Roman von Christoph Peters wird nicht verboten

Der Roman "Innerstädtischer Tod" des Schriftstellers Christoph Peters hatte zuletzt für Aufsehen gesorgt und sollte verboten werden - er darf aber weiter erscheinen.Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Zum Hintergrund: Das Berliner Galeristen-Ehepaar König hatte eine einstweilige Verfügung beantragt. Es glaubt, sich in dem Buch wiederzuerkennen und sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Gericht sieht zwar Parallelen zwischen Fiktion und Realität. Diese reichten für die Annahme einer Persönlichkeitsrechtsverletzung aber nicht aus, hieß es. Demnach fällt die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Antragsteller und der Kunstfreiheit zugunsten des Verlages aus. Eine der Romanfiguren ist ein Berliner Galerist, dem sexuelle Belästigung vorgeworfen wird – ähnliche Vorwürfe hatte es auch gegen Johann König gegeben. Gegen diese Anschuldigungen hatte er teils erfolgreich geklagt. Mit dem Versuch, dem Luchterhand Literaturverlag eine Verbreitung des Buchs oder einzelner Passagen daraus zu untersagen, sind seine Frau und er aber gescheitert.