Rückkehr ausgeschlossen

Von Ludger Fittkau · 23.10.2013
Der Papst verordnet Tebartz-van Elst eine Auszeit und gewinnt so die nötige Zeit, um die Vorwürfe gegen den Limburger Bischof aufzuklären. Es ist eine kluge Entscheidung des Vatikans, meint Ludger Fittkau – unter einer Bedingung: Tebartz-van Elst darf nie wieder ins Limburger Bistum zurückkehren.
Eine kluge Entscheidung des Vatikans: Der umstrittene Bischof Tebartz-van Elst wird aus dem Verkehrgezogen, solange die Untersuchung der Finanzen des Bistums Limburg durch die Kassenprüfer der Deutschen Bischofskonferenz läuft. Damit kann auch in Ruhe ermittelt werden, wer außer Tebartz noch Verantwortung trägt für die exorbitanten Baukosten des neuen Limburger Bischofssitzes.

Mit dem betont auf Vermittlung bedachten "Interimsbischof" Wolfgang Rösch an der Spitze kann die Bistumsverwaltung weiterarbeiten. Eine gute Personalentscheidung – fürs Erste. In den letzten Tagen lief im Bistum nämlich nicht mehr viel. Die hastige Flucht des Bistums-Oberhirten nach Rom hatte auch in der Administration der Limburger Diözese Chaos hinterlassen.

Franz-Peter Tebartz-van Elst mag bis heute unbelehrbar die Hoffnung hegen, am Ende des Verfahrens wieder als Bischof zurückzukehren nach Limburg. Diese Hoffung wird jedoch enttäuscht werden, wenn es stimmt, was der Vatikan heute erklärt hat: Dass er jederzeit über die Konflikte im Bistum informiert war. Wenn das wahr ist, weiß man in Rom auch: Der Großteil der rund 650.000 Gläubigen des Bistums und der Großteil der Priesterschaft will Tebartz nie wieder in Limburg sehen. Selbst Interimsbischof Wolfgang Rösch kann sich nicht vorstellen, dass er zurückkehrt. Für das Ansehen des neuen Papstes Franziskus und die katholische Kirche in Deutschland wäre eine Rückkehr des bisherigen Bischofs der Super-Gau.

Egal, wer außer Tebartz noch Verantwortung trägt für die horrenden Kosten des neuen Amtssitzes: Der Bischof hat einfach zu viel Porzellan zerschlagen in seinen rund sechs Amtsjahren. Zum sündhaften teuren Bau der Bischofsresidenz kommt autoritärer Führungsstil im Umgang mit Bistumsmitarbeitern, vor allem in der liberalen Großstadt Frankfurt am Main, die zur Diözese Limburg gehört. Schließlich der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen uneidlicher Falschaussage im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien. Das Vertrauen der Limburger Kirchenbasis ist weg - endgültig.

Für Tebartz persönlich ist zu hoffen, dass er nach einigen Wochen in Abgeschiedenheit auch einsieht, dass er keine Zukunft in Limburg hat und freiwillig auf das Bischofsamt verzichtet. Sollte er das nicht tun, bleibt dem Vatikan nur eines, um Schaden vom Papst abzuwenden: das Amtsenthebungsverfahren. Dazu aber braucht man das Ergebnis der externen Kassenprüfung. Dafür ist nun Zeit gewonnen. Unter dem Strich ist die heutige Entscheidung des Vatikans also durchaus weitsichtig.

Wie gesagt, unter einer Bedingung: Tebartz-van Elst darf nie ins Bistum Limburg zurückkehren.