Richtlinien bei Facebook

Was Politiker posten, darf falsch sein

05:54 Minuten
Ein Smartphone, auf dem Donald Trump's Facebook-Account zu sehen ist.
Bei Postings von Politikern macht Facebook Ausnahmen bei den Community-Regeln. Aber auch ihnen ist nicht alles erlaubt. Trumps Account bleibt weiterhin gesperrt. © picture alliance / NurPhoto / Jakub Porzycki
Ramona Westhof im Gespräch mit Julius Stucke · 04.06.2021
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Facebook will offenbar Sonderregeln für Politikerinnen und Politiker aufweichen: Auf ihren Accounts toleriert die Plattform bisher mehr Hatespeech als auf anderen Profilen und führt keine Faktenchecks durch. Was genau sich ändern soll, ist aber unklar.
Facebook will Sonderregelungen für Politikerinnen und Politiker teilweise kippen. Das schreiben verschiedene deutsche Medien mit Bezug auf einen Artikel des US-Magazins "The Verge". In dieser Nachricht steckt auch die interessante Information, dass bisher für Postings von Politikerinnen und Politikern auf Facebook und Instagram, das zu Facebook gehört, nicht die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen.
"Zum Beispiel wird bei Seiten von Politkerinnen und Politikern oder Parteien mehr Hatespeech toleriert", sagt die Journalistin Ramona Westhof. Es würden auch keine Faktenchecks gemacht bei diesen Postings. "Diese Faktenchecks soll es auch weiterhin nicht geben, aber bei anderen Verstößen immerhin einen Hinweis, dass es da einen Verstoß gibt, aber eben diese Sonderregelung greift."
"The Verge" habe mit Menschen gesprochen, die die geplanten Änderungen angeblich schon kennen, berichtet Westhof. Von Facebook bestätigt seien diese jedoch nicht. Das Unternehmen habe nur erklärt, den Artikel und die Facebook-Richtlinie nicht zu kommentieren.

Was als falsch markiert ist, geht nicht mehr viral

Faktenchecks, die beispielsweise in Deutschland von der Redaktion Correctiv durchgeführt werden, haben zur Folge, dass Facebook die Reichweite der als falsch markierten Beiträge reduziere, berichtet Alice Echtermann von Correctiv. Die Beiträge würden zudem mit einem Warnhinweis versehen, der auch nachträglich allen Nutzerinnen und Nutzern angezeigt werde, die ihn zuvor geteilt haben.
Bei Beiträgen, die von Politikerinnen und Politikern nur geteilt werden, gebe es diese Faktenchecks zwar, erklärt Westhof. Was sie aber selbst schreiben, sei von den Faktenchecks ausgenommen.

Auch Politiker dürfen nicht zu Gewalt aufrufen

Facebook begründet die Ausnahmen für Politikerinnen und Politikern mit dem Argument, nicht in die politische Meinungsbildung eingreifen zu wollen. "Das ist natürlich ein Scheinargument", sagt Westhof. Denn Facebook greife an anderer Stelle durchaus ein, allein durch den Algorithmus, der bestimmte Inhalte vorschlage und pushe. Illegale Inhalte oder Aufrufe zu Gewalt seien aber auch Politikerinnen und Politikern auf der Seite nicht erlaubt.
Doch wer zählt eigentlich als Politiker? Laut Facebook-Richtlinien sind das "Kandidaten für politische Ämter, Amtsinhaber und darüber hinaus viele Kandidaten für Ministerämter sowie politische Parteien und deren Parteiführung". Das sei ein bisschen schwammig, sagt Westhof: "Ob es da eine Liste gibt oder wie das im Einzelfall entschieden wird und nach welchen Kriterien, das weiß man alles nicht."
(jfr)
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