Resozialisierung oder Ausbeutung?

Häftlinge streiten für Mindestlohn und Rente

Ein Arbeiter in der Tischlerei einer Justizvollzugsanstalt. Im Vordergrund sind Gitter zu sehen.
Für Inhaftierte besteht bis auf wenige Ausnahmen Arbeitspflicht. © picture alliance / dpa / Carsten Rehder
Von Swantje Unterberg |
Aktenordner, Kleidung, Kindergartenmöbel: In deutschen Gefängnissen wird vieles gefertigt. Denn für die bundesweit 63.000 Inhaftierten besteht bis auf wenige Ausnahmen Arbeitspflicht. Geld gibt es dafür so gut wie keines. Nur ein Grund, warum jetzt einige Gefangene für ihr Recht auf Mindestlohn hinter Gittern streiten.
"Hier, ein ganz beliebtes Stück, die Bügeltaschen aus der Polsterei in vielen Farben, verschiedene Bügelbreiten, die sind sehr beliebt, nicht das billigste Stück, die fangen bei 65 Euro an, ist alles echtes Leder, wenn man sich mit solchen Sachen auskennt, weiß man, dass das ein sehr guter Preis ist."
Regina Siegert ist keine Verkäuferin. Sie ist Vollzugsbedienstete und betreut den öffentlichen Verkaufsshop der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel.
"Paar Sachen von der Druckerei, nicht so preiswert, aber von der Verarbeitung ganz was andere als so ein Pappdings von IkEA zum Beispiel."
Stehordner in Blau, Gelb, Rot und Grün zu 12,50 Euro das Stück, Ablagen für sieben Euro. In dem Laden vor den Mauern der JVA werden Produkte ausgestellt und verkauft, die die Strafgefangenen in Tegel herstellen.
"Das ist das Hemd, was die Inhaftierten, wenn Sie möchten, als Arbeitshemd gestellt kriegen, hier zum Beispiel bei diesen Jeans, ist mit Label JVA-Tegel versehen."
Die Schneiderei wird bald schließen, dann bleiben in Tegel ein Sortier- und Montagebetrieb und zwölf Handwerksbetriebe, in denen gut die Hälfte der rund 800 Gefangenen arbeitet. Produziert wird überwiegend für das Gefängnis und die Stadt Berlin. Beispielsweise Arbeitsschuhe für die Haftbetriebe, Brot für die Insassen, Möbel für Kindergärten, Stehordner für die Gerichte.
Die Berliner Landespolitiker lassen sich im Abgeordnetenhaus auf Sitzen aus der JVA-Polsterei nieder, der Konferenztisch im Büro des Justizsenators wurde von Häftlingen gefertigt. Auch Unternehmen lassen Gefangene für sich arbeiten. Und wer will, kann in dem Laden shoppen:
"Knastjeans find ich gut, vom Preis her ausgezeichnet, 22,50 Euro, also schon, muss ich sagen. Leider habe ich 'ne Menge Jeans und brauch keine. Jetzt weiß ich nicht, wie das Material ist, woher die Baumwolle kommt. Aber Primark wäre vielleicht noch ähnlich billig, aber ansonsten ist das schon ein sehr guter Preis."
Weit weg vom Mindestlohn
Dieser Vergleich mit dem umstrittenen Billigproduzenten Primark spricht einen derzeit viel diskutierten Punkt der Gefangenenarbeit an. In Deutschlands 184 Justizvollzugsanstalten sind zurzeit rund 63.000 Menschen inhaftiert. In fast allen Bundesländern sind Häftlinge zur Arbeit verpflichtet, es sei denn, sie sitzen in Untersuchungshaft, in Sicherungsverwahrung oder sind im Rentenalter. Die Arbeitszeiten sind an den Öffentlichen Dienst angelehnt, in Tegel von sieben bis 15 Uhr, freitags ist eine halbe Stunde früher Schluss.
Häftlinge und Justizvollzugsbeamte stehen am 23.01.2014 in Berlin im Mittelbau der Justizvollzugsanstalt Moabit.
Die Gefangenen verdienen im Schnitt 1,50 Euro die Stunde. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Rentenansprüche gibt es nicht.© picture alliance / dpa / Marc Tirl
Die Bezahlung aber ist weit vom Mindestlohn von 8,50 Euro entfernt:
Das bedeute, dass an den Inhaftierten
"... eine staatlich sanktionierte Billiglöhnerei stattfindet, dass gerade Langzeitinhaftierte aufgrund der Nichteinzahlung in die Rentenkasse direkt das Ticket in die Altersarmut ziehen",
klagt der ehemalige Berliner Ex-Häftling Oliver Rast. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann sagt dagegen:
"...dass die Strafgefangenen eine sehr unterdurchschnittliche Arbeitsleistung in den Arbeitsbetrieben der Haftanstalten liefern, was mehr Beschäftigungstherapie als echte Arbeit ist."
Resozialisierung durch Arbeit
"Ziel der Arbeit in Haft ist es, die Gefangenen zu befähigen, nach ihrer Entlassung auf dem Arbeitsmarkt 'ne Chance zu haben und ihr Leben legal zu finanzieren, was ja mit dem Vollzugsziel korreliert, dass wir die Gefangenen befähigen sollen, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung zu führen, und dazu gehört nun mal auch der Faktor Arbeit",
erklärt Lars Hoffmann, Leiter des Bereichs Beschäftigung und Qualifizierung in der JVA Tegel. Der emeritierte Bremer Kriminalwissenschaftsprofessor Johannes Feest dagegen kritisiert:
"Es ist noch nicht mal der Grundsatz akzeptiert, dass auch Gefangen vernünftig bezahlt werden müssen und dass inzwischen der Maßstab der vernünftigen Bezahlung irgendwie beim Mindestlohn anfängt."
Geregelte Arbeit? Oder Beschäftigungstherapie? Werden die Gefangenen ausgebeutet? Oder dient die Arbeit in Haft allein der Resozialisierung? Darüber wird diskutiert – und zwar nicht nur in den Haftanstalten, sondern auch unter den Justizministern der Länder.
Denn während der Berliner Justizsenator sagt, die Arbeit der Häftlinge sei unproduktiv, werben immer mehr Bundesländer mit der Arbeit in Haft als "verlängerte Werkbank". Im aktuellen Kundenmagazin des baden-württembergischen Landesbetriebs Vollzugliches Arbeitswesens ist etwa über die Freiburger Haftbetriebe zu lesen, sie seien
"...für Unternehmen der freien Wirtschaft eine attraktive Alternative zur Verlagerung der Produktion in Billiglohnländer."
Mit ähnlichen Worten preist auch das bayerische Justizministerium die Arbeit hinter Gittern an. Bayern und Niedersachsen haben jeweils eine Website mit einem Leistungskatalog eingerichtet, mit deren Hilfe Unternehmen aus Dienstleitungen von A wie Abbeizen bis Z wie Zusägen wählen können.
Im Gegenzug tragen Unternehmen dazu bei, dass es in Haft Arbeit oder gar Ausbildungsplätze gibt, was wiederum der Resozialisierung dient . Im Rahmen der Möglichkeiten eine Win-win-Situation, sagte etwa eine Sprecherin des Triebwerkherstellers MTU, für beide Seiten.
Doch Berliner Häftlinge sehen das nicht so.
Blick von außen auf den JVA-Shop Berlin Tegel
Blick von außen auf den JVA-Shop Berlin Tegel© deutschlandradio.de / Swantje Unterberg
Hinter der Gefängnismauer der JVA Tegel haben Oliver Rast und Mehmet Aykol deshalb im Mai 2014 eine Gefangenen-Gewerkschaft gegründet. Ihre Forderungen: Abschaffung der Pflichtarbeit, Einführung des Mindestlohns, Einbeziehung in die Rentenkasse und Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern. Rast hat seine dreieinhalbjährige Haftstrafe bereits verbüßt. Aykol sitzt seit 18 Jahren ein – unter anderem wegen Anstiftung zu versuchtem Mord.
Das Gespräch mit ihm findet in einer kleinen, kargen Besucherzelle statt.
"Also in der Haftanstalt hat man mich eingesetzt, also die Arbeit wurde mir zugewiesen, bei der Anstaltsdruckerei, und ich musste da als Facharbeiter arbeiten. Ich habe eine Berufsausbildung als Maler und Lackierer und deshalb war ich in der Lage, dort schnell die Arbeit zu erfassen, was gemacht wird und die Führung der Maschinen und so, deshalb bin ich vom Hilfsarbeiter zum Facharbeiter hochgestiegen und dort war ich fast sechs Jahre oder so beschäftigt."
Aykol empfindet die Arbeit in Haft als richtige Arbeit und die Bezahlung als Ausbeutung. Zum Vergleich: Die höchste Lohnstufe im Gefängnis liegt bei 15,30 Euro am Tag, der Tariflohn in der Druckindustrie beträgt für Hilfsarbeiter bereits 14,97 Euro – die Stunde. Beweisen aber kann er das nicht:
"Wir haben keinen Einblick auf die Buchhaltung, das fordern wir auch als Gewerkschaft. Wenn es eine Therapie ist, dann soll Transparenz rein, damit die das auch belegen können, dass das tatsächlich eine Therapie wäre."
Nach seiner Tätigkeit in der Druckerei wird Aykol als Hausarbeiter eingeteilt, sauber machen, Essen verteilen.
"Das habe ich dann jahrelang gemacht, bis ich mir überlegt habe, wie ich mich von der Zwangsarbeit befreien kann. Weil das Gesetz sah ja vor, Arbeitspflicht, Paragraf 41, ob wir wollen oder nicht, wir stehen unter Arbeitspflicht."
Da die Arbeitszuweisung als ein wichtiges Mittel auf dem Weg zur Resozialisierung gilt, ist es nach Grundgesetz-Artikel 12, Absatz 3 zulässig, Häftlinge zur Arbeit zu verpflichten. Aykols Kritik hat rechtlich deshalb keinen Bestand.
Die inoffizielle Gewerkschaft
Der heute 49-Jährige beginnt ein Studium der Rechtswissenschaften und wird Rechtssekretär der Gefangenen-Gewerkschaft, die er mit Oliver Rast gegründet hat.
"Aus diesen zwei Menschen in der Haftanstalt sind aktuell etwa konservativ gerechnet 850 geworden in knapp 70 Haftanstalten."
Den 43 Jahre alten Rast trifft man in einem Berliner Antiquariat, wo der gelernte Buchhändler arbeitet. Die Gefangenen-Gewerkschaft, deren Sprecher er ist, wird von den Haftanstalten nicht anerkannt. Lars Hoffmann, dem Arbeitswesensleiter in der JVA Tegel, sind die Forderungen zudem zu plakativ, sie gingen an den Realitäten im Gefängnis vorbei:
"Sie müssen eben auch berücksichtigen, dass die Klientel hier eben eine besondere Klientel ist. Das sind Menschen, die in ihrem Leben in der Regel nicht die Erfahrung gemacht haben mit Schule, mit Ausbildung und Beruf, sondern die Klientel zeichnet sich eben doch durch gebrochene Lebensläufe aus."
Viele Gefangene müssten erst an einen geregelten Tagesablauf gewöhnt werden:
"Das sind in der Regel sehr niederschwellige Aufgaben, Beispiel Muffinförmchen sortieren, farblich."
Widerstand gegen den Mindestlohn
Zudem finde die Arbeit unter besonderen Sicherheitsbedingungen statt, das verzögere die Produktion zum Teil erheblich, berichten Hoffmann sowie die zuständige Ministerin in Hessen und Bayern. Für Berlins Justizsenator Heilmann sowie für die meisten seiner Amtskollegen ist eine der zentralen Forderungen der Gefangenen-Gewerkschaft deshalb undenkbar:
"Also der Mindestlohn für Gefangene ist aus meiner Sicht eine ganz ungerechte Maßnahme im Vergleich zu allen anderen Arbeitssuchenden, die wir ja auch haben. Wenn Sie in Deutschland in einer Haftanstalt sind, dann sind Sie kein Eierdieb, sondern Sie haben in der Regel mehrere schwerere Straftaten begangen, sonst wären Sie nämlich gar nicht in Haft. Und dann sind Sie in der Regel nicht in der Lage, einen Arbeitsplatz vernünftig auszufüllen. Und dann geben wir Ihnen trotzdem den Mindestlohn, weil wir mit Ihnen eine Beschäftigungstherapie machen?"
Helmuth Markov, Justizminister in Brandenburg, zeigt sich da offener. Er hat wie seine Kollegen in Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen die Arbeitspflicht für Häftlinge abgeschafft und sagt, der Mindestlohn könne zu einer besseren Resozialisierung beitragen. Der Minister nennt allerdings auch Bedingungen: Wer Mindestlohn bezieht, muss Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen, aber auch zur Opferentschädigung beitragen und sich an den Haftkosten beteiligen.
Auch Oliver Rast von der inoffiziellen Gefangenen-Gewerkschaft befürwortet die Beteiligung an Haftkosten:
"Für uns ist der entscheidende Punkt, aus dieser Entmündigungsfalle herauszukommen, eine Eigenständigkeit an den Tag legen zu können, und dazu zählt dann unter anderem auch, den eigenen in Anführungszeichen Wohnraum auch finanziell bestreiten zu können."
Bisher läuft die Rechnung aber andersherum: Erst im Juli dieses Jahres wies das Oberlandesgericht Hamburg die Klage eines Gefangenen auf Mindestlohn unter anderem mit dem Hinweis ab
"...dass der Beschwerdeführer mit seinem Nettoverdienst in der Haft nicht grundlegend schlechter steht als ein Mindestlohn beziehender Arbeitnehmer nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie Abzug der Kosten für Wohnung, Verpflegung und Fahrtkosten zur Arbeit."
Berlins Justizsenator Heilmann vergleicht hingegen die gesamten Haftkosten, für die der Staat, also der Steuerzahler aufkommt, mit der Arbeitsleistung der Gefangenen:
"Jeder Gefangene kostet jeden Tag 120 Euro, und wenn er acht Stunden arbeitet, dann sind das 15 Euro Kosten, die der Staat aufwendet für diesen Häftling. Und die Produktivität steht in so gut wie keinem Fall dafür."
Die Zahlen für Tegel: Der Haftbetrieb kostet bei 800 Häftlingen pro Jahr etwa 35 Millionen Euro, dem gegenüber stehen laut dem JVA-Bereichsleiter Hoffmann
"...circa 2,4 Millionen Euro Einnahmen für Tätigkeiten der Berliner Verwaltung, da fließt Geld nicht wirklich, sondern nur rechnerisch virtuell. Und wir haben circa 600.000 Euro Einnahmen, echte monetäre Einnahmen durch Arbeiten für dritte, für extern."
Was ein Stuhl oder Stehordner die Berliner Verwaltung im Einzelnen kostet, möchte die JVA nicht angeben, doch aus der Berliner Geschäftsordnung für die Arbeit in Haft geht hervor, dass die Produkte zum Selbstkostenpreis weitergegeben werden. Der reale Marktwert wäre demnach höher als die 2,4 Millionen Euro. Zudem arbeitet in Tegel nur gut die Hälfte der Insassen, die Einnahmen der Betriebe jedoch auf alle Inhaftierten umzulegen, verzerrt das Bild.
"Natürlich ist es richtig, dass andere Gefangene entweder weniger fähig sind, weniger Ausbildung haben oder auch weniger arbeitswillig sind",
sagt der Kriminalwissenschaftler Johannes Feest.
"Aber gerade diejenigen, die eben arbeiten, da sind die Unterschiede zu draußen relativ gering."
Eine differenzierte Debatte gefordert
Das Argument, Gefangene seien unproduktiv, ist ihm zu pauschal. Feest fordert, in der Debatte zu differenzieren. Für arbeitende Gefangene müsse zudem nicht nur der Mindestlohn eingeführt werden, sondern der Gleichheitsgrundsatz gelten:
"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit als Maßstab halte ich für ganz wichtig, als wirklich auch als ne Art menschenrechtlichen Maßstab."
Der 76-jährige Wissenschaftler findet auch im Ruhestand als Experte Gehör. Er ist im Kontakt mit Häftlingen, auch mit Mitgliedern der Gefangenen-Gewerkschaft:
"Ich versuche ihnen die Illusion zu nehmen, dass das alles leicht sein wird oder man einfach nur juristische Entscheidungen zitieren muss und dann öffnen sich die Türen, Sesam öffne dich. Aber diese Hoffnung, dass alles auf der rechtlichen Seite zu lösen, das ist nicht so. Viele Sachen bleiben am Ende politische Fragen, wo auch das Bundesverfassungsgericht sagt, da hat der Gesetzgeber einen weiten Spielraum und wir mischen uns da nicht ein, und das heißt, das ist eine politische Frage."
Deutlich wurde das im Jahr 1998. Damals beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage, welches Arbeitsentgelt für Gefangene angemessen ist. Und kritisierte die Gesetzgebung:
"In seiner gegenwärtigen Höhe kann es zur verfassungsrechtlich gebotenen Resozialisierung nicht beitragen, weil der Gefangene durch das ihm tatsächlich zukommende Entgelt nicht im gebotenen Mindestmaß davon überzeugt werden kann, dass Erwerbsarbeit zur Herstellung einer Lebensgrundlage sinnvoll ist."
Die konkrete Ausgestaltung aber war Aufgabe des Gesetzgebers. Der Gefangenenlohn wurde daraufhin fast verdoppelt, wenn auch auf niedrigem Niveau: Er stieg von fünf auf neun Prozent des deutschen Durchschnittslohns. Zudem schaffte der Gesetzgeber einen sogenannten nicht-monetären Anreiz: Arbeitet ein Häftling zwei Monate am Stück regelmäßig, bekommt er einen zusätzlichen Urlaubstag. Er kann diese Tage auch ansparen und entsprechend früher aus der Haft entlassen werden.
Rente - keine verfassungsrechtliche Frage
Ein Mann arbeitet mit einem Schweißgerät an einem Metallbalken.
Geregelte Arbeit? Oder Beschäftigungstherapie? Ein Häftling in der Schweißerei der Justizvollzugsanstalt in Willich, Nordrhein-Westfalen.© dpa/ picture-alliance/ Maja Hitij
Die Rentenzahlung, so beschied das höchste deutsche Gericht, sei hingegen keine verfassungsrechtliche Frage.
Dabei hatte die Bundesregierung bereits im Strafvollzugsgesetz von 1977 beschlossen, dass die Gefangenen durch ein zusätzliches Bundesgesetz in die Rentenversicherung einbezogen werden sollten. In der Begründung hieß es damals, dass die Gefangenen durch den Ausschluss "bei der Bemessung ihrer späteren Rente erheblich benachteiligt waren". Das stelle eine "nicht gerechtfertigte Härte dar" und könne die "Bemühungen um eine Resozialisierung erheblich beeinträchtigen."
Das im Strafvollzugsgesetz angekündigte zusätzliche Bundesgesetz wurde bis heute nicht erlassen – obwohl Bundespolitiker die Einführung selbst über Parteigrenzen hinweg befürworten, Landespolitiker sträuben sich, es geht um die Kosten:
"Die meisten Erwerbsbiografien von Strafgefangenen sind so, dass sie ohnehin keinen wirklichen Rentenanspruch haben und von Grundsicherung leben müssen, und dann sind sie eigentlich nur noch in der Frage, zahlen die Länder aus ihren Länderkassen etwas in die Bundesrentenkasse, oder lassen wir es gleich über Grundsicherung, über Bundesgeld laufen, und am Ende des Tages ist das also eine Bund-Länder-Finanzfrage",
sagt Berlins Justizsenator Heilmann.
Der Langzeitinhaftierte Aykol sagt, er habe in der Zeit vor der Haft circa 100 Euro Rentenanspruch erworben.
"... wenn ich jetzt rauskommen würde, habe ich nur diesen Rentenanspruch, ich bin dann angewiesen auf Grundsicherung und ein Sozialfall."
Klar ist auch: Bei einem Stundenlohn von 1,50 Euro wäre Aykols Rente nach 22 Jahren Haft überschaubar.
"Deswegen sag ich ja: Der Schlüssel für die Resozialisierung liegt leider nicht in dem Rentenanspruch."
Kein Recht auf Streik
Heilmanns CDU-Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern widerspricht: Rente sei ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung, sagt Uta-Maria Kuder, und bringt das Thema wieder auf die Agenda: Auf Antrag der Ministerin befasst sich der Rechtsausschuss der Justizministerkonferenz mit der Rentenfrage. Schon im November sollten erste Ergebnisse vorliegen, doch das Thema wurde vertagt.
In der JVA Butzbach in Hessen haben Gefangene unterdessen versucht, ihre Forderungen mit anderen Mitteln voranzubringen. Mit Streik. Allerdings gibt es da ein rechtliches Problem:
"Strafgefangene können überhaupt nicht Streiken oder ähnliche Maßnahmen ergreifen",
erklärt Andreas Schürholz, selbst Justizvollzugsbeamter und Vorsitzender der Bundesfachkommission Justizvollzug bei der Gewerkschaft Verdi.
In Haft gilt Streik als Meuterei. Fünf Insassen der JVA Butzbach hatten sich deshalb zu einem Hungerstreik entschieden. Sie verweigerten für einige Tage das Anstaltsessen, um ihre Forderungen nach Mindestlohn, Rentenversicherung und Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern zu untermauern. Darüber wurde viel berichtet, und auch reguläre Gewerkschafter etwa von der IG-Metall bekannten sich zu ihrem Anliegen.
Von offizieller Gewerkschaftsseite jedoch wird die kleine Gefangenen-Gewerkschaft weder anerkannt noch unterstützt. Verdi-Mann Schürholz, der vom Psychologen über den Sozialarbeiter bis hin zum gehobenen Dienst alle Angestellten hinter Gittern vertritt, sagt:
"Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, sind aber übereinstimmend zu der Überzeugung gekommen, dass wir das als Gewerkschaft Verdi nicht leisten können, einfach aus dem Grunde, wir sind quasi die Vertreter des Staates, die Gefangenen haben unseren Anordnungen zu folgen und als Gewerkschaft sind wir eine Organisation, wo Solidarität groß geschrieben wird, wie wollen wir da Gefangene vertretenen?"
Hinzu kommt, dass die Häftlinge nicht als Arbeitnehmer gelten, die Gewerkschaften seien für sie also gar nicht zuständig, erläutert er. Die Interessen der Gefangenen seien in der sogenannten Gefangenenmitverantwortung vertreten. Oliver Rast sieht darin hingegen nur:
"Ein Passus innerhalb des Strafvollzugsgesetzes, wo sich Inhaftierte einbringen sollen, um auf so 'nem Niveau von Petitionen, Ideen, Vorschläge an die Anstaltsleitung heranzutragen. Das wird in der Regel ignoriert oder ist derart reduziert, dass das nicht in irgendeiner Form eine gesellschaftspolitische Dimension hätte."
Eine Frage, die die Gesellschaft betrifft
Doch die Fragen nach gerechtem Lohn, nach Einbeziehung in die Rentenversicherung, sie berühren im Kern den Umgang der Gesellschaft mit Strafgefangenen. Dem Kriminalwissenschaftler Johannes Feest geht es an der Stelle um den Gleichbehandlungsgrundsatz:
"Der Entzug der Freiheit ist die Strafe, und nicht darüber hinausgehendes. Und diese Ausgrenzung der Gefangenen, dass, wenn die im Gefängnis sind, dann gilt das alles nicht für sie, die muss bekämpft werden, und die wird irgendwann auch fallen. Die Frage ist nur, wann."
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