Russische Justiz erklärt Exilsender Doschd für "unerwünscht"

    Blick in ein Studio des unabhängigen russischen Fernsehsenders Doschd.
    Unabhängiger russischer Fernsehsender Doschd. © picture alliance / dpa / Dmitry Golubovich
    Die russische Justiz hat den aus den Niederlanden operierenden russischen Oppositionssender Doschd für "unerwünscht" erklärt. Der Sender Doschd habe sich der "systematischen Verletzung des Medienrechts" schuldig gemacht und "ausländische Agenten" eingestellt, argumentierte die russische Staatsanwaltschaft am Dienstag. Dieser Schritt ermöglicht nun ein juristisches Vorgehen gegen Journalisten und Abonnenten: In Russland kann die Beteiligung an unerwünschten Medien mit Haftstrafen geahndet werden. Der Sender habe unter anderem "Material extremistischer Organisationen verbreitet", betonte die Staatsanwaltschaft. Dazu zähle etwa Material des Antikorruptions-Fonds des inhaftierten Oppositionellen Alexej Nawalny, der 2021 wegen "Extremismus" aufgelöst wurde. Doschd beendete umgehend Abonnements und Spendenmöglichkeiten aus Russland. "Wir bitten darum, unser Material nicht weiterzuleiten, wenn Sie in Russland leben, das ist nun gefährlich", betonte der Sender in einer Erklärung. Journalisten, die für "unerwünschte" Medien arbeiten, können in Russland mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden, Organisatoren mit bis zu sechs Jahren. Doschd wurde 2010 in Russland gegründet und war zeitweise der wichtigste Oppositionssender.