Rüstungsexportbericht

Das Problem Saudi-Arabien

Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 in voller Fahrt auf einem Testgelände
Leopard 2: Auch dieser Panzer aus deutscher Produktion wird ins Ausland geliefert © DPA / Krauss-Maffei Wegmann
Max Mutschler im Gespräch mit Axel Rahmlow · 26.10.2016
Das Bundeskabinett hat den neuen Rüstungsexportbericht beschlossen und lobt die eigene Politik bei der Ausfuhr von Waffen als restriktiv. Max Mutschler vom Internationalen Konversionszentrum sieht ebenfalls Fortschritte – aber nur kleine.
Laut dem neuen Rüstungsexportbericht hat die Bundesregierung im ersten Halbjahr 2016 Waffen-Ausfuhren im Wert von rund vier Milliarden Euro genehmigt. Im Gesamtjahr 2015 waren deutsche Rüstungsgüter im Wert von 7,86 Milliarden Euro ins Ausland verkauft worden.
Laut der Regierung wird bei den Genehmigungen besonders auf die Menschenrechte im Empfängerland geachtet. Max Mutschler vom Internationalen Konversionszentrum in Bonn sieht das anders.
Zwar seien die Genehmigungen für Kleinwaffen zurückgegangen, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Allein daran könne man aber eine restriktive Rüstungsexportpolitik nicht festmachen. Die Bundesregierung lobe sich deswegen nur "zu einem bescheidenen Teil" zu Recht.

Massive Verletzungen des Völkerrechts im Jemen

Ein Empfängerland wie Saudi-Arabien sei "höchst problematisch", sagte Mutschler. Er erinnerte daran, dass Saudi-Arabien gerade im Jemen Krieg führt – und auch an die Art und Weise, wie das geschieht. Laut den Vereinten Nationen gebe es massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts.
An Saudi-Arabien seien im ersten Halbjahr 2016 Rüstungsgüter im Wert von 480 Millionen Euro geliefert worden, so der Experte – zum Beispiel auch Komponenten für Kampfflugzeuge, die laut dem Friedensforscher zuerst an Partnerländer wie Großbritannien gingen, dort eingebaut und erst dann exportiert wurden.
Die Bundesregierung berufe sich in solchen Fällen auf Kooperationsverträge mit europäischen Partnern, so Mutschler. Demgegenüber stände aber die rechtsverbindliche Abmachung zwischen den EU-Staaten, dass bei einem eindeutigen Risiko der Verletzung humanitären Völkerrechts nicht exportiert werden dürfe. "Dieses Kriterium sehe ich hier verletzt in der Rüstungsexportpraxis der Bundesregierung", sagte Mutschler. (ahe)
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