sächsische Oberlandesgericht in Dresden hat die Berufung Böhmermanns gegen eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Es wertete die Abbildungen als zulässige Satire. Der Moderator hatte den Imker in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ kritisiert und ihm ein vermeintliches Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz vorgeworfen, was er „beewashing“ nannte. Der Bienenzüchter hatte daraufhin einen „Beewashing“-Honig vertrieben. Auf einem Werbeplakat wurde Name und Bild Böhmermanns gezeigt mit der Aufschrift „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“. Dagegen hatte der Moderator geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.