Richter weist öffentlichen Prozess gegen Michael Jacksons Nachlass ab

Vier Geschwister, die dem Sänger Michael Jackson sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit vorwerfen, können ihre Klage gegen seinen Nachlass nicht in einem öffentlichen Gerichtsverfahren verhandeln lassen. Laut Musikportal Rollingstone entschied ein Bundesrichter in Los Angeles, dass der Streit in ein privates Schiedsverfahren gehört. Grund ist eine Vereinbarung aus einer finanziellen Einigung von 2019. Das Gericht betonte, dass ein später erlassenes US-Gesetz gegen erzwungene Schiedsverfahren bei sexuellem Missbrauch nicht rückwirkend greift. Der Richter bezeichnete die Vorwürfe als „entsetzlich“, sah aber rechtlich keinen Spielraum. Die Geschwister werfen Jackson vor, sie als Minderjährige über Jahre sexuell missbraucht zu haben. Jacksons Nachlass weist die Anschuldigungen zurück. Der 2009 verstorbene Musiker wurde wegen Kindesmissbrauchs nie verurteilt. In seinem einzigen Strafprozess 2005 wurde er in allen Anklagepunkten freigesprochen.