Bewährungsstrafe für Ex-CDU-Landeschef Böhr

Wegen Untreue hat das Landgericht Mainz den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hintergrund sind Mauscheleien im Wahlkampf 2005/2006.
Es sei ein besonderes Verfahren gewesen, stellte die Strafkammer des Mainzer Landgerichts zu Beginn der Urteilsverkündung fest. Weil die Angeklagten als Personen des öffentlichen Lebens besonders tief fallen konnten. Das sei ihnen auch deutlich anzumerken gewesen. Doch die Beweislage sei eben eindeutig gewesen, so das Gericht.
Das Urteil gegen den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Vorsitzenden und Vize-Chef der Bundes CDU, Christoph Böhr: Ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung wegen Untreue.
Der ehemalige Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge, der Böhr als Spitzenkandidat im Landtagswahlkampf 2006 beraten hatte, wurde im selben Verfahren wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe verurteilt. Große Enttäuschung der Verteidiger von Böhr und Frigge, die vor Gericht kein Geständnis abgelegt hatten:
"Wir sind sehr enttäuscht, dass die Strafkammer des Landgerichts die Wertung der Staatsanwaltschaft eins zu eins übernommen hat. Wir werden Revision einlegen.
Ich werde voraussichtlich dieses Urteil dem zuständigen Strafsenat des Bundesgerichtshofs zur Überprüfung vorlegen aus Rechtsgründen. Ich bin der Auffassung, dass die Fraktion, wie es hier der Fall gewesen ist, Mittel zur politischen Willensbildung einsetzen kann. Ich danke ihnen sehr. Mehr will ich nicht erklären."
Böhr wollte die Wahl gewinnen - um jeden Preis
Es ging im Prozess um Gelder aus der Kasse der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion. Sie sind illegal in den Mainzer Landtagswahlkampf 2006 der Partei geflossen – ein Fall von unrechtmäßiger Parteienfinanzierung.
Der ehemalige CDU-Spitzenpolitiker Christoph Böhr habe sich nicht selbst bereichert, stellt die Strafkammer des Landgerichts Mainz in ihrer Urteilsbegründung klar. Böhr habe aber um jeden Preis die Wahl gewinnen wollen, so das Gericht. Damit habe er der Fraktion und der Partei schwer geschadet.
Mit Wissen auch mindestens zweier weiterer Unionspolitiker in Rheinland-Pfalz waren knapp 400.000 Euro aus der Kasse der Landtagsfraktion illegal in den Landtagswahlkampf 2006 geflossen.
Das Verfahren vor dem Mainzer Landgericht war auf Anzeige eines ehemaligen Mainzer CDU-Fraktionsgeschäftsführers in Gang gekommen, der damals maßgeblich an der rechtswidrigen Transaktion beteiligt war. Er wollte sich die Manipulation nicht allein in die Schuhe schieben lassen, um nachher auch nicht allein in Regress genommen zu werden.
Alle Beteiligten wussten von der Verschleierungsaktion
Die Agentur C4 des ehemaligen Hamburger Finanzsenators Carsten Frigge sollte mit dem Geld der Fraktion für Christoph Böhr und die rheinland-pfälzische CDU ein PR-Konzept umsetzen, das zum Wahlsieg 2006 verhelfen sollte.
Dazu sollten unter anderem Zeitungsartikel über Christoph Böhr und seine Frau lanciert werden, aber auch über Böhrs Kontrahent Kurt Beck und dessen Ehefrau. Ein neuer Internet-Auftritt sollte Christoph Böhr, ein gelernter Philosoph, als "Brain" inszenieren.
All das, so das Mainzer Gericht, habe gar nichts mit der Arbeit einer Landtagsfraktion zu tun und das sei den Angeklagten auch bewusst gewesen. Deshalb habe es eine klare Verschleierungstaktik gegeben, von der alle Beteiligten wussten.
Das Ergebnis der illegalen Transaktionen war übrigens für Christoph Böhr mehr als ernüchtert: Er kassierte 2006 im rheinland-pfälzischen Landtagswahlkampf eine deutliche Niederlage gegen Kurt Beck und trat noch an Wahlabend zurück.