Sachsen-Anhalt schützt Kunst und Kultur als Staatsziel mit neuem Gesetz

In Sachsen-Anhalt wird die Unterstützung von Kunst und Kultur als Staatsziel erstmals in Form eines Gesetzes verankert. Mit Ausnahme der AfD-Fraktion, die sich enthielt, stimmten am Mittwoch alle Abgeordneten im Landtag dafür. Laut Kulturminister Rainer Robra (CDU) kommt das Gesetz "zur rechten Zeit". Aus seiner Sicht werden dadurch Kunst und Kultur geschützt vor neuen Angriffen gegen die Werte, "für die alle Menschen stehen, die in Kunst und Kultur tätig sind". Das Gesetz richte sich nicht gegen die AfD, so Robra. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitze Tillschneider machte deutlich, dass seine Partei im Falle einer Regierungsübernahme nach der Landtagswahl im September das Gesetz nicht aufheben, sondern "nur ein wenig ändern" möchte. Konkret kritisierte er etwa, dass bei den Anwendungsbereichen des Gesetzes der Klimaschutz vor der Traditions- und Heimatpflege eingefügt wurde. CDU-Politiker Robra wiederum sagte, man lasse sich Begriffe wie Heimat, Identität oder Patriotismus nicht wegnehmen. Man bekenne sich aber auch zu negativen Aspekten der Geschichte, daher werde etwa jüdisches Leben geschützt. Das Bundesland hat eine hohe Dichte an Kulturstätten, mehrere von ihnen sind Unesco-Welterbe.